…ob eine steuerpflichtige Vereinigung eine Religionsgesellschaft ist, kann sinnvoll nicht im jeweiligen Einzelfall den Abgabenbehörden überlassen werden, sondern ist eine Folge der Anerkennung als Religionsgesellschaft, welche nach dem Anerkennungsgesetz vorzunehmen ist. Die einfachgesetzliche Vorschrift des § 38 BAO, die an die Unterscheidung zwischen anerkannten und nicht…
…ist im Gesetz vom 20. Mai 1874 betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl 68/1874 (Anerkennungsgesetz) geregelt und bewirkt die Verleihung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch ihr die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ein solcher Status kommt…
…2220-W/02 vom 25. Jänner 2005 wurde entschieden, dass die gegenständliche Religionsgemeinschaft selbst eine juristische Person aufgrund des Bekenntnisgemeinschaftengesetzes 1998 und keine gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft aufgrund des Anerkennungsgesetzes 1874 ist. Die Befreiungsbestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes erwähnen religiöse Bekenntnis-gemeinschaften nicht, sondern nur gesetzlich anerkannte Kirchen…
…68/1874 (Anerkennungsgesetz) geregelt und bewirkt die Verleihung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch ihr die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ein solcher Status kommt der Organisation nicht zu. Gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften im Sinne des Anerkennungsgesetzes sind in Bezug…
…Zwecke kirchlich, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. Unter den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sind - abgesehen von den durch Konkordat oder unmittelbar durch Gesetz anerkannten Kirchen) - die durch das Anerkennungsgesetz RGBl. 68/1874 anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zu verstehen. Gemäß…
…BAO sind solche Zwecke kirchlich, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. Unter den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sind nur (abgesehen von den durch Konkordat oder unmittelbar durch Gesetz anerkannten Kirchen) die durch das Anerkennungsgesetz RGBl. 68/1874 anerkannten Kirchen und…
…Bestimmung vorgesehen, da erfahrungsgemäß bei neuer Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften die Rechtspersönlichkeit für deren Teilbereiche oft nicht sofort angesprochen wird. Im übrigen wird auf das Anerkennungsgesetz verwiesen, wo ebenfalls die Möglichkeit der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche vorgesehen ist. Der in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage angegesprochene §…
…Bestimmung vorgesehen, da erfahrungsgemäß bei neuer Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften die Rechtspersönlichkeit für deren Teilbereiche oft nicht sofort angesprochen wird. Im übrigen wird auf das Anerkennungsgesetz verwiesen, wo ebenfalls die Möglichkeit der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche vorgesehen ist. Der in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage angegesprochene §…
…Bestimmung vorgesehen, da erfahrungsgemäß bei neuer Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften die Rechtspersönlichkeit für deren Teilbereiche oft nicht sofort angesprochen wird. Im übrigen wird auf das Anerkennungsgesetz verwiesen, wo ebenfalls die Möglichkeit der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche vorgesehen ist. Der in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage angegesprochene §…
…Bestimmung vorgesehen, da erfahrungsgemäß bei neuer Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften die Rechtspersönlichkeit für deren Teilbereiche oft nicht sofort angesprochen wird. Im übrigen wird auf das Anerkennungsgesetz verwiesen, wo ebenfalls die Möglichkeit der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche vorgesehen ist. Der in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage angegesprochene §…
…§ 34-47 BAO definiert und geregelt. Unter den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sind nur (abgesehen von den durch Konkordat oder unmittelbar durch Gesetz anerkannten Kirchen) die durch das Anerkennungsgesetz RGBl. 68/1874 anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zu verstehen. Gemäß § 35 BAO sind solche Zwecke…
…Eine derartige Vorgangsweise, die auch über die in § 1 des Anerkennungsgesetzes hinausgehende Umstände berücksichtigt hat, ist nunmehr aufgrund der Rechtsprechung der Höchstgerichte nicht mehr möglich; es wären die genannten Voraussetzungen zu ergänzen." Dies sei nicht nur ein Zugeständnis der bisherigen Aufrechterhaltung des Staatskirchentums gegen die…
Die Entscheidung über die Erteilung des Aufenthaltstitels erfolgt mit dem Bescheid gemäß § 58 Abs. 3 Asylgesetz 2005 durch das Bundesamt, allenfalls im Rechtsmittelweg durch das Bundesverwaltungsgericht. Die praktische Ausfolgung des Aufenthaltstitels erfolgt stets durch das Bundesamt in einem eigenen Ausfolgungsverfahren (i.d.S. Filzwieser/Frank…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin. vom 19. Jänner 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 7. Jänner 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind XY., für den Zeitraum vom 1. August…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 5. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 9. August 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Juli 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid vom 7. März 2006 des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum September 2004 bis August 2005 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Tamer Öztürk, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Schwimmschulgasse 3, vom 15. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 12. August 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Erwin Csaszar in der Beschwerdesache der Frau Bfin, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25. April 2012, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Famioienbeihilfe für die Kinder A und B…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ABO, W, vom 25. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 7. Oktober 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für DB, geb. 11 für den Zeitraum März 2007 bis Jänner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 26. September 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind x, für die Zeit ab 1.7.2006…