…Liquidationsgewinne anzuwenden, würde es doch ansonsten zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen ungleichmäßigen Besteuerung kommen. Gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2006 wurde in der fristgerecht eingebrachten Berufung vom 5. Dezember 2007 vorgebracht: "1.2. Körperschaftsteuerbescheid 2006 Für den Abwicklungszeitraum, beginnend mit der steuerrechtlichen Abwicklungseröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2004, wurde…
24.2.426.2.4 Liquidationszeitraum Rz 1431: Der Einkommensermittlungszeitraum weicht nach § 19 Abs. 3 KStG 1988 vom normalen Besteuerungszeitraum ab. Durch die Auflösung stiller Reserven anlässlich der Aufgabe tritt nämlich eine steuererhöhende Wirkung (Besteuerungsspitze) ein, die insoweit entschärft wird, als § 19 KStG 1988 eine…
…OEG in die GmbH stattgefunden hätte, so ist der Abgabenbehörde erster Instanz grundsätzlich zuzustimmen, dass der Bw. ungeachtet seines faktischen Ausscheidens aus der Gesellschaft auch für Abgabenschuldigkeiten des Abwicklungszeitraumes der OEG, daher bis zur Eintragung ihrer Löschung am 5. Juli 2008, einzustehen hätte (VwGH 16…
…20.000 Euro | (Getilgte) Verbindlichkeiten | -240.000 Euro | Abwicklungsendvermögen | 230.000 Euro Im Bereich des Geldes zählen sämtliche Beträge, die die Anteilsinhaber während des Abwicklungszeitraumes erhalten haben, zum Abwicklungsendvermögen. Im Rahmen restlicher Sachwerte sind sowohl materielle als auch immaterielle Wirtschaftsgüter gemäß …
…1988 sind innerhalb des Liquidationszeitraumes die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften anzuwenden, soweit sich aus § 19 KStG 1988 nicht anderes ergibt. Es sind daher im Abwicklungszeitraum angefallene steuerfreie Einkünfte bzw. Vermögenszugänge steuerfrei zu belassen und vom Abwicklungsendvermögen abzuziehen, womit gewährleistet ist, dass sich die im EStG 1988 bzw…
…32 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 siehe Rz 560. Liquidation ist die Auflösung und Abwicklung einer Körperschaft nach § 19 KStG 1988. Gewinnausschüttungen aus Wirtschaftsjahren, die in den Abwicklungszeitraum fallen, sind nicht möglich und sind als Vorwegverteilung des Abwicklungsergebnisses zu behandeln. Näheres siehe Rz 1447.
…erfüllt werden könne. Für die Erfüllung der dreijährigen Mindestdauer der Gruppe sei es erforderlich, dass seit dem Hinzutreten zur Gruppe zwei volle Wirtschaftsjahre vor der Liquidation vergangen seien und der folgende Abwicklungszeitraum zumindest 12 Monate umfasse. Gemäß § 19 KStG 1988 sei bei einem unter § 7…
…der Erwerbstätigkeit bedingt die dauerhafte Aufgabe der gesamten Erwerbstätigkeit im Rahmen eines einheitlichen Vorgangs. Ein einheitlicher Vorgang wird angenommen, wenn die Einstellung der Erwerbstätigkeit innerhalb eines angemessenen Abwicklungszeitraumes erfolgt. Einstellung ist so zu verstehen, dass in der Folge keine Erwerbstätigkeit auslösende Tätigkeit unterhalten wird . Als…
…Jänner 2013 einen Betrag von EUR - 163.585,17 ausweise, d.h. sämtliche ausgeschütteten Beträge erst im Abwicklungszeitraum erwirtschaftet worden seien. 1.2. Tochtergesellschaft Die Bf. war im Streitzeitraum 2014 zu 99% (zur Gänze einbezahltes Nominale EUR 34.650,00 von EUR 35.000,00…
…€ - 163.585,17 aus. Sämtliche im Liquidationszeitraum ausgeschütteten Beträge wurden im Abwicklungszeitraum erwirtschaftet. Die Erlöse des Jahres 2014 resultierten aus der Auflösung einer Rückstellung iHv € 50.000,00. Mit 01.03.2014 wurde ein Bankkonto der Salzburger Sparkasse KtoNr. x mit einem Kontostand…
…den Gruppenträger (in Liquidation) würden nach Ansicht des VwGH im Ergebnis operative Einkünfte im Abwicklungseinkommen erfasst, wodurch der Sinn und Zweck des KStG 1988 (der dort vorgesehenen Glättung der Gewinne und Verluste im Abwicklungszeitraum) konterkariert würde. Auch käme es dadurch zu sachlich nicht gerechtfertigten Ergebnissen…
…zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, die dem Steuerpflichtigen in dem Abwicklungszeitraum zugeflossen sind. (4) Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahrs der Veranlagung zur Körperschaftsteuer zugrunde gelegt worden ist. ...“ Darstellung von Judikatur, Literatur und Verwaltungspraxis…
…der Gewinne und Verluste aus der Liquidation im Abwicklungszeitraum) konterkariert würde. Überdies ist darauf hinzuweisen, dass nicht einmal das Gruppenmitglied in Liquidation selbst aus der Unternehmensgruppe ausscheidet, weil es bei ihm (ohne zugerechnete Ergebnisse) nicht zu einer Vermischung der Begünstigungen des § 19 (längerer Abwicklungszeitraum) und …
…der Verein „ XY “ bereits mit 1.6.2010 aufgelöst worden sei. Der Abwicklungszeitraum habe mit 1.6.2010 begonnen und per 15.2.2011 geendet. Hinsichtlich der Heranziehung zur Haftung für aushaftende Umsatzsteuer sei vom Bf. am 10.9.2013 eine Stellungnahme zur Haftungsinanspruchnahme gemäß …
…Erwerbsunfähigkeit). Erwerbsunfähigkeit ist nach der Verwaltungspraxis jedenfalls anzunehmen, wenn eine befristete oder unbefristete Erwerbsunfähigkeitspension zuerkannt wird. Der Steuerpflichtige muss seine Erwerbstätigkeit (in angemessenem Abwicklungszeitraum) einstellen; keine Erwerbstätigkeit liegt bei bloßer Vermögensverwaltung (wie zB bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 28 EStG 1988) vor. Entscheidend…
…2010 sei unter anderem die Liquidation (richtig: Abwicklung) der Gesellschaft beschlossen worden (Beilage 5). Daher sei § 19 KStG 1988 anzuwenden. Da der Abwicklungszeitraum gem. § 19 Abs. 5 KStG 1988 mit 1.1.2010 beginne und die Abwicklung zum 31.12.2010 noch nicht beendet gewesen…
…verteilt. Um indes zu vermeiden, dass (zum einen) die in diesem (Abwicklungsanfang)Vermögen ruhenden stillen Reserven und (zum anderen) die von der Kapitalgesellschaft im Abwicklungszeitraum als Erträge ihres Abwicklungsanfangvermögens erzielten Gewinne der Besteuerung entzogen werden, schreibe das KStG deren Ermittlung und steuerliche Erfassung vor. Dem…
…Erwerbstätigkeit bedingt die dauerhafte Aufgabe der gesamten Erwerbstätigkeit im Rahmen eines einheitlichen Vorgangs. Ein einheitlicher Vorgang wird angenommen, wenn die Einstellung der Erwerbstätigkeit innerhalb eines angemessenen Abwicklungszeitraumes erfolgt. Einstellen der Erwerbstätigkeit ist so zu verstehen, dass in der Folge keine Erwerbseinkünfte auslösende Tätigkeiten unterhalten werden…
…Erwerbstätigkeit bedingt die dauerhafte Aufgabe der gesamten Erwerbstätigkeit im Rahmen eines einheitlichen Vorgangs. Ein einheitlicher Vorgang wird angenommen, wenn die Einstellung der Erwerbstätigkeit innerhalb eines angemessenen Abwicklungszeitraumes erfolgt. Einstellen der Erwerbstätigkeit ist so zu verstehen, dass in der Folge keine Erwerbseinkünfte auslösende Tätigkeiten unterhalten werden…
…dauerhafte Aufgabe der gesamten Erwerbstätigkeit im Rahmen eines einheitliches Vorgangs. Ein einheitlicher Vorgang wird angenommen, wenn die Einstellung der Erwerbstätigkeit innerhalb eines angemessenen Abwicklungszeitraums (ähnlich der angemessen Dauer für die Betriebsaufgabe erfolgt. Nach Quantschnigg/Bruckner (ÖStZ 97, 158) ist ein Zeitraum von sechs Monaten angemessen…