…ersichtlich, dass die EU-Kommission die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe ab 2011 keineswegs genehmigt habe. Vielmehr habe sich die Republik Österreich gegenüber der Kommission auf den Standpunkt gestellt, dass die geplanten Änderungen der Energieabgabenvergütung ("EARV") die Anwendungsvoraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ("AGVO"), Nr. 800/2008…
…dem sich die angebliche "Freistellungserklärung" der EU-Kommission finde. Vielmehr habe sich die Republik Österreich gegenüber der Kommission auf den Standpunkt gestellt, dass die geplanten Änderungen der Energieabgabenrückvergütung (im Folgenden "EARV") die Anwendungsvoraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ("AGVO") erfüllen. Vereinfacht gesagt, habe die Republik Österreich behauptet…
…Genehmigung der Kommission für die Neuregelung im Hinblick auf die erst für den Zeitraum ab dem 1. Februar 2011 erfolgte Anzeige nach der AGVO noch nicht vorlag. (B) Beschwerdeverfahren: a. Aufgrund der Aufhebung des Bescheides durch den VwGH war wiederum der Unabhängige Finanzsenat (UFS) für…
…ersichtlich, dass die EU-Kommission die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe ab 2011 keineswegs genehmigt habe. Vielmehr habe sich die Republik Österreich gegenüber der Kommission auf den Standpunkt gestellt, dass die geplanten Änderungen der Energieabgabenvergütung ("EARV") die Anwendungsvoraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ("AGVO"), Nr. 800/2008…
…Adria-Wien-Pipeline, gab es weder eine Energiesteuer-Richtlinie, Zl. 2003/96/EG, noch eine Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Nach Art. 17 EnStRL "können" Mitgliedstaaten für energieintensive Betriebe Steuerermäßigung vorsehen. Führt ein Mitgliedstaat Vergütungsregelungen ein, ist er nicht automatisch verpflichtet, diese Vergütungsregelungen auf sämtliche Betriebe anzuwenden…
…für das Inkrafttreten vorausgesetzte Genehmigung jedenfalls nicht vor. Es spielt dabei keine Rolle, ob nach unionsrechtlichen Vorschriften, wie etwa nach der AGVO, nur eine Information der Kommission erforderlich ist, hat doch nach dem eben Gesagten der österreichische Gesetzgeber die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 2 Abs…
…eine zumindest 50%-ige Kontrolle durch ***Natürliche Person 1*** vorliege. Das Erfordernis der Kontrolle über ein Unternehmen nach Art 3 Abs 3 Anhang I zur AGVO (Verordnung (EU) Nr 651/2014) sei somit jedenfalls erfüllt. Das Unternehmen ***GmbH 6*** stehe zu 50% im Eigentum von…
…Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO) mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich zu qualifizieren. Punkt 1.7 der Obergrenzenrichtlinien lautet: "Liegt die Überschreitung einer Obergrenze innerhalb eines Unternehmensverbundes vor oder würde die Gewährung einer beantragten Beihilfe in Überschreitung einer Obergrenze innerhalb eines Unternehmensverbundes erfolgen, kann…
…zusammenfassenden Kriterienkatalog (vgl Lünenbürger/Manthey in Säcker/Karpenstein/Ludwigs [Hrsg], Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht4 [2022] Vor Art 17 AGVO Rz 9) enthalten jeweils auch die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren…
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Definition des Begriffs "KMU" im Sinne des Anhangs I der AGVO - da sie dazu führt, dass den Unternehmen, die unter diesen Begriff fallen, meist durch Ausnahmen von allgemeinen Regeln Vorteile gewährt werden - der stRsp des EuGH zufolge eng auszulegen…
…Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter der ***GmbH 6*** (nunmehr: ***GmbH & Co KG 6***), sondern lediglich 50% der Stimmrechte und ist insoweit der Tatbestands des Art 3 Abs 3 lit a des Anhangs I der AGVO formal nicht erfüllt. Daraus kann jedoch noch nicht geschlossen werden…
…2020 möglich sein, in beihilferechtlicher Hinsicht zunächst gestützt auf die De-minimis-Beihilfen-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013, und ab 1. April 2020 auf die AGVO 2014 (Verordnung (EU) Nr. 651/2014). Wie gesetzlich vorgesehen, können auch Erzeugergemeinschaften, das sind gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen nach § 16a ElWOG…
…BGBl. I Nr. 100/2007, abgelöst. Die Ausgestaltung der neuen Regelungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften orientiert sich an den aktuellen beihilfenrechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission zu Risikokapitalbeihilfen (die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung 2014 - AGVO 2014, ergänzt um die Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen, ABl. Nr. C…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dr. Thomas Leitner, die Richterin Dr.in Natalie Brennsteiner sowie die fachkundigen Laienrichter MMag. DDr. Werner Anzenberger und Mag. Walter Zapfl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Puntigam Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH…
…Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO) mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich zu qualifizieren. Punkt 1.7 der Obergrenzenrichtlinien lautet: "Liegt die Überschreitung einer Obergrenze innerhalb eines Unternehmensverbundes vor oder würde die Gewährung einer beantragten Beihilfe in Überschreitung einer Obergrenze innerhalb eines Unternehmensverbundes erfolgen, kann…
…zusammenfassenden Kriterienkatalog (vgl Lünenbürger/Manthey in Säcker/Karpenstein/Ludwigs [Hrsg], Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht4 [2022] Vor Art 17 AGVO Rz 9) enthalten jeweils auch die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren…
…übt ***Natürliche Person 1*** aufgrund seiner als Einzelunternehmer betriebenen Diskothek unmittelbar auf dem Markt eine wirtschaftlichen Tätigkeit aus und ist ***Natürliche Person 1*** bereits aus diesem Grund als "Unternehmen" - und nicht als "natürliche Person" - iSd Art 3 Abs 3 des Anhangs I der AGVO anzusehen…
…Unternehmen der Kreis der möglichen Zielunternehmen weiter gefasst werden, als dies nach der Art. 21 AGVO 2014 zulässig wäre. "Operativ" bedeutet, dass die Tätigkeit dieser Unternehmen nach Art und Umfang keine nur vermögensverwaltende sein darf. 2.14.7.1 Unternehmen in der Frühphase (§ 6b Abs…
…Abs. 3 Z 1 lit. b KStG 1988) in den Kreis beihilfefähiger Zielunternehmen geht zwar über Art. 21 AGVO 2014 hinaus, ist aber aufgrund der Leitlinien 2014 zulässig. Daher sind für diese Unternehmen die in Rz 52 Unterpunkt xxvii der Leitlinien 2014 festgelegten Schwellenwerte maßgeblich…
…Begründend wurde dazu jeweils zusammengefasst ausgeführt, dass durch die Zugehörigkeit der Beschwerdeführerin zu einem Unternehmensverbund iSd Art 3 Abs 3 des Anhangs I zur AGVO (Verordnung [EU] Nr 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit…