…Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der Schweizer Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von…
Bezieht eine inländische Privatstiftung Dividendenerträge aus der Schweiz, dann löst die Inanspruchnahme der Herabsetzung der schweizerischen Quellenbesteuerung gemäß Art. 10 DBA-Schweiz auf 5% die Steuerpflicht der Kapitalerträge in Österreich aus. Denn die zur Steuerpflicht führende "Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen" im Sinn von § 13…
…sondern eine Steuer der Privatstiftung (EAS 1930). Die Privatstiftung ist daher berechtigt, bei Ermittlung dieser Körperschaftsteuer ausländische Steuern nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen (insb. unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages) anzurechnen; dies gilt auch für jene Fälle, in denen das Abkommen die Anrechnung von ausländischen Fiktivsteuern…
…Einkünfte noch beim Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen seien, habe eine DBA-konforme Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die in Österreich zu erhebende Kapitalertragsteuer stattzufinden. Der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 97 Abs. 4 Satz 2 EStG ausdrücklich einen Antrag auf Anrechnung…
…Einkünfte noch beim Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen seien, habe eine DBA-konforme Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die in Österreich zu erhebende Kapitalertragsteuer stattzufinden. Der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 97 Abs. 4 Satz 2 EStG ausdrücklich einen Antrag auf Anrechnung…
…Einkünfte noch beim Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen seien, habe eine DBA-konforme Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die in Österreich zu erhebende Kapitalertragsteuer stattzufinden. Der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 97 Abs. 4 Satz 2 EStG ausdrücklich einen Antrag auf Anrechnung…
…Einkünfte noch beim Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen seien, habe eine DBA-konforme Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die in Österreich zu erhebende Kapitalertragsteuer stattzufinden. Der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 97 Abs. 4 Satz 2 EStG ausdrücklich einen Antrag auf Anrechnung…
…für diese Einkünfte keine Zwischensteuer gemäß § 13 Abs. 3 KStG festgesetzt und diese auch nicht mit den laufenden Körperschaftsteuertarif versteuert wurden. Es liegt somit keine Ertragsbesteuerung auf Ebene der Privatstiftung vor. Aufgrund des zur Anwendung gelangenden Anrechnungshöchstbetrages war für eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern in den…
Erhält eine in Österreich errichtete Privatstiftung Zinsenzahlungen aus Geldeinlagen bei ausländischen Banken, so geht die Steuerbefreiung der Stiftung gemäß § 5 Z. 11 lit. b KStG für diese ausländischen Zinsenerträge verloren, wenn auf Grund des mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens eine Steuerentlastung in Anspruch…
…jeweiligen DBA normierten Anrechnungshöchstbetrages auf die Zwischensteuer anzurechnen. Die bei kapitalertragsteuerpflichtigen Zuwendungen gemäß § 24 Abs 5 KStG wieder gutzuschreibende Zwischensteuer wird durch die Auslandsteueranrechnung gekürzt. Eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern ist jedoch nicht möglich, wenn die Privatstiftung keine laufenden körperschaftsteuer- und zwischensteuerpflichtigen Einkünfte generiert (Riedl/Streicher…
…nachweislich als eigene Einkünfte versteuert. Rz 101: Sollte bei ausländischen Kapitalerträgen im Ausland Quellensteuer einbehalten worden sein, ist diese im abkommenskonform erhobenen Ausmaß und im Rahmen des der Privatstiftung zur Verfügung stehenden Anrechnungshöchstbetrages auf die Zwischensteuer anzurechnen. Beispiel: Die Privatstiftung bezieht zwischensteuerpflichtige Kapitalerträge in Höhe…
…selbst im Falle von Quellensteuern im Zusammenhang mit Zwischensteuern (Quellensteuern aus Investmentfonds) einer Privatstiftung die Auffassung vertritt, dass für eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern in Bezug auf den anzuwendenden Anrechnungshöchstbetrages mangels Festsetzung einer laufenden Körperschaftsteuer sowie mangels Festsetzung einer Zwischensteuer kein Raum verbleibt. In diesem Punkt…
…Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der Fall. Nach der sogenannten "Grundzuteilungsregel" für nicht besonders geregelte Einkünfte (Art. 13 Abs…
…die eine in Tschechien ansässige Person von einer österreichischen Privatstiftung erhält, im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der ausländische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von…
…und Einkünfte einer Privatstiftung. Nach § 26c Z 58 KStG 1988 treten die §§ 13 Abs. 3 und § 24 Abs. 5 Z 3 und Z 4 KStG, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. I 163/2015, mit 1. Jänner 2016 in Kraft und sind auf…
…begehrte im Rahmen ihrer Körperschaftsteuererklärung 2011 die Anrechnung von Zwischensteuern resultierend aus Veranlagungsjahren vor 2011 im Ausmaß von 25% des Unterschiedsbetrages der Bemessungsgrundlage der zwischensteuerpflichtigen Einkünfte abzüglich der getätigten Zuwendungen und errechnete - unter Berücksichtigung einer anrechenbaren ausländischen Quellensteuer - einen anrechnungsfähigen Betrag von € 59.820…
…2965). Wird die österreichische Privatstiftung auf deutscher Seite als transparent gewertet und werden ihre Einkünfte unmittelbar dem deutschen Stifter zugerechnet und wird daher die Zuwendung als solche keiner deutschen Besteuerung mehr unterzogen, so tritt durch diesen Zurechnungskonflikt die Wirkung einer zeitverschobenen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ein. Allerdings…
…anlangt, unterliegen diese in den Händen der Privatstiftung wohl der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Da aber in Deutschland eine Hinzurechnung dieses Einkünfteflusses zu den Einkünften des deutschen Begünstigten unterbleibt, tritt auch hier keine internationale Doppelbesteuerung ein; die Steuerfreistellung in Deutschland gründet sich auf Artikel 3 DBA-Deutschland…
…österreichischer Privatstiftungen auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes die so genannte "Zurechnungsbesteuerung" statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung ausgestaltet ist. In anderen Fällen könnte eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vorgenommen werden, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine…
…Privatstiftung keine Steuerentlastung an der Quelle auf Grund eines DBA in Anspruch nimmt bzw. keine Steuerentlastung an der Quelle auf Grund eines DBA erfolgt. Gibt es mit dem Staat, aus dem die Beteiligungserträge fließen, kein DBA bzw. werden an der ausländischen Quelle keine Steuern auf…