16 BERÜCKSICHTIGUNG BESONDERER VERHÄLTNISSE (§§ 62 EStG 1988 62 EStGund § 62a EStG 1988 1988) 16.1 Allgemeines Rz 1027: Bei den Vorschriften des § 62 EStG 1988 handelt es sich um solche, die der Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage durch den Arbeitgeber dienen. Kommt der Arbeitgeber den ihm auf…
16.2 Werbungskostenpauschale (§ 62 Z 1 EStG 1988) Rz 1028: Der Arbeitgeber hat den Werbungskostenpauschbetrag gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 beim Steuerabzug vom Arbeitslohn zu berücksichtigen. Steht der Arbeitnehmer in mehreren Dienstverhältnissen, ist der Werbungskostenpauschbetrag von jedem Arbeitgeber abzuziehen. Die Zurückführung auf die einfache…
42.5.4.2 Rz 10248 bis Rz 10274 Rz 10248: § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 - Pflichtbeiträge gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 GSVG als Werbungskosten (Rz 248) (1998) Gemäß vorgenannter Gesetzesnorm haben Geschäftsführer einer GmbH Pflichtbeiträge an die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft…
5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…
…zu erbringenden Bauleistungen einer nur beschränkt haftenden juristischen Person oder einer nicht mehr greifbaren Person zuzurechnen. Diese Subfirmen würden in weiterer Folge auch die sie treffenden kostenverursachenden Arbeitgeberpflichten nicht erfüllen. Die handelnden Gesellschaftsorgane tauchten in der Regel unter und die betroffene Gesellschaft sei wenige Monate…
…ergebe, dass im Falle der Entlastung an der Quelle bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung in Verbindung mit einem Befreiungsbescheid das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen bzw. der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Arbeitgeberpflichten zu erfüllen habe und insbesondere auch § 82 EStG 1988 (= Arbeitgeberhaftung) zur Anwendung komme…
…Bauleistungen, einer beschränkt haftenden juristischen Person zugerechnet werden können. Von diesen Subunternehmern werden dann planmäßig, die bei der Geschäftstätigkeit anfallenden, SV-Beiträge und Abgaben nicht entrichtet sowie die meisten anderen Arbeitgeberpflichten, die Kosten verursachen, nicht erfüllt. Während die "Briefkasten-GmbH's" dann ihre Geschäftstätigkeit entfalten…
…Bauleistungen, einer beschränkt haftenden juristischen Personen zugerechnet werden können. Von diesen Subunternehmern werden dann planmäßig, die bei der Geschäftstätigkeit anfallenden, SV-Beiträge und Abgaben nicht entrichtet sowie die meisten anderen Arbeitgeberpflichten, die Kosten verursachen, nicht erfüllt. Während die "Briefkasten-GmbH`s" dann ihre Geschäftstätigkeit entfalten…
…Arbeitskräfteüberlassung in Verbindung mit einem Befreiungsbescheid gem § 5 Abs 3 DBA-Entlastungsverordnung das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen bzw. der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Arbeitgeberpflichten zu erfüllen habe und insbesondere auch § 82 EStG 1988 zur Anwendung komme. Mit der Quellenentlastung bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung gehe…
…Leistungsbeziehung - zu erbringenden Bauleistungen einer beschränkt haftenden juristischen Person zugerechnet werden können. Von diesen "Briefkasten-GmbHs" werden dann planmäßig, die bei der Geschäftstätigkeit anfallenden SV-Beiträge und Abgaben nicht entrichtet sowie die meisten anderen Arbeitgeberpflichten, die Kosten verursachen, nicht erfüllt. Während die "Briefkasten-GmbHs" dann…
…freiwilligen Abfuhr von Einkommensteuer ist im Gesetz nicht geregelt. Auch die DBA-Entlastungsverordnung regelt eine derartige freiwillige Einbehaltung der Einkommensteuer bei Konzernentsendungen nicht. Die DBA-Entlastungsverordnung sieht zwar in § 5 Abs.3 vor, dass bei Wahrnehmung der Arbeitgeberpflichten im Sinne der §§ 76, 78, 79 80…
…mit potentiellen Mitarbeitern etc.; all diese Agenden stehen nicht mit Verkaufsaktivitäten in Zusammenhang, sondern betreffen die arbeitsrechtlichen Arbeitgeberpflichten. Nach Ansicht des Finanzamtes hat die Bf. in der Vorhaltsbeantwortung vom 13.11.2013 mit der Antwort ‚ja‘ auf die Frage 4, ob ihr Mitarbeiter unterstellt seinen…
…freiwilligen Abfuhr von Einkommensteuer ist im Gesetz nicht geregelt. Auch die DBA-Entlastungsverordnung regelt eine derartige freiwillige Einbehaltung der Einkommensteuer bei Konzernentsendungen nicht. Die DBA-Entlastungsverordnung sieht zwar in § 5 Abs.3 vor, dass bei Wahrnehmung der Arbeitgeberpflichten im Sinne der §§ 76, 78, 79 80…
…Berechnung des Nettogehaltes abgezogenen Hypotax-Beträge stellen ein bloß rechnerisches Element der Gehaltsermittlung und keinen steuerpflichtigen Bestandteil des Gehalts dar (s. sinngemäß SZK-010222/0062-LSt/2013 vom 7.6.2013). Den lohnsteuerabzugspflichtigen Arbeitgeber treffen weiterhin die inländischen Arbeitgeberpflichten (zB Lohnsteuerabzug gemäß § 78 EStG 1988…
…Bw Arbeitgeber der Prostituierten, kommt - wie die Berufung zutreffend ausführt - eine Abzugssteuer nach § 99 EStG 1988 nicht in Betracht, sondern hat der Bw seinen Arbeitgeberpflichten nachzukommen und die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn zu erheben (§ 70 EStG 1988), hierfür haftet der Bw nach § 82 EStG…
…und Leistungsbeziehung - zu erbringenden Leistungen, einer beschränkt haftenden juristischen Personen zugerechnet werden können. Von diesen Subunternehmern werden dann planmäßig, die bei der Geschäftstätigkeit anfallenden, SV-Beiträge und Abgaben nicht entrichtet sowie die meisten anderen Arbeitgeberpflichten, die Kosten verursachen, nicht erfüllt. Während die "Briefkasten-GmbHs" dann…
…Bw sich mit der Problematik der Abrechnung der von ihm beschäftigten Masseurinnen auseinander gesetzt hat. Nicht nachvollziehbar ist aber, ob der Bw in Bezug auf seine Arbeitgeberpflichten belehrt worden ist bzw. wer ihn informiert hat. Ob der Bw bei der Fa. W2 tatsächlich Erkundungen einholte…
29 HAFTUNG (§ 82 EStG 1988) Rz 1208: Die Haftung des Arbeitgebers erstreckt sich auf sämtliche durch Lohnsteuerabzug zu erhebende Beträge, also sowohl auf die Lohnsteuer von laufenden Bezügen als auch auf die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen. Hat der Arbeitgeber Abfertigungsverpflichtungen (Jubiläumsgeldverpflichtungen) ausgegliedert, haftet er dennoch…
32 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988) Rz 1234: Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Richtigkeit des Lohnsteuerabzugs jederzeit anhand geeigneter Unterlagen (insbesondere Lohnkonten, Geschäftsbücher) nachprüfbar ist (VwGH 3.7.1970, 0975/69), die tatsächliche Nachprüfung unter Beachtung der Verpflichtungen gemäß § 87 EStG 1988…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch WT, vom 1.5.2011 und 12.9.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 18.4.2011 und 17.8.2012 betreffend Einkommensteuer für 2010 und 2011 entschieden: Der Berufung wird…