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104 902 Treffer391 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1042-W/08Bemessung eines Abfindungsanspruches betreffend kündigungswirksamer Gesellschaftsanteile
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2010

…Finanzsenat,( UFS), mit, dass zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers dessen noch offener Abfindungsanspruch mit € 5.262,47 zu beziffern wäre. Zum Beweis für die Richtigkeit dieser Darstellung legte sie zum einen Subkontoauszüge zu den Gesellschaftsanteilen des Erblassers vor, woraus ersichtlich ist, dass zum…

UFSW RV/3231-W/11Mangels Vorliegens eines Eintrittsrechtes der Erben in den Mitunternehmeranteil eines verstorbenen Gesellschafters erfolgt Zurechnung eines sich aus dem Abfindungsanspruch der Erben ergebenden Veräußerungsgewinnes beim Erblasser.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2012Teil 1/2

…Mitunternehmeranteil des Erblassers hätten, sondern die Personengesellschaft von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt werde, der im Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers entstandene Abfindungsanspruch und somit der Veräußerungsgewinn noch dem Erblasser zuzurechnen sei. Mit Schreiben vom 7. September 2011 (eingelangt bei der Behörde am 16. September 2011)…

UFSW RV/3231-W/11Mangels Vorliegens eines Eintrittsrechtes der Erben in den Mitunternehmeranteil eines verstorbenen Gesellschafters erfolgt Zurechnung eines sich aus dem Abfindungsanspruch der Erben ergebenden Veräußerungsgewinnes beim Erblasser.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2012Teil 2/2

…übernehmen. In diesem Zusammenhang ergibt sich auch in Übereinstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen, wonach im Zeitpunkt des Todes von Herrn Mag. S dessen Erben lediglich ein Abfindungsanspruch für dessen Mitunternehmeranteil zustand, aus dem im Verlassenschaftsverfahren mit den Erben von Herrn Mag. S aufgenommenen Protokoll, dass…

EAS 3037Deutsche Abfindung auf Grund eines Aufhebungsvertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0300-IV/4/200911.02.2009

In Abschn. C Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Dieses zwar noch aus dem zeitlichen Geltungsbereich des DBA 1954 stammende…

UFSG RV/0595-G/07Frage des Vorliegens eines positiven Verkehrswertes von Mitunternehmeranteilen bei Einbringung gemäß Art. III UmgrStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2010

…Rechtsposition der still Beteiligten. Neben der Gewinnerwartung ist hiefür ganz besonders der Abfindungsanspruch der Stillen im Falle der Beendigung der Mitunternehmerschaft maßgeblich. Ungeachtet der bereits oben dargelegten widersprüchlichen Vertragsformulierung ergibt sich nach Ansicht des UFS aus dem Gesamtinhalt des Errichtungsvertrages vom 22./25. Juni 1998…

EStR 2000 Rz 6820–682623.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

23.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 Abbauvertrag Rz 6820: Wenn bei einem Abbauvertrag (ein Vertrag, bei dem das Entgelt nach der Menge der geförderten Mineralien vereinbart ist) die Laufzeit durch übermäßigen Abbau…

EAS 1809Deutsche Kündigungsabfindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 71/1-IV/4/0119.02.2001

In Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖFV. Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält…

EAS 2991Abfindung wegen Aufhebung einer Vertragszusage betreffend Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1923-IV/4/200823.07.2008

Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland legt fest, dass grenzüberschreitende Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person "in ihrer Eigenschaft als .... Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur…

EAS 1662Freiwillige Abfindung an ein Vorstandsmitglied einer deutschen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0029.05.2000

In einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, dass im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z 4). Zahlt daher eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit…

EAS 3050Abkommensrechtliche Behandlung des "Golden Hand-Shake"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0674-IV/4/200924.03.2009

Mit der Frage, wie vorzugehen ist, wenn ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt wird und nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung erhält, hat sich bereits EAS 3037 befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem…

EAS 1378Abfindungszahlungen wegen vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 262/1-IV/4/9817.12.1998

  Schließt ein österreichisches Theater mit einem in Deutschland ansässigen Schauspieler für die Dauer von knapp 6 Monaten einen Dienstvertrag, der jedoch aus Gründen, die dem Theater zuzuschreiben sind, vorzeitig gegen Zahlung einer Abfindungssumme beendet wird, dann unterliegt die Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung. Das BM…

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

Wurde ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem…

EAS 1207Grenzgängerabfindungen bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/9819.01.1998

  Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…

EAS 972Abfertigung und Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 184/1-IV/4/9614.11.1996

Wurde ein deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland für 5 Jahre bei einem österreichischen Unternehmen angestellt, jedoch bereits nach 4 Monaten Dienstverrichtung wieder gekündigt, und wurde daraufhin gerichtlich eine Abfertigungszahlung in Bezug auf die 4monatige Dienstleistung und eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung durchgesetzt, dann…

UFSL RV/0610-L/02Die Steuerschuld für einen geltend gemachten Nachtragspflichtteil entsteht mit seiner Geltendmachung, auch wenn er nach diesem Zeitpunkt uneinbringlich wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2006

…BK, am 12. August 1993 zunächst ein Pflichtteilsübereinkommen geschlossen, worin ihre Abfindungsansprüche mit einem Betrag von je 430.000,-- S einvernehmlich festgelegt wurden. In weiterer Folge haben jedoch SM und JS am 16. November 1994 eine Klage auf Nachtragserbteilung eingebracht, weil die erbl. Witwe seit…

UFSL RV/0611-L/02Die Steuerschuld für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches entsteht mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung; eine nach diesem Zeitpunkt eintretende Uneinbringlichkeit ist unerheblich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2006

…BK, am 12. August 1993 zunächst ein Pflichtteilsübereinkommen geschlossen, worin ihre Abfindungsansprüche mit einem Betrag von je 430.000,-- S einvernehmlich festgelegt wurden. In weiterer Folge haben jedoch SM und JS am 16. November 1994 eine Klage auf Nachtragserbteilung eingebracht, weil die erbl. Witwe seit…

EAS 2126Abfindung an eine deutsche Sur-place-Bedienstete einer ÖBB-Vertretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 271/1-IV/4/0214.10.2002

Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes auf diese Körperschaft subsidiär und "sinngemäß" anzuwenden sind, macht aus den ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an…

EAS 3248Abfindung von Pensionsansprüchen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1389-IV/4/201113.10.2011

Fließt einem nach Österreich zugezogenen Geschäftsführer einer deutschen GmbH aus Anlass der Lösung des Dienstverhältnisses eine Abfindung seiner Pensionsansprüche gegenüber der Gesellschaft zu, dann unterliegt diese gemäß Art. 18 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Denn Ruhegehälter werden von Artikel 18 nicht nur dann erfasst, wenn…

BMF-010221/3371-IV/4/2010Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 13. August 2010 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3371-IV/4/201021.12.2010

Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…

LStR 2002 Rz 110419.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

19.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988) Randzahl 1104: derzeit frei 19.8.3.1 Kündigungsentschädigungen Rz 1104a: In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch Verschulden des Arbeitgebers wegen Nichteinhaltung…