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UP-6660Art. 59a UZK-IA (DVO 2026/1422)
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

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ZK-22601.6. Zugelassene Versender/Empfänger (Artikel 314/315 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien20.02.2018

…Zugelassene Versender/Empfänger (Artikel 314/315 UZK-IA) Allgemeines Eine Teilnahme am Informatikverfahren ist grundsätzlich Voraussetzung zur Erlangung der gesonderten Bewilligung als zugelassener Versender und/oder zugelassener Empfänger. Eine Bewilligung zur Gestellung und Abfertigung von Waren an zugelassenen Warenorten ist erforderlich. Eine gesonderte Bewilligung als…

UZK-TDAArtikel 3 Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 3 Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen 1. Die Zollbehörden tragen dafür Sorge, dass bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des UZK Zollentscheidungssystems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen verfügbar sind, um die…

UZK-TDAArtikel 8 Überwachung des Referenzbetrags durch die Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 8 Überwachung des Referenzbetrags durch die Zollbehörden 1. Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des GUM-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU gibt die in Artikel 155 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 genannte Person im Antrag auf Leistung einer Gesamtsicherheit…

UZK-TDAArtikel 10 Gestellung der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 10 Gestellung der Waren Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme der UZK Systeme für die Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für die Gestellung der…

UZK-TDAArtikel 11 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 11 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme der UZK Systeme für die Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für die Abgabe…

UZK-TDAArtikel 13 Vordrucke für den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Artikel 13 Vordrucke für den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des UZK Systems für den Nachweis des Unionscharakters (PoUS) gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen…

UZK-TDAArtikel 15 Vordrucke für Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 15 Vordrucke für Zollanmeldungen Bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung der nationalen Einfuhrsysteme gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU werden bei Verwendung anderer Mittel als der Mittel der elektronischen Datenverarbeitung für die in Artikel 14 genannten Zollverfahren die Zollanmeldungen unter Verwendung der…

UZK-TDAArtikel 16 Vordrucke für vereinfachte Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 16 Vordrucke für vereinfachte Zollanmeldungen 1. Bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung der nationalen Einfuhrsysteme gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU werden für die Abgabe einer vereinfachten Zollanmeldung gemäß Artikel 166 des Zollkodex unter Verwendung anderer Mittel als der Mittel der elektronischen…

UZK-TDAArtikel 17 Abgabe einer Zollanmeldung vor der Gestellung der Waren
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 17 Abgabe einer Zollanmeldung vor der Gestellung der Waren Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme des UZK Automatisierten Ausfuhrsystems (AES) bzw. der VerbesserungAnpassung der nationalen Einfuhrsysteme gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU in den Fällen, in denen…

UZK-TDAArtikel 18 Mittel zum Austausch von Informationen für die zentrale Zollabwicklung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 18 Mittel zum Austausch von Informationen für die zentrale Zollabwicklung 1. Bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme des UZK Systems zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr (CCI) bzw. des AES gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU arbeiten die an einer Bewilligung für die…

UZK-TDAArtikel 19 Speicherung von Informationen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 19 Speicherung von Informationen 1. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Liste der Anträge und Bewilligungen in Bezug auf die zentrale Zollabwicklung; die Kommission speichert Letztere dann in der betreffenden Gruppe des Kommunikations- und Informationszentrums für Behörden, Unternehmen und Bürger (CIRCABC). 2. Die Mitgliedstaaten…

UZK-TDAArtikel 20 Ablehnung eines Antrags auf zentrale Zollabwicklung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 20 Ablehnung eines Antrags auf zentrale Zollabwicklung Bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme des CCI bzw. des AES gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU kann die entscheidungsbefugte Zollbehörde Anträge auf zentrale Zollabwicklung ablehnen, wenn die Bewilligung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde…

UZK-TDAArtikel 21 Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 21 Anschreibung in der Buchführung des Anmelders 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung der nationalen Einfuhrsysteme bzw. der Inbetriebnahme des AES gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für die…

UZK-TDAArtikel 23 Für den Standard-Informationsaustausch zu verwendende Mittel
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 23 Für den Standard-Informationsaustausch zu verwendende Mittel 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der Einführung der UZK Informationsblätter (INF) für besondere Verfahren gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für den…

UZK-TDAArtikel 25 Bewilligung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 25 Bewilligung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren 1. Die Bewilligung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren wird nur Antragstellern erteilt, die folgende Bedingungen erfüllen: a)bei dem Antragsteller handelt es sich um ein…

UZK-TDAArtikel 26 Bewilligungen für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 26 Bewilligungen für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren 1. Die Bewilligung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren wird nur Antragstellern erteilt, die folgende Bedingungen erfüllen: a)im Fall…

UZK-TDAArtikel 27 Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Luftweg beförderte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 27 Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Luftweg beförderte Waren 1. Die Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Luftweg beförderte Waren wird nur Antragstellern erteilt, die folgende Bedingungen…

UZK-TDAArtikel 28 Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Seeweg beförderte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 28 Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Seeweg beförderte Waren 1. Die Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Seeweg beförderte Waren wird nur Antragstellern erteilt, die folgende Bedingungen…

UZK-TDAArtikel 29 Bewilligungsvorschriften Inanspruchnahme Unionsversandverfahren - papiergestützt für Warenbeförderung per Bahn oder auf dem Luft- oder Seeweg bzw. auf Basis eines elektronischen Manifests für Warenbeförderung auf dem Luft- oder Seeweg
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Artikel 29 Bewilligungsvorschriften Inanspruchnahme Unionsversandverfahren - papiergestützt für Warenbeförderung per Bahn oder auf dem Luft- oder Seeweg bzw. auf Basis eines elektronischen Manifests für Warenbeförderung auf dem Luft- oder Seeweg 1. Eine Bewilligung gemäß den Artikeln 25, 26, 27 und 28 wird nur unter folgenden Bedingungen…