…und ist den vorgelegten Unterlagen zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin und die Kinder sind rumänische Staatsangehörige und leben in Österreich. Die Beschwerdeführerin sowie ihre Kinder verfügen im Beschwerdezeitraum über Anmeldebescheinigungen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Die Beschwerdeführerin erklärt bezüglich der Frage des Finanzamtes nach ausreichenden Existenzmitteln…
…Gewährung der Familienbeihilfe beantragt werde, wurde kein Gebrauch gemacht. Lt. Auskunft der Wiener Gebietskrankenkassa bezog die Bw. von 25.3.2009 bis 24.7.2009 Wochengeld für ihre 2009 geborene Tochter. Die Bw. legte Anmeldebescheinigungen für sich, M. und N. , jeweils ausgestellt am 11.7…
…jedoch auf die Familienbeihilfe angewiesen. Die ganze Familie lebt legal in Österreich (s. Anmeldebescheinigungen) und sind mit dem Vater bei der WGKK mitversichert. Ich ersuche Sie im Namen der Familie und der Wiener wohnen GesmbH, der Familie die Familienbeihilfe zu gewähren." Der Mietvertrag wurde vorgelegt…
…wörtlich ausgeführt, dass die ganze Familie lt. Anmeldebescheinigung seit 18.9.2007 in Österreich "angemeldet" sei und der Anspruch auf Familienbeihilfe daher erst ab September 2007 gegeben sei. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 24.6.2008 fristgerecht berufen und zur Begründung ausgeführt, dass…
…Kind würden sich gem. § 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz rechtmäßig in Österreich aufhalten und als EWR-Bürger nach den Übergangsbestimmungen des NAG keine Anmeldebescheinigung benötigen. Dies decke sich auch mit den Überprüfungen vom Einwohner und Standesamt der y. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs…
…2013/2014 und eine Kindergartenbestätigung für VN-Kd2/KV NN für den Zeitraum ab 3.9.2012. Weiters wurden Anmeldescheinigungen der Kinder VN-Kd2/KV NN vom 6.8.2013 und VN-Kd1 NN vom 6.8.2013 sowie von VN NN vom 19.4…
…VN-Kd1 NN und VN-Kd2/KV NN jun. mit Hauptwohnsitz an dieser Adresse gemeldet. Die Familie hatte zunächst keine Anmeldebescheinigungen nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Ab September 2012 besuchten die Kinder in Ö-STADT die Volksschule bzw. den Kindergarten. Am 22.1.2013 gründete…
…a. Kinder sind rumänische Staatsbürger und leben in Wien. Die Bw. stellte am 25. März 2008 Anträge auf Gewährung von Familienbeihilfe für ihre Kinder ABCDE. Der Bw. sowie ihren Kindern wurden am 17. April 2008 Anmeldebescheinigungen gem. §§ 51 bis 53 und 57 NAG, BGBl. I…
Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]
…Das sei auch bei ihr der Fall, weil ihr Aufenthalt in Österreich rechtmäßig sei. Sie habe nämlich eine Anmeldebescheinigung und es liege keine Entscheidung über die Beendigung ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich vor. Die Ausschlussgründe seien in § 4 FLAG 1967 taxativ aufgezählt. Die Argumentation "wegen…
…Familienbeihilfe für ihre mj. Tochter M, geboren September2006, ab dem Zeitpunkt der Geburt. Dem Antrag beigelegt war eine Anmeldebescheinigung für die Bw und für die mj. Tochter vom 8. Juli 2010, ein Obsorgebeschluss des Gerichtes in Rumänien vom 29.12.2009, in dem die Bw…
…einer Erwerbstätigkeit Rz 18: Die Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben umfasst beispielsweise die Erteilung von entsprechenden Aufenthaltsbewilligungen iSd § 14 GewO 1994 zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung gemäß § 53 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, wenn dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der Neugründung eines Betriebes erfolgt. …
…wurde der Bw. aufgefordert, Anmeldebescheinigungen gemäß § 9 NAG sowie eine Verzichtserklärung der Kindesmutter auf die Gewährung von Familienbeihilfe vorzulegen. Dieser Aufforderung kam er mit Schreiben vom 15.4.2010 nach. In der Folge wurde ihm mit Schreiben vom 21.4.2010 mitgeteilt, dass beabsichtigt sei…
…Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG) 10.7.1. Gegenstand der Gebühr Rz 510: Gegenstand dieser Bestimmung sind Einreisetitel (Visum für den längerfristigen Aufenthalt), Aufenthaltstitel (befristete und unbefristete Aufenthaltstitel), Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Anmeldebescheinigung; Bescheinigung des Daueraufenthalts; Daueraufenthaltskarte; Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers), sonstige Schriften…
…ein Studienblatt, eine Studienzeitbestätigung, einen Reisepass und eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger bei. Auf Grund eines Vorhalts des Finanzamtes (FA) legte sie zusätzlich ein Sammelzeugnis der Universität Wien, eine Wohnrechtsvereinbarung mit ihrer Unterkunftgeberin über die unentgeltliche Mitbenutzung der Unterkunft und eine Erklärung ihrer Eltern, wonach…
…legte am X. Gymnasium die Reifeprüfung ab und hat diese am 26.06.2015 bestanden. Sie studiert seit dem Wintersemester 2015/16 an der Universität Wien Pharmazie (Bachelorstudium). Die Bf wohnt seit Ende 2013 in Österreich und besitzt eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger gemäß § 51…
…(lt. Auskunft im Zentralen Melderegister). Ebenso wurde eine Anmeldebescheinigung der Republik Österreich zur Bescheinigung des Daueraufenthalts ausgestellt. Mit Schreiben vom 17.5.2008 teilte der Bf. der BH Ort2 mit, dass sein Daueraufenthalt in Österreich und sein Mietverhältnis mit 31.3.2008 beendet seien. Gleichzeitig…
…Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 13.11.2013, 30.01.2014 und 14.05.2014 wurde der Bf. ersucht, die EU-Anmeldebescheinigung der Lebensgefährtin und Kind, die Bestätigung der ungarischen Behörde, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Familienleistungen bezogen würde, einen Nachweis der monatlichen Unterhaltsleistungen vorzulegen…
…den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum ab Jänner 2011 ab und führte aus, die Bw. habe trotz Aufforderung die abverlangten Unterlagen nicht eingebracht. Am 27.9.2011 wurden die Anmeldebescheinigungen seitens der MA 35 ausgestellt. Die Bw. legte diese samt den Erlagscheinen…
…gemäß §§ 8 und 9 NAG genossen. Die ausgestellte Anmeldebescheinigung (Selbständige) habe auf falschen Angaben beruht und hätte für sein Beschäftigungsverhältnis keine Wirkung entfalten können. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Sohn des Bw.. Die Stellungnahme des Finanzamtes wurde dem Bw. übermittelt. Dieser hat…