6.1. Befreite Abgaben Rz 147: Grundsätzlich gelten für Betriebsübertragungen dieselben Befreiungen von Abgaben, Gebühren und Beiträgen wie für Neugründungen, ausgenommen die Befreiungen von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch gemäß § 1 Z 4 NeuFöG und den lohnabhängigen Abgaben gemäß § 1 Z 7…
31.1.10. Befreiungen 31.1.10.1. Befreiungen im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen…
…1 Z 2 KVG). Die Leistung besteht im gegenständlichen Fall in der Hingabe der Grundstücke. Die Beschwerdeführerin legte zwar mit dem Sacheinlagevertrag das Formular für die Abgabenbefreiung im Zuge der Neugründung vor, allerdings nur für die Befreiung der Grunderwerbsteuer und nicht für die Befreiung der…
…145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung auch in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 Anwendung, sofern im Verhalten des Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offensichtliche…
…145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung auch in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 Anwendung, sofern im Verhalten des Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offensichtliche…
…145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung auch in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 Anwendung, sofern im Verhalten des Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offensichtliche…
…145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung auch in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 Anwendung, sofern im Verhalten des Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offensichtliche…
…145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung auch in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 Anwendung, sofern im Verhalten des Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offensichtliche…
…zollrechtlich freien Verkehr aus der Gemeinschaft ausgeführt worden ist. Da aber die zuvor erfolgte Ausfuhr ein zwingend zu erfüllendes Tatbestandsmerkmal für die von der Bf. begehrte Gewährung der Abgabenbefreiung als Rückware iSd Art. 185 ZK darstellt, ist alleine mit dieser Feststellung das Schicksal der vorliegenden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 18. Jänner 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 19. Dezember 2001, Zl. 100/59039/2001-1, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…
…82, 145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung auch in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Art. 202 bis 205, 210 oder 211 Anwendung, sofern im Verhalten des Beteiligten weder betrügerische Absicht noch…
…dar, während der Betrieb der S GmbH dort auch Leitung, Verwaltung und Lagerhaltung umfasse. Der Prüfer sah die Voraussetzungen für die Abgabenbefreiungen nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz deshalb nicht gegeben, da von der Berufungswerberin das bisher von der S GmbH betriebene Handelsgewerbe am Standort B. samt…
4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…
…befreit. Vorab muss bei der Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr (Verfahrenscode: IM) ein entsprechender Zusatzantrag (Verfahrenscode Feld 37: 61xx oder 63xx) gestellt werden. Werden Waren zunächst ohne Beantragung der Abgabenbefreiung für Rückwaren in den freien Verkehr übergeführt, kommt eine Abgabenerstattung in Betracht, sofern…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. März 2006, Erfassungsnummer zzz., betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schenkungsvertrag vom 23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 17. Februar 2021, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 9. Februar 2021, Zl. Zahl, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs 2 Parkometerabgabeverordnung…
C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992) C.2.1. Geltendmachung der Steuerbefreiungen Rz 1400: Stellt eine Befreiungsbestimmung auf die ausschließliche oder vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges für einen bestimmten Zweck ab, ist diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% für den bezeichneten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***BfAdr***, als Masseverwalterin im Konkursverfahren der ***XGmbH***, ***Adr1***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 7. August 2018 gegen den Bescheid des damaligen Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Aloisia Bergauer in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. Juli 2023 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Dresdner Straße 81-85, 1200 Wien…
…noch dazu teilweise um Zukäufe von anderen ungarischen landwirtschaftlichen Betrieben handle, die Voraussetzungen für die begehrte Abgabenbefreiung nicht vor und die bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr entstandene Zollschuld sei daher nachzuerheben. Dieser Ansicht hat sich der VwGH nicht angeschlossen und darüber hinaus…