… 33 Abs. 5 Z 2 EStG 1988 nur dann zustehe, wenn die Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen würden. Dies sei gegenständlich nicht der Fall. Weiters wurde ohne nähere Begründung ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des "großen Pendlerpauschales" gegenständlich nicht gegeben seien. Mit Eingabe vom…
…ausständig. Voraussetzung für die Gewährung des "großen" Pauschalbetrages ist weiters, dass die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überwiegend zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist. Auch diese Ermittlungen fehlen. 2.2 Doppelte Haushaltsführung (§ 16 Abs. 1 iVm § 20 Abs. 1 Z 1…
…und am 2. Juni 2010 am Finanzamt Lilienfeld St. Pölten in St. Pölten, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Für den Zeitraum Feber bis Dezember 2008 steht ein Fünftel des "großen" Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs. 1 Z…
…Voraussetzungen für die Gewährung des Pendlerpauschales erfüllt habe, könne der Berufung nach Ansicht des Finanzamtes kein Erfolg beschieden sein. Gemäß Art. 151 Abs. 51 Z 8 B-VG wurde mit 1. Jänner 2014 der Unabhängige Finanzsenat aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des…
…Ratenzahlungen des Bw. entrichtet. Der Bw. erachtet das Behalten des nachzusehenden Betrages aus mehreren Gründen als sachlich unbillig. Zum einen, weil dieser Betrag erst mehrere Jahre nach der erstmaligen bescheidmäßigen Festsetzung vorgeschrieben wurde, weiters, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung des großen Pendlerpauschale nur…
…Da die Voraussetzungen für die Gewährung des Kinderfreibetrages nach der Aktenlage erfüllt sind, war der im ergänzenden Schreiben vom 15.10.2018 beantragte Kinderfreibetrag in Höhe von € 220 steuermindernd zu berücksichtigen. Zum beantragten Pendlerpauschale: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit a EStG 1988…
…Absetzbeträge nach Abs. 2 leg cit. der Beschwerdeführerin zuzusprechen. Die Voraussetzungen für die Gewährung des so genannten "kleinen" Pendlerpauschales gem. § 16 Abs. 1. Z 6 lit d. EStG sind, wie bereits in der Beschwerdevorentscheidung dargelegt, gegeben. Hierzu ist ergänzend auszuführen: Voraussetzung für die Gewährung des …
…4.2.2009, 2007/15/0053). Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Pauschbetrages gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 für die Gewährung des großen Pendlerpauschales liegen für das Jahr 2008 daher nicht vor. Aus den dargelegten Gründen ist der angefochtene Bescheid…
…vorliegen. Grundsätzlich steht die große Pendlerpauschale zu, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht möglich oder nicht zumutbar ist und die Fahrtstrecke zumindest 2 km beträgt. Bei der Zumutbarkeit im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 handelt es…
…Berechnung des laufenden Lohnsteuerabzuges für die Fahrtkosten des Bw zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die rd. 8 km Wegstrecke von St bis zum Bahnhof in L das große Pendlerpauschale nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG für eine einfache Fahrstrecke von 2 km…
…Pendlerpauschale für eine einfache Wegstrecke zwischen 40 und 60 km gebührt. Strittig ist, ob dem Bw. - im Hinblick auf seine Behauptung - dass er am Arbeitsplatz seinen Pkw als Arbeitsmittel benötige - die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich bzw. nicht zumutbar im Sinne des § 16 Abs. 1…
…dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel innerhalb Ihrer Normalarbeitszeit (07:30 - 15:30) innerhalb von 2,5 Stunden sowohl für die An- bzw. Rückfahrt möglich ist." In seiner gegen diesen Bescheid am 18. März 2008 elektronisch erhobenen Berufung beantragt der Bw. die Gewährung des "großen" Pendlerpauschales…
…Arbeitsweg außerdem mindestens 2 km beträgt, sollen die durch Benützung des KfZ verursachten Mehrkosten auch im Anwendungsbereich des EStG 1988 im Wege der Gewährung des großen Pendlerpauschales (Zumutbarkeitspauschale) weiterhin steuerliche Berücksichtigung finden. In zeitlicher Hinsicht müssen die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen nach Abs. 1 Z.6 lit…
…weil eine solche Wahl des Wohnsitzes durch persönliche Gründe bedingt ist und daher zur privaten Lebensführung des Bw gehören. 2.) Pendlerpauschale: § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 regelt Ausgaben des Stpfl. für Fahrten zwischen "Wohnung und Arbeitsstätte". Eine Definition des Begriffes "Wohnung" wird an…
… 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 anstelle der vorstehend angeführten Pauschbeträge folgende Pauschbeträge ("großes" Pendlerpauschale) berücksichtigt: Von 1. 7. 2007 bis 30. 6. 2008 (BGBl. I Nr. 24/2007): | 2 bis 20 km | 297 € | jährlich | 20 km…
…Der Ermittlung des Pendlereuro ist zugrunde zu legen, dass die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Neumarkt am Wallersee 2,4 Kilometer beträgt und der Bf im Jahr 2013 Anspruch auf das große Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für 9…
…der Prüfung der Zumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln mit einzubeziehen ist. Der Verwaltungspraxis vertretenen Auffassung nach steht das Pendlerpauschale bei Vorliegen der Voraussetzungen unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel zu, etwa, wenn trotz Unzumutbarkeit des Massenverkehrsmittels dennoch dieses benützt wird. § 16 Abs.1 Z 6 lit…
…Erfüllung des Tatbestandes "Unzumutbarkeit", den der Gesetzgeber für die Zuerkennung des "großen" Pendlerpauschales voraussetzt, nicht ausgegangen werden und war daher - gerade auch im Sinne einer gleichmäßigen Besteuerung aller Steuerpflichtigen - der Vorgehensweise des Finanzamtes [Berücksichtigung eines jährlichen Pauschbetrages (sog. kleines Pendlerpauschale) gemäß § 16 Abs. 1 Z…
…Es steht der Bw. daher wegen unzumutbar langer Fahrtdauer die begehrte große Pendlerpauschale zu. 2.6. Unzumutbarkeit wegen Beförderung von Arbeitsmitteln Strittig ist die Rechtsfrage, ob der Tatbestand der Unzumutbarkeit des § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG außer der langen Fahrtdauer auch noch andere mögliche…
…Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann wird anstelle der Pauschbeträge wie vor das "große Pendlerpauschale", ebenfalls nach der Fahrtstrecke gestaffelt, berücksichtigt. Voraussetzung für den Abzug eines (Pendler)Pauschbetrages gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 ist zudem…