…Oktober 2004, (die Erlassung des Einleitungsbescheides stellt im gegenständlichen Verfahren die erste Verfolgungshandlung dar) bei Wegfall der Anschuldigung für das Jahr 1999, (Wegfall der Ablaufhemmung für die Delikte nach § 33 Abs.1 lit. a FinStrG) bereits eingetreten. Der Bescheid war daher im Punkt a wegen…
…Finanzvergehen begangen hat, die Verjährung für die erste Tat nicht eintritt, bevor nicht auch für die zweite Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Strittig ist, ob die Ablaufhemmung des § 31 Abs. 3 FinStrG auch durch spätere nicht geringfügige vorsätzliche Finanzvergehen, deren Strafbarkeit nachträglich bspw. durch eine…
… 9 Abs. 2 IO gelte die Verjährung vom Tag der Anmeldung bis zum Ablauf der für die Geltendmachung des Anspruches bestimmten Frist als gehemmt. Diese Hemmung sei eine Ablaufhemmung. Die Forderungen seien am 18. Juni 2005 im Konkurs angemeldet und dieser in der Folge nach…
… 31 Abs. 3 FinStrG die Verjährung nicht ein, bevor nicht auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist (Ablaufhemmung). Als Beginn der Frist für die Verjährung der Strafbarkeit für die letzte Tathandlung des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens, welche in der Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung Juli 1998 sehen ist…
…Jänner 2003) bewirkt, dass die Einhebungsverjährung nicht eintritt bis nicht auch die Vollstreckbarkeit der weiteren Strafe erloschen ist, noch nicht einhebungsverjährt (Ablaufhemmung bis 28.2.2008). Die persönliche Lage des Bf. ist der Finanzstrafbehörde erster Instanz seit Dezember 1998 bekannt. Bereits im Jänner 2001 wurde…
…vom 16. Dezember 1974, Zl. 13 Os 71/74) nichts daran zu ändern, dass bereits mit diesem jedenfalls noch innerhalb der Frist des § 31 Abs. 2 FinStrG gelegenen Zeitpunkt eine Ablaufhemmung iSd. Abs. 4 lit. b leg.cit. eingetreten ist. Dem diesbezüglichen Beschwerdevorbringen, dass die…
…dem 12.Feber.1994 liegen, als verjährt anzusehen sind. Dabei übersieht er nämlich die im § 31 Abs 3 FinStrG normiert Ablaufhemmung, nach der die Verjährung der früheren Taten nicht eintritt, solange nicht auch für die spätere Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist (vgl. Reger/Hacker/ Kneidinger…
16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…
16.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO) Rz 1451: Während ein Zahlungserleichterungsansuchen eine Hemmung der Einbringung bis zu seiner Erledigung nur dann zwingend auslöst, wenn es - von den Fällen des § 212 Abs. 3 BAO abgesehen - spätestens vor dem Ablauf der für…