IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald über die Beschwerden der ***Bf1***, XstraßeA, PLZwien, des HerrH, X-StraßeB, PLZwien, der FrauJ, X-StraßeB, PLZwien, des HerrK, XstraßeC, PLZwien und der FrauL, XstraßeC, PLZwien vom 22. April 2023 gegen den…
…unrichtig seien. Vielmehr hat sie zulässigerweise die Nichtigkeit (rechtliche Nichtexistenz) dieser Bescheide vorgebracht, was etwas völlig anderes ist als es die Anfechtung des Inhaltes dieser Bescheide wäre. Dem Vorbringen der Nichtigkeit der Grundlagenbescheide (Einheitswertfeststellungsbescheid und Grundsteuermessbescheid) vom 12. Dezember 2021 wird hier allerdings nicht gefolgt;…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 29. August 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. August 2020 betreffend Einkommensteuer 2019 den Beschluss: I. Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 5 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Johann Fischerlehner, die Richterin Mag.a Eva Maria Gögl und die fachkundigen Laienrichter Mag. Peter Neumann und Mag. Stefan Raab in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen…
…b und c BAO. Denn der Bf. ficht einen Bestandteil der Begründung (betr. Magenkrankheit) an und beantragt deren Richtigstellung. Jedoch ist nur der Spruch des Bescheides der Rechtskraft fähig und nur der Bescheidspruch kann Anfechtungsgegenstand iSd lit. b sein (Ritz/Koran, BAO7, § 250 Tz 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers über die Beschwerde vom 1.Juni 2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt X vom 16.Mai 2013 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt…
Die X&Y Vermietung 9999 (Ort-1) war eine ehemals steuerlich erfasste Miteigentumsgemeinschaft (StNr. FA 99-999/9999) zur Feststellung der Vermietungseinkünfte des Bf und der C.E. als Hälfteeigentümer am Mietzinshaus 9999 (Ort-1), (Objektadresse1) in den Jahren 2003/2004 (vgl. BFG-Entscheidung zu…
Im anhängigen Verfahren wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen, auf welche die genannten Voraussetzungen zutreffen. Maßgeblich waren im Wesentlichen Sachverhaltsfragen. Im Übrigen stützt sich die Entscheidung auf die genannten gesetzlichen Bestimmungen bzw. die angeführte, durchwegs gefestigte VwGH-Judikatur. Graz, am 20. November 2017
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde des Bf, Adrbf, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Buchhaltungsabteilung 32 vom 28.02.2019, GZ.: MA67/GZ, (im Zusammenhang mit der Strafverfügung GZ.: MA67/GZ vom…
…Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für 2017 zu Recht erfolgt und die gegen diesen Bescheid gerichtete Beschwerde ebenfalls als unbegründet abzuweisen gewesen. Die Abweisung der Beschwerden gegen die Anspruchszinsenbescheide 2011-2014 als unbegründet beruhe darauf, dass ihre Anfechtung mit der Begründung, der maßgebliche Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig…
…2018, die sich auf den Anspruchszinsenbescheid bezog und mit gesondertem Bescheid vom 14.3.2018 eine abweisende Beschwerdevorentscheidung betreffend den Einkommensteuerbescheid 2016. In der auf den Anspruchszinsenbescheid bezogenen Beschwerdevorentscheidung wurde ausgeführt, es gebe keine Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung, der maßgebliche Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweise…
…642,39€ errechnet. Unter Anrechnung der Lohnsteuer erfolgte eine Festsetzung der ESt iHv 1.601,00€. b) Beschwerde gegen den ESt-Bescheid für 2014 Mit Eingabe vom 17.01.2016 erhob die Beschwerdeführerin (Bf.) gegen den besagten ESt-Bescheid das Rechtsmittel der Beschwerde. Darin wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerden des Bf., vom 27. Februar 2009 und 25. August 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes P vom 10. Dezember 2013 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2008 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, Straße, Ort, vertreten durch Mag. Josef Hauser, Ischlerbahnstraße 23, 5301 Eugendorf, gegen Finanzamt Salzburg-Land, Aignerstraße 10, 5026 Salzburg wegen behaupteter Rechtswidrigkeit (Art. 132 Abs. 1 Z 1 B-VG…
…ist damit insoweit eingeschränkt, als Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen mit Erfolg nur in dem den Grundlagenbescheid betreffenden Verfahren vorgebracht werden können. Die Anfechtung eines Steuerbescheides, welche lediglich mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Feststellungsbescheides begründet ist, ist daher in…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf (Beschwerdeführer, Bf.), AdrBf , gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 des Finanzamtes A vom 24. März 2015 beschlossen: I.) Die Beschwerde vom 7. April 2015 gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 wird gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L, gegen den Feststellungsbescheid (Nachfeststellung gem. §22 Abs.1 Z1 BewG 1955 zum 1.1.2006) des Finanzamtes X vom 19. Oktober 2006, Steuernummer, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…Durch eine bescheidmäßige Zurechnungsfortschreibung erfolge die Zuordnung des Steuergegenstandes zu einem anderen Steuersubjekt. Eine Anfechtung des Bescheides sei nur hinsichtlich dieser geänderten Zurechnung, nicht aber hinsichtlich etwa der Art des Grundstückes oder der Höhe des Einheitswertes möglich. Der Berufungswerber brachte ohne weitere Ausführungen einen Antrag…
…Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit…
…Anschließend brachte sie vor, dass sie beabsichtige, Klage auf Anfechtung des dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Anschaffungsgeschäftes vom 22.6.1999 (betreffend den Aktienerwerb von der B.S. Privatstiftung) wegen arglistiger Irreführung einzubringen. Sie sei zum Zeitpunkt des Anteilserwerbes absichtlich vom maßgeblich an den Verhandlungen…