RIS AI

Findok · Richtlinien

UZK-TDA

Artikel 30 Frachtbrief CIM als Versandanmeldung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren

geltende FassungRichtlinie2024-0.067.057gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-TDA

Wortlaut laut Findok

Artikel 30 Frachtbrief CIM als Versandanmeldung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren Der Frachtbrief CIM gilt unter der Voraussetzung, dass er für Beförderungsvorgänge verwendet wird, die von zugelassenen Eisenbahnunternehmen in Zusammenarbeit untereinander durchgeführt werden, als Versandanmeldung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.067.057
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0170-IV/6/2016
Stammnummer
71649
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 6)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF