6.3 Gewinnverwirklichung 6.3.1 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung Rz 2153: Aus § 6 EStG 1988 ergibt sich, dass nur verwirklichte Gewinne der Besteuerung unterliegen. Die Gewinnverwirklichung tritt grundsätzlich bei der Veräußerung oder dem sonstigen Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen ein. Gewinnrealisierung tritt ein, wenn…
…in ***StGem*** erfolgt seien und dort protokolliert worden seien, die Arbeitszeiterfassung der Leiharbeitskräfte im ***StGem*** der ***B-GmbH*** erfolgt sei und zum Abrechnungszeitpunkt die Daten elektronisch direkt an eine Steuerberatungskanzlei in ***Ort2***, an die auch die Lohnverrechnung ausgelagert gewesen sei und die die Auszahlung der…
…Vertragsauflösung der Kalkulation der Gesamtleasingrate zu Grunde liegenden Restwertes. Die Ermittlung der Barwerte erfolgt durch Abzinsung mit dem zum Abrechnungszeitpunkt der Gesamtleasingrate zu Grunde liegenden Zinssatz abzüglich 1% - Punkt. ...... 9.Steuern und Lasten Alle bei Abschluss, Änderung und Durchführung dieses Vertrages anfallenden Kosten und Gebühren…
…Mietengesetzgebung, die über genaue Abrechnungsbestimmungen verfüge, jeder Mietergemeinschaft die Möglichkeit gebe, zu genau bestimmten Abrechnungszeitpunkten die Rechnung zu legen; im Nichteinhaltungsfall könne gerichtlich exekutiert werden. Bei dem hier bekämpften Bescheid sei nur ein Teil der Zahlenangaben richtig und ein Teil der Ziffern nicht erklärbar, wozu…
… 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 sich im Leistungs- und Abrechnungszeitpunkt an der Rechnungsadresse in D-Platz befunden habe. Daran vermöge auch die Rechnungsadresse als Geschäftsanschrift laut Firmenbuch nichts zu ändern. Es gebe keinen wie auch immer gearteten, sich auf steuerliche Belange ausdehnenden Vertrauensschutz…
…der Geschäftstätigkeit im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sich im Leistungs- und Abrechnungszeitpunkt an der angegebenen Rechnungsadresse befunden hat. Da die ***2*** GmbH die in Rechnung gestellten Leistungen nicht erbracht hat, muss davon ausgegangen werden, dass die gegenständlichen Reinigungsarbeiten unter Zuhilfenahme…
…dass weder der Ort der Geschäftsleitung noch der Geschäftstätigkeit im Sinne des § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 sich im Leistungs- und Abrechnungszeitpunkt an der angegebenen Rechnungsadresse befunden hat. Da die ***1*** die in Rechnung gestellten Leistungen nicht erbracht hat, muss davon ausgegangen werden…
…dass weder der Ort der Geschäftsleitung noch eine Geschäftstätigkeit im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sich im Leistungs- und Abrechnungszeitpunkt an der angegebenen Rechnungsadresse befunden hat. Daraus lässt sich eindeutig ableiten, dass die S-GmbH die verrechneten Leistungen nicht erbracht hat. …
…Schuldnerin der Wasser- und Abwassergebühren der über den seit 17. Mai 1985 bestehenden Wasseranschluss bezogenen Wassermengen in Frage. Jedenfalls seit dem Abrechnungszeitpunkt 19. Mai 1989 seien die Gebührenbescheide an A B ergangen und an den jeweiligen Zustellbevollmächtigten zugestellt worden. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen:  …
…Wohneinheiten bestehen. Betriebskosten wurden für 2007 anteilig lt. der Abrechnung, für die Jahre 2008-2015 im Abrechnungszeitpunkt und danach nach tatsächlicher Zahlung geltend gemacht. Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand wurde auf Basis vorhandener Belege angesetzt. Die offengelegten Bemessungsgrundlagen sind den Beilagen 2, 2 a-h. 3a-h…
…der Geschäftstätigkeit im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sich im Leistungs- und Abrechnungszeitpunkt an der angegebenen Rechnungsadresse befunden hat. Da die R- GmbH die in Rechnung gestellten Leistungen nicht erbracht hat, muss davon ausgegangen werden, dass die gegenständlichen Reinigungsarbeiten unter Zuhilfenahme…
…Nr des Bf findet sich auf dem Dokument nicht. Bereits nach rd. 2,5 Monaten wurde das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung von drei Ratenterminen per Ende Okt. 2010 beendet („Abrechnungszeitpunkt 18.10.2010"). Lt. „Vertragsabrechnung“ vom 21.Dez.2010 resultierte daraus eine offene Gesamtverpflichtung des Bf…
…Wohneinheiten bestehen. Betriebskosten wurden für 2007 anteilig lt. der Abrechnung, für die Jahre 2008-2015 im Abrechnungszeitpunkt und danach nach tatsächlicher Zahlung geltend gemacht. Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand wurde auf Basis vorhandener Belege angesetzt. Die offengelegten Bemessungsgrundlagen sind den Beilagen 2, 2 a-h. 3a-h…
…noch der Geschäftstätigkeit im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sich im Leistungs- und Abrechnungszeitpunkt an den angegebenen Rechnungsadressen befunden hat. Daran vermag auch der Umstand, dass es sich bei den Rechnungsadressen um die Geschäftsanschriften laut Firmenbuch gehandelt hat, nichts zu ändern…
…mehr zu erbringen sind. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei dieser Faktura (wie im Landwirtschaftsbereich üblich) um eine Endabrechnung all jener Lieferungen handelt, die im Zeitraum zwischen Ernte und Abrechnungszeitpunkt an die Kft. erfolgt sind. Darüber hinaus fällt auf, dass der Bf…
…dass weder der Ort der Geschäftsleitung, noch der Geschäftstätigkeit im Sinn des § 11 Abs.1 Z.1 UStG 1994 sich im Leistungs- und Abrechnungszeitpunkt an den angegebenen Rechnungsadressen befunden hätte. Daran würde auch der Umstand, dass es sich bei den Rechnungsadressen um die Geschäftsanschriften laut…
…mehr zu erbringen sind. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei dieser Faktura (wie im Landwirtschaftsbereich üblich) um eine Endabrechnung all jener Lieferungen handelt, die im Zeitraum zwischen Ernte und Abrechnungszeitpunkt an die Kft. erfolgt sind. Darüber hinaus fällt auf, dass der Bf…
…mit dem Gastwirten gibt, diese ersetzen aber keinesfalls die Grundaufzeichnungen über die tatsächlichen Automateneinnahmen. Bemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass zwischen den Abrechnungen (Abrechnungszeitpunkten) zwischen der Fa. T und dem jeweiligen Wirten das Bargeld vom Wirt laufend aus dem Automaten entnommen wird. Laut Auskunft von…
…Geldwertes und des erzielten Produktionsergebnisses. 7.) Die Position sowie die Höhe des Entgelts richten sich nach den vermittelten Geschäften. Einheiten werden monatlich zum Abrechnungszeitpunkt additiv gezählt. Für die dauerhafte Fortschreibung des erreichten Einheitenstandes sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 8.) Die Produktionshalbjahre richten sich nach den…
…eines Leistungsempfängers, der sich auf diese Rechtsbeziehung eingelassen habe. Aus den Ermittlungsergebnissen ergebe sich damit eindeutig, dass sich weder der Ort der Geschäftsleitung noch der Geschäftstätigkeit im Leistungszeitraum und Abrechnungszeitpunkt an der angegebenen Rechnungsadresse befunden habe. Die Rechnungen entsprächen somit nicht den Formalerfordernissen des § 11…