…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer Bf., ein Assistenzarzt in Ausbildung zum Urologen (in der Folge "Bf."), erklärte in seiner elektronischen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 am 22.03.2012 Werbungskosten ua in Bezug auf eine doppelte Haushaltsführung sowie Familienheimfahrten. Der Erstbescheid erging vorläufig am…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer Bf., im Streitjahr ein Assistenzarzt in Ausbildung zum Urologen (in der Folge "Bf."), erklärte in seiner elektronischen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 am 09.03.2011 Werbungskosten ua in Bezug auf eine doppelte Haushaltsführung sowie Familienheimfahrten. Da der Bf…
…Arbeitslohn zu erfassen. Rz 970: Ärzte in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt Ärzte, die in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt stehen (zB Primarärzte, Assistenzärzte oder Turnusärzte), erhalten in der Regel für die Behandlung von Patienten, die in einer höheren als der allgemeinen Verpflegsklasse untergebracht sind…
…Verfahrensgang 1.1. Der Bf. war im Jahr 2020 als Assistenzarzt im Bezirkskrankenhaus Ort1 in Tirol beschäftigt. Neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit am Bezirkskrankenhaus Ort1 erzielte er unter anderem Entgelte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse, welche er als Einkünfte aus selbständiger Arbeit…
…am 12.10.2015 bei der Abgabenbehörde elektronisch eingelangt. Der Beschwerdeführer (in der Folge mit Bf. abgekürzt), gab als Bezeichnung seiner beruflichen Tätigkeit Assistenzarzt an. Er erklärte u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit: | Erträge | 4.136,99 | Übrige Erträge | 16.660…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezieht als Assistenzarzt an der Abteilung für Hämatologie der Medizinischen Universitätsklinik X sowie für die StudentInnenausbildung/Lehre an der Medizinischen Universität X Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen seiner…
…nicht dessen Arbeitnehmer; VwGH 6.7.1956, 0954/54). Rz 5223: Die so genannten Klassegebühren gehören sowohl beim Assistenzarzt als auch beim Primararzt grundsätzlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (neben den Dienstbezügen erhaltener Arbeitslohn von dritter Seite; VwGH 19.1.1984, 83/15/0113…
…in Rechnung stelle. Nach der Rz 970 der LStR 2002 erhielten "Ärzte, die in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt stünden (zB Primarärzte, Assistenzärzte oder Turnusärzte) in der Regel für die Behandlung von Patienten, die in einer höheren als der allgemeinen Verpflegsklasse untergebracht seien, eine Sondergebühr…
…Weiters wird ausgeführt: „Die Klassegebühren gehören sowohl beim Primararzt als auch beim Assistenzarzt als auch beim nicht ärztlichen Personal grundsätzlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (neben den Dienstbezügen erhaltener Arbeitslohn von dritter Seite (siehe EStRl 5223). Allerdings wird im Bereich der Verrechnung von Klassegeldern…
…Sachverhalt 1. Die Bf war im Beschwerdejahr 2016 von 1. Jänner bis 31. März als Assistenzärztin und ab 1. April als Oberärztin am Klinik_D beschäftigt. Ihr Wohnsitz befand sich in Ws_Ö. Die Entfernung zwischen dem Wohnsitz der Bf und ihrem Arbeitsort beträgt ca…
…Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin in der Gesamtdauer von zumindest sechs Jahren zu absolvieren, weshalb sie am 1. Juli 2002 eine Stelle als Assistenzärztin in Innsbruck an der Universitätsklinik angenommen habe. Der vorerst auf ein Jahr befristete Dienstvertrag sei in der Folge bis zum Ende…
…3 EStG 1988 und machte Vorsteuern gemäß § 12 UStG 1994 geltend. Die Sondergebühren verminderte der Bw. sowohl um die an Assistenzärzte weitergegebenen Beträge als auch um ein 12%iges Betriebsausgabenpauschale gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988 und beanspruchte nach Durchschnittssätzen ermittelte Vorsteuern gemäß § 14 Abs…
…für deren Erscheinen zu jedem Termin ein Frühstück (Buffet) durch das Restaurant F. geliefert werde. Da die Vereinnahmung von Sonderklassegeldern auf der Erbringung von ärztlichen Leistungen (insbes. durch Assistenzärzte) an Patienten beruhe, und zur Vermeidung von ärztlichen Fehlleistungen die Qualität auf einem kontinuierlichen bzw. sich…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf.) war Anfang 2010 in ***Ort in D***, Deutschland, als angestellter Assistenzarzt bei ***d AG*** tätig. In dieser Zeit verfügte der Bf. über keine Wohnung in Österreich, hielt sich nicht ständig in Österreich auf und er erzielte…
…der Klägerin, doppelt so lange zu arbeiten, wie die Fachausbildung dauerte. Dieser Artikel wurde durch Annex 1 geändert, sodass der Assistenzarzt danach gebunden ist, nach der bestandenen Facharztprüfung, bei der Klägerin als Facharzt für Urologie so lange zu arbeiten, wie die Facharztausbildung dauerte. Im Art…
…beantworte ich Ihre Fragen gerne wie folgt: 2.1.1. Vom 1.1.- 31.3.2009: Assistenzarzt Kantonsspital ***20***, Vollzeit (ca. 50 Std.). Vom ca. 1.5.- 30.6.2009: Kein Einkommen resp. Arbeitslosenentschädigung. Ab 1.7.2009 - 31.12.2013: Assistenzarzt ***21*** (Vollzeit ca…
…der ich mich ebenfalls ständig mühe (Taxifahrer auf Geringfügigkeitsbasis, zeitweiser Assistenzarzt = SVA erfasster Wohnsitzarzt ohne eigene Ordination mit teilweiser Beschäftigung in krankenhausähnlichen Organisationen). Eine Ratenzahlung egal welcher Summe, mindert automatisch die finanziellen Zuwendungen an die doch nicht kleine Familie. Auf eine weise Lösung hoffend…
…Bo. | Fortsetzung Besprechung Upper-GI-Team | 10,40 | 9 | Bf. + 2 namentlich genannte Personen | Besprechung über Austauschprogramm mit Assistenzarzt-Vertr. | 148,20 | 11 | Bf. + 7 namentlich genannte Personen | Strategiebesprechung Zusammenarbeit D-Ö-CH | 393,20…
…Dr. E****) gab weiters telefonisch bekannt, dass die Abrechnung betreffend OP-Gehilfen und Assistenzärzte unterschiedlich sei. Der OP-Gehilfe habe (anders als der Assistenzarzt) keinen Rechtsanspruch auf Assistenzgebühren. Ein Assistenzarzt habe zumindest dem Grunde nach einen Rechtsanspruch. Anspruchsberechtigter sei der Arzt. Dieser könne frei entscheiden…
…bzw. ihm das Honorar gegen diese zusteht (siehe Rz. 4097) und gewährt sie oder er dafür dem Ober-oder Assistenzarzt ein Entgelt, so gehört dieses zum maßgebenden Lohn der Ober oder Assistenzärztin oder des Ober-oder Assistenzarztes. Wie aus dem o.a. zweifelsfrei erhellt, handelt…