…ÖStZ 1985, 65). Hinsichtlich der freiwilligen Weiterversicherung wurde diese Regelung in dieser Form vorgesehen, da durch die freiwillige Weiterversicherung lediglich die Anwartschaft auf einen Versicherungsschutz erhalten bleiben sollte und überdies eine Aufteilung der einheitlich zu berechnenden Pensionsleistung kaum möglich wäre. Aus dem Gesichtspunkt heraus, dass…
…Hinsichtlich der freiwilligen Weiterversicherung sei hingegen eine andere Regelung vorgesehen, da durch die freiwillige Weiterversicherung lediglich die Anwartschaft auf einen Versicherungsschutz erhalten bleiben solle und überdies eine Aufteilung der einheitlich zu berechnenden Pensionsleistung kaum möglich wäre. Die unterschiedlichen Regelungen für freiwillige Höherversicherungen einerseits (limitierter Sonderausgabenabzug…
…einschließlich des Nachkaufes von Versicherungszeiten ist deshalb sachlich gerechtfertigt, da hierdurch lediglich die Anwartschaft auf einen Versicherungsschutz erhalten bleiben soll und eine Aufteilung der später einheitlich zu berechnenden Pensionsleistung in der inländischen gesetzlichen Pensionsversicherung kaum möglich ist. Der unbegrenzte Abzug der Beiträge zur Weiterversicherung korrespondiert…
…Verträgen, nach denen der ursprüngliche Versicherungsnehmer in der Regel keinen Versicherungsschutz behält und der "neue Versicherungsnehmer" auch dafür zu sorgen hat, dass die laufenden Prämien entrichtet werden. 16. §§ 1, 2 VersStG Vertragsverlängerungen Sachverhalt: 1. Der Versicherer stellt ein Anbot auf Vertragsverlängerung vor Ablauf des Vertrages…
…Versicherungsbeiträgen oder der Gewährung eines Versicherungsschutzes für den Begünstigten, die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, dessen Träger diese Leistung erbracht hat, zu den für diese Person geltenden Rechtsvorschriften macht. (35) Zur Vermeidung ungerechtfertigter Doppelleistungen sind für den Fall des Zusammentreffens von Ansprüchen auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften…
…sie die Anwartschaft für das Arbeitslosengeld nicht erfüllt habe. Am 23.06.2016 fragte das Bundesfinanzgericht bei der Wiener Gebietskrankenkasse an, ob im Zeitraum 01.09.2014 bis 10.06.2015 für die Beschwerdeführerin, ihre beiden Kinder und ihren Ehemann durchgehend ein Versicherungsschutz vorhanden war…
…Die Bw. reichte am 5. September 2006 einen Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für 2004 beim Finanzamt ein (Vergütungsbetrag 81.114,48 €). In den für die Berechnung aufgelisteten Kosten ist ein Sozialversicherungsaufwand iHv 441.587,30 € enthalten. Nach einer Außenprüfung wurde mit Bescheid…
…der Umsatzsteuer befreit seien, stehe der Charakterisierung als Vorleistungen nicht entgegen. (c) Nach Ruppe (§ 6 Rz 85 UStG 1994) sei Leistungsinhalt bei den Versicherungsträgern die Einräumung von Versicherungsschutz. Die Gegenleistung bestehe in den verrechneten Beiträgen. (d) Zu prüfen sei daher nur mehr, ob die Leistung…
…steuerbare sonstige Leistung dar, da der Versicherungsschutz als unternehmerische Leistung erbracht werde. Die Steuerbarkeit sei nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Umsatz aufgrund gesetzlicher Anordnung bewirkt werde. (c) Der Umsatz werde auch an das Unternehmen erbracht, das den Antrag auf Vergütung stelle. Bei einer privaten Versicherung…
…welches den Antrag auf Energieabgabenvergütung stelle. Dies sei unzweifelhaft der Fall. Schließe der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer (VN) eine private Versicherung für seine Dienstnehmer als Begünstigte ab, dann sei unzweifelhaft die Leistung der Versicherungsanstalt gegenüber dem Arbeitgeber erbracht worden (dieser habe den Versicherungsschutz besorgt). Entscheidend für…
…Ausnahme von § 4 Abs. 5 und 6 und § 2 Abs. 2 Z 3 auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 stattfinden. Die Höhe der von der Bw. in den Jahren 2009 und 2010 entrichteten Dienstgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ist unstrittig. Den Gegenstand des…
…gelten würden, egal ob eine unechte Befreiung vorliege oder nicht. (d) Ruppe stelle klar, dass der Leistungsinhalt der Versicherungsträger im umsatzsteuerlichen Sinn in der Einräumung von Versicherungsschutz zu erblicken sei, die Gegenleistung bestehe in den hiefür verrechneten Beiträgen. (e) Fraglich könne nur mehr sein, ob…
…277 zitierte Apothekerurteil nicht anwendbar sei. Zudem stelle Ruppe klar, dass der Leistungsinhalt der Versicherungsträger im umsatzsteuerlichen Sinn in der Einräumung von Versicherungsschutz zu erblicken sei, die Gegenleistung bestehe in den hiefür verrechneten Beiträgen. (e) Fraglich könne nur mehr sein, ob die Leistung der Sozialversicherungsträger…
…der Umsatzsteuer befreit seien, stehe der Charakterisierung als Vorleistungen nicht entgegen. (c) Nach Ruppe (§ 6 Rz 85 UStG 1994) sei Leistungsinhalt bei den Versicherungsträgern die Einräumung von Versicherungsschutz. Die Gegenleistung bestehe in den verrechneten Beiträgen. (d) Zu prüfen sei daher nur mehr, ob die Leistung…
…angepasst. An dem durch die Beschränkung auf bestimmte Unternehmen eingeschränkten Anwendungsbereich des Nettoproduktionswertes hat sich demgemäss nichts geändert. Vom Unabhängigen Finanzsenat wird aus den genannten Gründen bezweifelt, dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz) unter den Tatbestand des …
…angepasst. An dem durch die Beschränkung auf bestimmte Unternehmen eingeschränkten Anwendungsbereich des Nettoproduktionswertes hat sich demgemäss nichts geändert. Vom Unabhängigen Finanzsenat wird aus den genannten Gründen bezweifelt, dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz) unter den Tatbestand des …
…angepasst. An dem durch die Beschränkung auf bestimmte Unternehmen eingeschränkten Anwendungsbereich des Nettoproduktionswertes hat sich demgemäss nichts geändert. Vom Unabhängigen Finanzsenat wird aus den genannten Gründen bezweifelt, dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz) unter den Tatbestand des …
…angepasst. An dem durch die Beschränkung auf bestimmte Unternehmen eingeschränkten Anwendungsbereich des Nettoproduktionswertes hat sich demgemäss nichts geändert. Vom Unabhängigen Finanzsenat wird aus den genannten Gründen bezweifelt, dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz) unter den Tatbestand des …
…angepasst. An dem durch die Beschränkung auf bestimmte Unternehmen eingeschränkten Anwendungsbereich des Nettoproduktionswertes hat sich demgemäss nichts geändert. Vom Unabhängigen Finanzsenat wird aus den genannten Gründen bezweifelt, dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz) unter den Tatbestand des …
…angepasst. An dem durch die Beschränkung auf bestimmte Unternehmen eingeschränkten Anwendungsbereich des Nettoproduktionswertes hat sich demgemäss nichts geändert. Vom Unabhängigen Finanzsenat wird aus den genannten Gründen bezweifelt, dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz) unter den Tatbestand des …