…Die OECD hat im Jahr 2007 ein Handbuch zum Verständigungsverfahren (Manual on Effective Mutual Agreement Procedures - MEMAP) veröffentlicht.2 Es enthält eine Zusammenstellung von 24 "best practices" zur Verbesserung von Verständigungsverfahren. Im Jahr 2013 wurde mit dem BEPS Projekt der OECD/G20 ein umfassendes Maßnahmenpaket…
Zudem kann die zuständige Behörde auch eine einseitige Lösung veranlassen, wenn dem Begehren des Abkommensberechtigten durch rein innerstaatliche Maßnahmen abgeholfen werden kann und die Mitwirkung eines anderen Staats nicht erforderlich ist (§ 15 Abs. 4 EU-BStbG). Eine zuständige Behörde kann die Streitfrage bspw. einseitig lösen…
…2 EU-BStbG). D. Advance Pricing Arrangements (APAs) ("Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltungsabsicht ") D.1. Allgemeine Grundsätze, Arten von APA Ein Advance Pricing Arrangement (APA oder Vorabverständigung) ist eine Vereinbarung, bei der vor der Verwirklichung gewisser konzerninterner Geschäftsvorfälle zwischen einem oder mehreren Steuerpflichtigen und einer oder…
…abrufbar unter: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01670/imfname_640078.pdf. Anlage 4: Abkürzungsverzeichnis | APA | Advance Pricing Arrangement | Abs. | Absatz | Art. | Artikel | BAO | Bundesabgabenordnung | BFG | Bundesfinanzgericht | BGBl | Bundesgesetzblatt…
…5.2022, BMF2022-010221/0237-IV/8/20190.300.851. 4.3. Unilaterales Ruling und bi-/multilaterale Advance Pricing Agreements (APA) Rz 526: Gemäß § 118 BAO können für noch nicht verwirklichte Sachverhalte in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht verbindliche Auskunftsbescheide beantragt werden (unilaterale Rulings). In…
…worden sind, inkl. zugehöriger Unterlagen; g)detaillierte Angaben zu allen unilateralen Vorabvereinbarungen inkl. Vereinbarungen über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreements, APA) und Vorabauskünfte (Rulings), die in einem der Vertragsstaaten von den betroffenen Personen beantragt wurden, sofern diese für den im Fall relevanten Sachverhalt von Bedeutung sind;…
…OECD bzw. EU erarbeitete Regelungen (zB OECD Simplified Approach konzerninterner Dienstleistungen), sind von dieser Bestimmung nicht erfasst. Unilaterale Advanced Pricing Agreements (APA) gelten nicht als Safe Harbor Regelungen (vgl. OECD-VPR Rz 4.103), da diese nur für vorab definierte Abgabepflichtige Anwendung finden. Gleiches gilt…
Aufgrund bestehender europarechtlicher sowie anderer internationaler Verpflichtungen sind nunmehr Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide ("Rulings") und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung ("Advance Pricing Arrangements") automatisch bzw. verpflichtend spontan auszutauschen. Hierdurch werden die allgemeinen Bestimmungen betreffend den Informationsaustausch nicht berührt (zB Spontaninformationen auf Grundlage des § 8 EU-AHG…