…23 ZK nicht zur Anwendung gebracht werden kann, da der Nachweis, dass die Tiere in Österreich geboren und aufgezogen wurden, nicht in dem von den Ursprungsbestimmungen geforderten Umfang erbracht worden ist. Art. 24 ZK ist in Verbindung mit Anhang 11 der ZK-DVO unmissverständlich und…
…die Rechtslage zum Ursprungserwerb nach Art. 24 ZK, wenn sie der Meinung ist, für die in Anhang 11 zur ZK-DVO genannten Waren seien die dort angeführten Bearbeitungen im Hinblick auf die Ursprungsbegründung abschließend. Diese Liste sei jedoch nicht abschließend, was allgemeine Auffassung der Kommission…
…23 ZK nicht zur Anwendung gebracht werden kann, da der Nachweis, dass die Tiere in Österreich geboren und aufgezogen wurden, nicht in dem von den Ursprungsbestimmungen geforderten Umfang erbracht worden ist. Art. 24 ZK ist in Verbindung mit Anhang 11 der ZK-DVO unmissverständlich und…
…betrifft diese Verordnung die Prüfung der tatsächlichen und ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen, die direkt oder indirekt Bestandteil des EAGFL, Abteilung Garantie sind, anhand der Geschäftsunterlagen der Begünstigten oder Zahlungspflichtigen. Gemäß Abs. 2 gelten als Geschäftsunterlagen im Sinne dieser Verordnung sämtliche Bücher, Register, Aufzeichnungen und Belege…
…die Rechtslage zum Ursprungserwerb nach Art. 24 ZK, wenn sie der Meinung ist, für die in Anhang 11 zur ZK-DVO genannten Waren seien die dort angeführten Bearbeitungen im Hinblick auf die Ursprungsbegründung abschließend. Diese Liste sei jedoch nicht abschließend, was allgemeine Auffassung der Kommission…
…23 ZK nicht zur Anwendung gebracht werden kann, da der Nachweis, dass die Tiere in Österreich geboren und aufgezogen wurden, nicht in dem von den Ursprungsbestimmungen geforderten Umfang erbracht worden ist. Art. 24 ZK ist in Verbindung mit Anhang 11 der ZK-DVO unmissverständlich und…
…Gebindenummern sind im Zeitraum Woche 38/1996 bis zur Woche 41/1996 vergeben worden. Eingelagert wurden aus der Sicht der Liste D in Summe 8.064,00 kg des Artikels mit der Nummer 2417. Die zugehörige Auslagerung hat entweder am Tag der Ausfuhr (am 11…
…die Rechtslage zum Ursprungserwerb nach Art. 24 ZK, wenn sie der Meinung ist, für die in Anhang 11 zur ZK-DVO genannten Waren seien die dort angeführten Bearbeitungen im Hinblick auf die Ursprungsbegründung abschließend. Diese Liste sei jedoch nicht abschließend, was allgemeine Auffassung der Kommission…
…23 ZK nicht zur Anwendung gebracht werden kann, da der Nachweis, dass die Tiere in Österreich geboren und aufgezogen wurden, nicht in dem von den Ursprungsbestimmungen geforderten Umfang erbracht worden ist. Art. 24 ZK ist in Verbindung mit Anhang 11 der ZK-DVO unmissverständlich und…
…betrifft diese Verordnung die Prüfung der tatsächlichen und ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen, die direkt oder indirekt Bestandteil des EAGFL, Abteilung Garantie sind, anhand der Geschäftsunterlagen der Begünstigten oder Zahlungspflichtigen. Gemäß Abs. 2 gelten als Geschäftsunterlagen im Sinne dieser Verordnung sämtliche Bücher, Register, Aufzeichnungen und Belege…
…die Rechtslage zum Ursprungserwerb nach Art. 24 ZK, wenn sie der Meinung ist, für die in Anhang 11 zur ZK-DVO genannten Waren seien die dort angeführten Bearbeitungen im Hinblick auf die Ursprungsbegründung abschließend. Diese Liste sei jedoch nicht abschließend, was allgemeine Auffassung der Kommission…
…23 ZK nicht zur Anwendung gebracht werden kann, da der Nachweis, dass die Tiere in Österreich geboren und aufgezogen wurden, nicht in dem von den Ursprungsbestimmungen geforderten Umfang erbracht worden ist. Art. 24 ZK ist in Verbindung mit Anhang 11 der ZK-DVO unmissverständlich und…
…betrifft diese Verordnung die Prüfung der tatsächlichen und ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen, die direkt oder indirekt Bestandteil des EAGFL, Abteilung Garantie sind, anhand der Geschäftsunterlagen der Begünstigten oder Zahlungspflichtigen. Gemäß Abs. 2 gelten als Geschäftsunterlagen im Sinne dieser Verordnung sämtliche Bücher, Register, Aufzeichnungen und Belege…
…die Rechtslage zum Ursprungserwerb nach Art. 24 ZK, wenn sie der Meinung ist, für die in Anhang 11 zur ZK-DVO genannten Waren seien die dort angeführten Bearbeitungen im Hinblick auf die Ursprungsbegründung abschließend. Diese Liste sei jedoch nicht abschließend, was allgemeine Auffassung der Kommission…
…23 ZK nicht zur Anwendung gebracht werden kann, da der Nachweis, dass die Tiere in Österreich geboren und aufgezogen wurden, nicht in dem von den Ursprungsbestimmungen geforderten Umfang erbracht worden ist. Art. 24 ZK ist in Verbindung mit Anhang 11 der ZK-DVO unmissverständlich und…
…einer Eigenmasse von 18.946,60 kg (Feld 38 der Anmeldung) zum Inhalt. Die ermittelten Gebindenummern sind im Zeitraum von der Woche 20/1996 bis zur Woche 33/1996 vergeben worden. Eingelagert wurden aus der Sicht der Liste I in Summe 18.977,40 kg…
…die Rechtslage zum Ursprungserwerb nach Art. 24 ZK, wenn sie der Meinung ist, für die in Anhang 11 zur ZK-DVO genannten Waren seien die dort angeführten Bearbeitungen im Hinblick auf die Ursprungsbegründung abschließend. Diese Liste sei jedoch nicht abschließend, was allgemeine Auffassung der Kommission…
…23 ZK nicht zur Anwendung gebracht werden kann, da der Nachweis, dass die Tiere in Österreich geboren und aufgezogen wurden, nicht in dem von den Ursprungsbestimmungen geforderten Umfang erbracht worden ist. Art. 24 ZK ist in Verbindung mit Anhang 11 der ZK-DVO unmissverständlich und…
…Ursprungs der Ware auf das Beweisverfahren betreffend die Ha.B. (vormals Ha.G.) zu verweisen ist. Die Listen Y (Liste E im Verfahren betreffend die Ha.B. - vormals Ha.T.) wurde zur Liste O umgearbeitet. Wiederum sind jene Lieferanten grün unterlegt, deren Ursprungserklärungen ursprünglich fehlten…
…die Rechtslage zum Ursprungserwerb nach Art. 24 ZK, wenn sie der Meinung ist, für die in Anhang 11 zur ZK-DVO genannten Waren seien die dort angeführten Bearbeitungen im Hinblick auf die Ursprungsbegründung abschließend. Diese Liste sei jedoch nicht abschließend, was allgemeine Auffassung der Kommission…