…Dazu gehören die Kosten, die der Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss, die darauf entfallenden Betriebskosten sowie die Kosten der erforderlichen Einrichtungsgegenstände. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Als unvermeidbarer Wohnaufwand wird in Anlehnung an…
…für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort auch dann nicht zu kürzen, wenn der Bw. diese Wohnung mit seiner Familie bewohnt. Die für den Forschungsaufenthalt in den USA geltend gemachten Werbungskosten sind daher nur um die Reisekosten der Familienangehörigen des Bw. in Höhe von 1.524…
…Wohnung betrage für 2014 It. Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer € 7,20 (Anmerkung: Jahresdurchschnitt 2014 für Ort 3). Als Mietaufwand für eine zweckentsprechende Zweitunterkunft von 55m2 seien insgesamt € 7.417,13 (Mietaufwand: € 7,20 x 55m2 = € 4.752,00, Betriebskosten (€ 1…
…Bescheiden zugrunde gelegten und vom BFG noch zum Vorteil des Bf. korrigierten Mietaufwendungen eine zweckentsprechende Wohnung zur Deckung seines beruflich veranlassten Wohnbedarfs im Einzugsgebiet des Beschäftigungsortes - sei es auch im Bezirk 5 - zu finden. Es erachtet aus den angeführten Gründen die aufgezeigten Korrekturen als gerechtfertigt…
…für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss (vgl. Erkenntnis des VwGH 20.12.2000, 97/13/0111, in dem ausgesprochen wurde, dass nur jenen Kosten abziehbar seien, die die Person des Beschwerdeführers betreffen). Darüber hinausgehende Wohnkosten sind gemäß § 20 Abs 1 EStG 1988…
…Strom/ Gas werden für 60 m² anerkannt worden. Nach Ansicht der belangten Behörde sei dies ausreichend um eine zweckentsprechende Wohnung im *** Bezirk anzumieten. Daher werde ersucht die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer machte in seiner Einkommensteuerklärung 2017…
…nur 50 m² als „zweckentsprechend“ zu qualifizieren. Das Finanzamt ist hiebei von einer Durchschnittsbetrachtung ausgegangen und hat nur den Nächtigungsbedarf des Bf. einbezogen. Nach Ansicht des BFG sind die konkrete Wohnung und die Zwecke zu betrachten. Konkrete Einwendungen gegen die Nutzung der Räumlichkeiten des 1…
…1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Bw. im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Bw. bei Anmietung einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen wären. Im Hinblick auf § 20 Abs. 1 EStG 1988 wird man dabei diejenigen Kosten zu…
…wenn es den Durchschnittspreis laut Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder gemäß § 1 Abs. 4 MRG (bei frei vereinbarbaren Mietzins) im Bezirk C-Land als Richtschnur für die Schätzung der Wohnungsmiete (ohne Gebühren) einer zweckentsprechenden Wohnung im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes herangezogen hat.
…ermittelten durchschnittlichen Mietpreise im Bezirk C-Land ergibt dies unter Anwendung der vom Beschwerdeführer an sich nicht kritisierten Schätzungsmethode des Finanzamtes als angemessen Mietkosten für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort des Beschwerdeführers für das Jahr 2007 in Höhe von € 3.425,40 (elf Monate)…
…1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Berufungswerbers im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Berufungswerber in Relation zu einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen wären. Im Hinblick auf § 20 Abs. 1 EStG 1988 wird man dabei diejenigen Kosten…
…monatlich 1.620,- € (Mietwohnung) erwachsen. Ab diesem Zeitpunkt sind folglich auch entsprechende Kosten zu berücksichtigen. Wie oben bereits erwähnt, sind allerdings nur Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Dienstort zu berücksichtigen (je nach örtlichen Gegebenheiten maximal € 2.200,- monatlich als aliquote Kosten für…
…unmöglich. In seiner Stellungnahme vom 1. August 2011 blieb das Finanzamt bei seiner Ansicht. Nach allgemeiner Auffassung werde mit einer durchschnittlich ausgestatteten Wohnung von 55 bis 60 m² mit einem ortsüblichen Durchschnittsmietzins jedenfalls das Wohnbedürfnis einer einzelnen Person an ihrem Beschäftigungsort zweckentsprechend erfüllt. Der Bw…
…Prüfung dahingehend vorzunehmen, welche Kosten zu berücksichtigen sind. Als Werbungskosten kommen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Dienstort sowie Kosten für Familienheimfahrten in Betracht. Bei den Familienheimfahrten ist auf die durch § 20 Abs. 1 Z 1 lit. e EStG 1988…
…Unabhängigen Finanzsenates (Vorhalt vom 1. September 2011) sowie des Bw (Schreiben vom 7. September 2011) zur Stellungnahme übermittelt. Mit E-Mail vom 12. September 2011 wurde vom zuständigen Bearbeiter des Finanzamtes mitgeteilt, dass der Abzugsfähigkeit für Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung mit 74,6 m2…
…1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Bw. im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Bw. bei Anmietung einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen wären. Im Hinblick auf § 20 Abs. 1 EStG 1988 wird man dabei diejenigen Kosten zu…
…Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss (vgl. VwGH vom 20.12.2000, 97/13/0111, in der ausgesprochen wurde, dass nur jene Kosten abziehbar seien, die die Person des Bw. betreffen). Darüber hinausgehende Wohnkosten sind gem. § 20 Abs. 1 EStG 1988…
…der Höhe der Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort zu ziehen (vgl. zB VwGH vom 21. September 2005, 2001/13/0241, und VwGH vom 22. November 2006, 2006/15/0162, sowie Hofstätter/Reichel, EStG-Kommentar, Tz 3 zu § 16 Abs. 1 Z 6). Die…
…Dazu gehören die Kosten, die der Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss, die darauf entfallenden Betriebskosten sowie die Kosten der erforderlichen Einrichtungsgegenstände. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Als unvermeidbarer Wohnaufwand wird in Anlehnung an…
…Dazu gehören die Kosten, die der Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss, die darauf entfallenden Betriebskosten sowie die Kosten der erforderlichen Einrichtungsgegenstände. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Als unvermeidbarer Wohnaufwand wird in Anlehnung an…