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UFSG RV/0607-G/07Auf die vor Aufhebung des §1 Abs.1 Z1 ErbStG verwirklichten Tatbestände ist die verfassungswidrige Bestimmung mit Ausnahme der Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der VfGH die Anlassfallwirkung ausgedehnt hat weiterhin anzuwenden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2009

…des 31. Juli 2008 in Kraft trat, sodass die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände- mit Ausnahme der Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof die Anlassfallwirkung gemäß Art 140 Abs. 4 zweiter Satz B-VG ausgedehnt hat- weiterhin anzuwenden ist. Auf Grund…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…7 B-VG ergebende Begünstigung für Anlassfälle im Zusammenhang mit einer vom VfGH aufgehobenen Vorschrift und die damit verbundenen Unterschiede in der Belastung treten allgemein ein und führen ebensowenig wie Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung zu atypischen Belastungen und daher auch nicht zur Unbilligkeit der…

BFG RV/7103965/2014Immobilienertragsteuer nach der Pauschalbesteuerung von Altvermögen, das am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangen war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.11.2014

…die bis zum Ablauf dieser Frist verwirklicht wurden. Ausgenommen von der weiteren Anwendung der aufgehobenen Bestimmung sind die "Anlassfälle". "Anlassfälle" sind nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes alle jene Fälle, die im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im betreffenden Gesetzesprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig geworden sind. Zur…

UFSW RV/1425-W/07Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…B 3391/05 sowie mehrerer, beim Verwaltungsgerichtshof anhängiger Beschwerdeverfahren (Zl. 2004/16/0143 u. a.), auf welche die Anlassfallwirkung ausgedehnt wurde, den Grundtatbestand der Erbschaftssteuer nach §1 Abs.1 Z1 ErbStG 1955 als verfassungswidrig aufgehoben und im Spruch bestimmt hat, dass diese Aufhebung mit Ablauf…

UFSW RV/1836-W/05Keine sachliche Unbilligkeit bei Nicht-Anlassfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2005

…nach Art. 140 Abs. 7 B-VG auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles das Gesetz weiterhin anzuwenden ist, sofern der Verfassungsgerichtshof nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht. Gegenstand des nunmehrigen Berufungsverfahrens ist die Abweisung des Ansuchens vom 27. März…

UFSI RV/0550-I/03Behauptete Verfassungswidrigkeit bei der Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2001 und Folgejahre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…I Nr. 116/2002 kundgemacht. Wenn der VfGH feststellt, dass eine Norm verfassungswidrig war, so wirkt dies für den Anlassfall. Auf alle anderen vor der Kundmachung der Feststellung verwirklichten Tatbestände ist das Gesetz gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG weiterhin anzuwenden, es sei denn…

BFG RV/1100012/20251. Steuerfreiheit einer von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ausbezahlten Invalidenrente, soweit die Leistung auch aus einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung zu gewähren gewesen wäre 2. Nichtanrechnung von der Schweiz einbehaltener Quellensteuer 3. Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.12.2025

…wäre er im Inland versichert gewesen. Besteht ein solcher Anspruch, so wird die aufgrund desselben Anlassfalles gewährte ausländische Leistung bis zur Höhe der vergleichbaren inländischen Leistung steuerfrei zu belassen sein. Dabei werden auch ergänzende Feststellungen dahingehend zu treffen sein, ob dem Revisionswerber nach österreichischem Recht…

KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991) B.7.1. Anlassfälle Rz 1050: Die Steuerschuld entsteht bei der Lieferung gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (Ausnahme bei Istbesteuerung siehe Rz 1054 f); beim…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…Art. 140 Abs. 7 B-VG ergibt sich, dass die aufgehobene Bestimmung - abgesehen von den Anlassfällen - auf bis zum Ablauf des 31. Mai 1992 verwirklichte Tatbestände, also auf bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Übereignungen von Unternehmen (Betrieben) weiterhin anzuwenden ist. Für nach dem 31. Mai…

UFSL RV/0922-L/07Anlassfall zu § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG; Verzicht auf ein Recht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2007

…140 Abs. 7 B-VG wirkt die Aufhebung eines Gesetzes auf den Anlassfall zurück. Es ist daher hinsichtlich des Anlassfalles so vorzugehen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Norm bereits zum Zeitpunkt der Verwirklichung des dem Bescheid zugrunde gelegten Tatbestandes nicht mehr der Rechtsordnung angehört…

ZK-23706. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

…werden. Die Ergebnisse sind jedenfalls der Überwachungszollstelle mitzuteilen. 6.3. Prüf- und Kontrollanlässe Folgende Kontrollen sind jedenfalls möglich: Anlasskontrollen (konkrete Anlassfälle) Kontrollen nach gesetzlichen oder fachlichen Vorgaben (Routineprüfungen) Risikoorientierte Kontrollen einschließlich Stichprobenkontrollen Schwerpunktkontrollen 6.4. Ankündigung von Kontrollen Angekündigt werden die jährliche Bestandsaufnahme sowie Anlasskontrollen…

BFG RV/2100630/2020Stattgabe eines Aufhebungsantrages infolge Ausspruchs der Verfassungswidrigkeit des § 295 Abs. 4 BAO idF. BGBl. I 70/2013
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2020

…Gesetz verfassungswidrig war, so sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den Spruch des Verfassungsgerichtshofes gebunden. Auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles ist jedoch das Gesetz weiterhin anzuwenden, sofern der Verfassungsgerichtshof nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht (Art. 140 Abs…

BFG RV/7200164/2015Pflichtverletzung im Versandverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.12.2017Teil 1/2

…insgesamt dreizehn Versandverfahren mit im Wesentlichen zwei Hauptverpflichteten betroffen. Davon wurden fünf beim Zollamt Wien ordnungsgemäß beendet. Acht Versandverfahren hingegen haben zu Nachforderungen bei den diversen Gesamtschuldnern geführt. Von diesen acht Versanderfahren mit anschließender Verzollung mit Verfahrenscode 4200 können zwei Versandverfahren als Anlassfälle bezeichnet werden…

BFG RV/7200161/2015Pflichtverletzung im Versandverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.10.2017Teil 1/2

…Bf - betroffen. Davon wurden fünf Versandverfahren beim Zollamt Wien ordnungsgemäß beendet. Acht Versandverfahren hingegen haben zu Nachforderungen bei diversen Gesamtschuldnern geführt. Von diesen acht Versandverfahren mit anschließender Verzollung mit Verfahrenscode 4200 können zwei - darunter auch das gegenständliche Versandverfahren - als Anlassfälle bezeichnet werden. Es hat sich…

BFG RV/7100017/2010Abweisung; Die Festsetzung der Mindessteuer gemäß § 8 Abs. 5 ErbStG 1955 erfolgte trotz Nachlassüberschuldung und trotz Veräusserung eines nachlassgegenständlichen Grundstückes im Verlassenschaftsverfahren zu Recht.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.12.2014

…1955 durch den Verfassungsgerichtshof erst mit Ablauf des 31.Juli 2008 in Kraft getreten ist, sodass die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme der Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof die Anlasswirkung gemäß Art.140 Abs.4 zweiter Satz B…

BFG RV/7100016/2010Abweisung; Die Festsetzung der Mindeststeuer gemäß § 8 Abs.5 ErbStG 1955 erfolgte trotz Nachlassüberschuldung und trotz Veräusserung eines nachlassgegenständlichen Grundstückes im Verlassenschaftsverfahren dem Grunde nach zu Recht.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.12.2014

…1955 durch den Verfassungsgerichtshof erst mit Ablauf des 31.Juli 2008 in Kraft getreten ist, sodass die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme der Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof die Anlasswirkung gemäß Art.140 Abs.4 zweiter Satz B…

UFSW RV/0866-W/08Verfassungsrechtliche Bedenken, Bewertung der Liegenschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2013

…140 Abs. 7 B-VG alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den Spruch des Verfassungsgerichtshofes gebunden. Auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles ist jedoch das Gesetz weiterhin anzuwenden, sofern der Verfassungsgerichtshof nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht. Hat der Verfassungsgerichtshof…

UFSW RV/3236-W/09Entstehung der Steuerschuld mit dem Tod des Erblassers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013

…August 2008 liegt (§ 12 Abs.1 ErbStG) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof gemäß Art.140 Abs.7 zweiter Satz B-VG die Anlasswirkung ausgedehnt hat (das sind die beim Verwaltungsgerichtshof zu den Zahlen 2004/16…

UFSW RV/1382-W/09Festsetzung der Mindeststeuer gemäß § 8 Abs.5 ErbStG 1955 trotz Veräußerung des Grundstückes aus dem Nachlassvermögen im Zuge der Verwertung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2012

…durch den Verfassungsgerichtshof erst mit Ablauf des 31 .Juli 2008 in Kraft getreten ist, sodass die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände- mit Ausnahme der Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof die Anlasswirkung gemäß Art.140 Abs.4 zweiter Satz B-VG…

UFSW RV/0573-W/08Die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers (Stichtag) bereits entnommenen Mietzinsreserven stellen keine Nachlassverbindlichkeit dar, weil zum Stichtag keine rechtliche Verpflichtung des Erblassers bestanden hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…2008 in Kraft getreten ist, sodass die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände- mit Ausnahme der Anlassfälle und jener Rechtssachen auf die der Verfassungsgerichtshof die Ausfallwirkung gemäß Art.140 Abs.4 zweiter Satz B-VG ausgedehnt hat- weiterhin anzuwenden ist. Aufgrund des Legalitätsprinzips ist…