…GWG 2011, BGBl. I Nr. 107/2011, jeder Fernleitungs- oder Verteilernetzbetreiber. In diesen Fällen hat der Netzbetreiber, aus dessen Netz der Abnehmer bzw. Verbraucher das Erdgas unmittelbar bezieht, als Haftender die Steuer für Rechnung des Abgabenschuldners (das ist zB der tatsächlich liefernde Energieversorger) zu entrichten.
…oder Kohleerzeuger geliefert, dann schuldet der Lieferer die Abgabe. 3.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Kohle Rz 146: Wird die Kohle vom Kohlehändler, Kohleerzeuger oder auch vom Importeur selbst verbraucht, dann ist der jeweilige Verbraucher Abgabenschuldner. Dies ist zB der Fall, wenn der Kohlenhändler…
…Umsatzsteuerrechts (siehe Rz 402 ff sowie UStR 2000 Rz 181 bis Rz 209). B.4.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 4 Z 1a NoVAG 1991) Rz 751: Abgabenschuldner im Falle des innergemeinschaftlichen Erwerbs gemäß Art. 1 UStG 1994 ist der Erwerber (AbgÄG 2010 ab 1. Juli 2010)…
…2 Z 1 lit. b ElAbgG in Höhe von 25.000 kWh überschreitet. Näheres zum Freibetrag und zur Freigrenze siehe Rz 19 ff. 1.3.3 Abgabenschuldner bei entgeltlicher Verwendung eines Leitungsnetzes Rz 34: Beliefern Energieversorger auch Abnehmer außerhalb des eigenen Versorgungsgebietes, nutzen sie in…
6. Abgabenschuldner und Haftender (§ 6 FlugAbgG) Rz 23: Abgabenschuldner ist der Luftfahrzeughalter (siehe Rz 8), der den Abflug durchführt. Rz 24: Der Luftfahrzeughalter, der den Abflug durchführt, muss nicht Eigentümer des Luftfahrzeuges sein; er muss auch nicht identisch mit jenem Unternehmen sein, das die Flugtickets…
…2 GSpG sind bei der Abgabenpflicht nach § 57 GSpG bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler Abgabenschuldner. Diese mehreren Personen sind daher unmittelbar Kraft dieser gesetzlichen Bestimmung Gesamtschuldner der Glücksspielabgabe. Bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses in Abgabensachen steht…
…die Möglichkeit geschaffen, dass Glücksspielkunden und die X Ltd. (über ihre Glücksspielautomaten) in Kontakt treten konnten und somit die Möglichkeit eines Geschäftsabschlusses geschaffen wurde. Die Heranziehung der Bf. als Abgabenschuldnerin gem. § 59 (2) GSpG erfolgte somit zu Recht. Beweisantrag Zeugeneinvernahme Zeugen dienen gem. § 169 BAO…
…2 GSpG sind bei der Abgabenpflicht nach § 57 GSpG bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler Abgabenschuldner. Diese mehreren Personen sind daher unmittelbar Kraft dieser gesetzlichen Bestimmung Gesamtschuldner der Glücksspielabgabe. Bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses in Abgabensachen steht…
…durch die Bf. mit von der X Ltd. zur Verfügung gestelltem Geld erfolgte wurde seitens der Bf. sogar in der mündlichen Verhandlung nochmals ausdrücklich erklärt. Die Heranziehung der Bf. als Abgabenschuldnerin gem. § 59 (2) GSpG erfolgte somit zu Recht. Beweisantrag Zeugeneinvernahme Zeugen dienen gem. § 169…
…zu untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. (2) Sowohl dem Drittschuldner wie dem Abgabenschuldner ist hiebei mitzuteilen, dass die Republik Österreich an der betreffenden Forderung ein Pfandrecht erworben hat. Die…
…nach § 1 Z 3 NoVAG erfolgt. § 4 Z 2 NoVAG sehe in den Fällen des § 1 Z 3 NoVAG denjenigen als Abgabenschuldner vor, für den das Kraftfahrzeug zugelassen werde. Kennzeichnend dabei sei aber, dass die betroffenen Fahrzeuge in Österreich nicht zugelassen werden, sondern lediglich in…
C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…
…3 Glücksspielgesetz (GSpG) in geschätzter Höhe von insgesamt 795.324,60 € festgesetzt und dem Beschwerdeführer als Abgabenschuldner vorgeschrieben wurden. Beschwerden vom 21.5.2021 und 2.6.2021 Am 21.5.2021 brachte der Beschwerdeführer durch seinen steuerlichen Vertreter Beschwerde gegen die Glücksspielabgabenbescheide 03…
…2001 Berufung erhoben, wobei sich der Abgabenschuldner durch die auch im gegenständlichen Verfahren vertretenden Rechtsanwälte vertreten ließ. In den jeweiligen in dieser Angelegenheit - Ablagerung von insgesamt 16.068,67 Tonnen "Baurestmassen" und 41,94 Tonnen "übrige Abfälle" - eingebrachten Schriftsätzen wurde stets unter Berufung auf § 8…
…2001 Berufung erhoben, wobei sich der Abgabenschuldner durch die auch im gegenständlichen Verfahren vertretenden Rechtsanwälte vertreten ließ. In den jeweiligen in dieser Angelegenheit - Ablagerung von insgesamt 16.068,67 Tonnen "Baurestmassen" und 41,94 Tonnen "übrige Abfälle - eingebrachten Schriftsätzen wurde stets unter Berufung auf § 8…
…abgewiesen. Am 22. Februar 2019 hat der Bf unter Bezugnahme auf die oa Beschwerdevorentscheidung beantragt, das Bundesfinanzgericht möge über seine Beschwerde entscheiden (Vorlageantrag). Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners erfolgt gemäß § 65 Abs 1 AbgEO mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…