…Abs. 6 FinStrG idF FinStrG-Nov 2010 (BGBl I 2010/104) werden jedoch ausschließlich durch ein Finanzamt verhängt, NICHT jedoch durch ein Tribunal. Letztlich resultieren auch die von MR Dr. Reger in seinem Beitrag zur Festschrift Ritz beschriebenen Probleme bei der Festsetzung der Abgabenerhöhungen nach …
…1 lit. a FinStrG idF BGBl I 2004/57 mit Wirkung ab dem 5. Juni 2004; ebenso § 38 Abs. 1 FinStrG idF BGBl I 2010/104 iVm § 265 Abs. 1p FinStrG mit Wirkung für Finanzstraftaten ab dem 1. Jänner 2011) bzw. wenn es der Finanzstraftäter…
…BGBl I Nr. 104/2010), mit dem die Bestimmung des § 30a FinStrG geschaffen wurde, führen auszugsweise aus: Für Nachforderungen, die im Zuge einer abgabenbehördlichen Überprüfung festgestellt werden, soll innerhalb einer betraglichen Grenze die Möglichkeit geschaffen werden, durch die sofortige Bezahlung der Abgabennachforderung und einer Abgabenerhöhung…
…1 und 2 des § 29 FinStrG sprechen von Verfehlung und Verkürzung, in Abs. 6 steht jedoch seit der FinStrG-Novelle 2010 (BGBl I 2010/104 in Kraft ab 1.1.2011) das im Finanzstrafgesetz neue Wort "Mehrbetrag", wobei in § 30a FinStrG, der zeitgleich eingeführt wurde…
…Zollämtern zu erheben sind, unzulässig. [...] (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO.‘ § 265 Abs 1p FinStrG lautet: ‚(1p) Die Änderungen im Finanzstrafgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 104/2010, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Dabei gilt:…
… 29 Abs. 6 FinStrG idF FinStrG-Novelle 2010, BGBl I 2010/104; ab 1.1.2011) für die Personen gegolten haben, die aufgrund der Steuer-CDs bereits eine Umkehr zur Steuerehrlichkeit vorgenommen haben." Hätte der Beschwerdeführer bereits im Zeitpunkt des Vorliegens der Steuer-CDs eine…
…Rechtsmitteln gegen die gegenständliche Festsetzung der Abgabenerhöhung. III. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich eindeutig aus der dem BFG vorliegenden Aktenlage. IV. Rechtsausführungen § 30a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) idF BGBl. I Nr. 105/2014 lautet: (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im…
…§ 36 Abs. 3 iVm 21 Abs. 3 FinStrG idF vor BGBl I 2010/104 (FinStrG aF) wird unter Bedachtnahme auf die Strafverfügungen des Zollamtes L vom 2. März 2011, StrNrn. 34 und 56, eine Zusatzgeldstrafe in Höhe von 100,00 Euro (in Worten: einhundert) verhängt…
…der Abgabepflichtige zu ersetzen. Ein Wertersatz ist nicht aufzuerlegen. Die mit der FinStrG-Novelle 2010, BGBl I 2010/104, (neu) geschaffene, (in der Stammfassung) mit 1.1.2011 in Kraft getretene, hier idF des BGBl I 2014/105 (2. AbgÄG 2014) zitierte Bestimmung, durch die …
…der Abgabepflichtige zu ersetzen. Ein Wertersatz ist nicht aufzuerlegen. Die mit der FinStrG-Novelle 2010, BGBL I 2010/104, (neu) geschaffene, (in der Stammfassung) mit 1.1.2011 in Kraft getretene, hier idF des BGBl I 2014/105 (2. AbgÄG 2014) vorzitierte Bestimmung, durch die …
…Abs. 6 FinStrG aF (IdF FinStrG Novelle 2010, BGBl I 104/2010) liegt bereits BFG-Rechtsprechung vor (BFG 22.5.2015, RV/5101101/2014), wonach die Abgabenerhöhung „unbeschadet dessen, dass es sich beim Zuschlag formell um eine Abgabenerhöhung und nicht um einen Strafzuschlag handelt, dennoch…
…29 Abs 6 FinStrG aF (IdF FinStrG Novelle 2010, BGBt I 104/2010) liegt bereits BFG-Rechtsprechung vor (BFG 22.5.2015, RV/5101101/2014), wonach die Abgabenerhöhung „unbeschadet dessen, dass es sich beim Zuschlag formell um eine Abgabenerhöhung und nicht um einen Strafzuschlag handelt…
…wie im gegenständlichen Fall, beim Finanzamt (als Abgabenbehörde) eingebracht (vgl. zu den Einbringungsmöglichkeiten vor dem 1.1.2011 § 29 Abs. 1 FinStrG idF vor dem BGBl I 2010/104), obliegt aber die bei nicht eindeutigem Erklärungsinhalt für eine Beurteilung der Frage, ob überhaupt eine Selbstanzeige…
…Abs. 6 FinStrG aF (IdF FinStrG Novelle 2010, BGBt I 104/2010) liegt bereits BFG-Rechtsprechung vor (BFG 22.5.2015, RV/5101101/2014), wonach die Abgabenerhöhung „unbeschadet dessen, dass es sich beim Zuschlag formell um eine Abgabenerhöhung und nicht um einen Strafzuschlag handelt, dennoch…
…Abs. 6 FinStrG aF (IdF FinStrG Novelle 2010, BGBl I 104/2010) liegt bereits BFG-Rechtsprechung vor (BFG 22.5.2015, RV/5101101/2014), wonach die Abgabenerhöhung „unbeschadet dessen, dass es sich beim Zuschlag formell um eine Abgabenerhöhung und nicht um einen Strafzuschlag handelt, dennoch…
…Abs. 6 FinStrG idF FinStrG-Nov 2010, BGBl I 2010/104, vom 12. Dezember 2016 (Datum handschriftlich vermerkt) innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der BESCHEIDBESCHWERDE gem. § 243 BAO und dürfen wie folgt begründend ausführen: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde bei unserem Mandanten eine Abgabenerhöhung gem…
…G 85/02; VfSIg 15.936/2000. Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen wäre durch die überfallsartige Anhebung der Wettgebühr in § 33 TP 17 Abs 1 Z 1 GebG idF BGBl I 2025/7 nicht Genüge getan. Die Anhebung der vom Umsatz - nicht Gewinn - zu entrichtenden Wettgebühr um…
…G 85/02; VfSIg 15.936/2000. Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen wäre durch die überfallsartige Anhebung der Wettgebühr in § 33 TP 17 Abs 1 Z 1 GebG idF BGBl I 2025/7 nicht Genüge getan. Die Anhebung der vom Umsatz - nicht Gewinn - zu entrichtenden Wettgebühr um…
…Abhaltung von mündlichen Verhandlungen im Beschwerdeverfahren Festsetzungen von Abgabenerhöhungen nach § 29 Abs. 6 FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl I 104/2010 zu prüfen. Die Änderungen der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 traten nach § 256 Abs. 1 p FinStrG mit 1.1.2011 in Kraft…
…am 15.8.2015. Zum jeweiligen Tatzeitpunkt lagen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 29 Abs. 6 FinStrG nicht vor und zwar weder idF BGBI I 104/2010 und BGBI I 112/2012 noch in der geltenden Fassung BGBI I 65/2014. Eine (pauschale) Abgabenerhöhung war ursprünglich nur…