27.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer 27.4.1. Abfuhrverpflichtung Rz 3491: In § 27 Abs. 4 UStG 1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz…
31.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid Rz 8205e: Über die Begünstigung wird bescheidmäßig abgesprochen. Der Bundesweite Fachbereich kann das Bundesministerium für Finanzen bei der Erledigung von Anträgen unterstützen. Die Bescheide bedürfen dann der Approbation durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Zuzugsbegünstigung wird bescheidmäßig für die gesamte Begünstigungsdauer…
29.3.3 Erhebung in der Veranlagung Rz 7717: Wird die Entstrickung durch den Steuerpflichtigen dem Abzugsverpflichteten nicht gemeldet, findet ein Kapitalertragsteuerabzug anlässlich der Entstrickung nicht statt. Die Besteuerung hat in diesem Fall im Rahmen der Veranlagung stattzufinden, wobei allenfalls das Nichtfestsetzungskonzept des § 27 Abs…
29.3 KESt-Abzug beim Wegzug 29.3.1 Allgemeines - Grundtatbestand Rz 7711: Bei der aufgrund des Eintritts von Umständen, die zur Einschränkung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines Wirtschaftsgutes im Sinne des § 27 Abs. 3 EStG 1988, eines…
3. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK Die Abzugsposten in einem "Abzugsartikel" zusammengefasst. Der getrennter Ausweis (früherNicht in den Zollwert Art. 33 ZK) ist nunmehr entfallen. Sindeinzubeziehen sind die in Art. 72 UZK angeführten (nicht in den Zollwert einzubeziehenden) Bestandteile…
30.2 Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht (§§ 70, 93, 99 bis 102 EStG1988) 30.2.1 Erhebungsformen Rz 7994: Die Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht wird entweder durch Steuerabzug (§§ 70, 93 und 99 EStG 1988) oder durch Veranlagung (§ 102 EStG 1988) erhoben. Ist ein Steuerabzug…
11.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015) Rz 4243: Rechtslage 2011 bis 2014 (§ 13 LuF-PauschVO 2011) § 13. (1) Die nach den Bestimmungen der §§ 1 bis 6 oder 8 bis 12 sich ergebende Zwischensumme ist um vereinnahmte Pachtzinse (einschließlich Jagdpacht…
…BGBl. II Nr. 393/2003, eine Durchführung des DBA-Argentinien durch bloße Freistellung von der KESt untersagt; zumal im Rahmen des KESt-Abzugsverfahrens auch kein Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden kann. Der österreichische Empfänger von argentinischen Anleihezinsen bleibt allerdings berechtigt, eine Veranlagung gem. § 97 Abs. 4 EStG…
14.8b Nichtabzugsfähige Aufwendungen für sonstige Bezüge Rz 4852m: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 sieht ergänzend zu § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 ein Abzugsverbot für Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte vor, die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67…
…2.000 Euro-Grenze überschreiten (sodass den betreffenden Künstler dadurch eine Veranlagungspflicht in Österreich trifft). Die Freistellung im Abzugsverfahren ist daher - derzeit zumindest - nicht von der Veranlagung jener Künstler abhängig, die Einkünfte über 2000 Euro in Österreich erzielen. Erwirtschaftet die deutsche Orchester-GmbH allerdings einen…
…1988, § 67 EStG 1988, § 68 EStG 1988) oder mit festen Sätzen (§ 67 EStG 1988, § 69 EStG 1988) oder im Abzugsverfahren mit dem Lohnsteuertarif (§ 66 EStG 1988, § 70 EStG 1988) oder im Veranlagungsverfahren (§ 41 EStG 1988) versteuert werden. Gemäß § 32 Z 1 lit. a und lit…
…Steuerbelastung für Schweizer Sachverhalte darstellten sollte, bricht ohne sachliche Rechtfertigung mit allen diesen Ordnungssystemen. Anstelle der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entscheidet nach der Ansicht der Finanzverwaltung letztlich ausschließlich die Erhebungsform und ein rein für das Abzugsverfahren maßgeblicher Stichtag die endgültige materielle Steuerschuld. Der VfGH hat sich aus…
…steuerlichen Kontrolle, und der wirksamen Steuereinhebung erforderlich ist. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass das KESt-Abzugsverfahren auch im Inland nur freiwillig ist, und eine Nichtbesteuerung von nicht verbrieften Derivaten auch bei inländischer auszahlender Stelle nicht ausgeschlossen ist. Im Übrigen ist generell nicht erkennbar, auf welche…
…der wirksamen steuerlichen Kontrolle und der wirksamen Steuereinhebung erforderlich sei, sei entgegenzuhalten, dass das KESt-Abzugsverfahren für die gegenständlichen Derivate auch im Inland nur freiwillig sei, eine Nichtbesteuerung von Derivaten also auch bei inländischen auszahlenden Stellen nicht ausgeschlossen sei. Weiters weise der Revisionswerber darauf hin…
…2002/14/0132). Der Ausspruch des Verlustes wird im Sinne des § 92 Abs 1 lit b BAO für ein späteres Abzugsverfahren betragsmäßig verbindlich (siehe VwGH 20.2.2008, 2006/15/0026). Im Verrechnungsjahr (hier 2020) entfaltet Vorjahresbescheide, in denen Verluste festgestellt oder vortragsfähige Verluste verrechnet…
…05, 2002/14/0132). Der Ausspruch des Verlustes bzw eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte wird iSd § 92 Abs 1 lit b BAO für ein späteres Abzugsverfahren betragsmäßig verbindlich und zwar auch bei einem fehlerhaften Bescheid (VwGH 26.11.15, 2012/15/0038; 20.2.08…
…Treffen führen, das das KESt-Abzugsverfahren durch den sofortigen Steuerabzug Liquiditätsnachteile mit sich brächte, und dass der niedrigere Steuersatz zum Ausgleich dieser Nachteile gewährt werde: Es müsse ohnedies der Steuerpflichtige Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten. Das KESt-Abzugsverfahren bewirke daher keinen tatsächlichen Liquiditätsnachteil (S. 8…
…beim "Voranleger" berücksichtigt, einmal zu Unrecht beim Anleger. Bei der steuerlichen Berücksichtigung des Verlustes ist zu unterscheiden zwischen der Berücksichtigung im Abzugsverfahren bereits durch die Bank und der Berücksichtigung in einem nachgelagerten Veranlagungsverfahren. Das Problem ergibt sich aus der Zuflussfiktion für Stückzinsen, die ausschließlich für…
…§ 68 EStG 1988) oder .) mit festen Sätzen (§ 67 EStG 1988, § 69 EStG 1988) oder .) im Abzugsverfahren mit dem Lohnsteuertarif (§ 66 EStG 1988, § 70 EStG 1988) oder .) im Veranlagungsverfahren (§ 41 EStG 1988) versteuert werden (LStR 2002 Rz 646). Entgelt von dritter Seite gehört zu den Vorteilen…
…die gegenständliche Vorgangsweise zur Sicherstellung der Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle und der wirksamen Steuereinhebung erforderlich sei, sei entgegenzuhalten, dass das KESt-Abzugsverfahren auch im Inland nur freiwillig ist, eine Nichtbesteuerung von Derivaten auch bei inländischer auszahlender Stelle also auch nicht ausgeschlossen sei. Weiters wurde hingewiesen…