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KfzBStR 2021 Rz 1358–1366C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992) Rz 1358: Das Kraftfahrzeugsteuergesetz besteuert grundsätzlich jedes einzelne Kraftfahrzeug (jeden einzelnen Anhänger); die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Z 2 KfzStG 1992 normiert die Ausnahme von diesem Grundsatz und ist entsprechend eng auszulegen. Rz 1359…

UFSG RV/0103-G/10Kraftfahrzeugsteuer- überzählige Anhänger bzw. Sattelauflieger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2010

…Durchführungsrichtlinien zum KfzStG 1992, denen zufolge den Sattelzugfahrzeugen die Sattelauflieger und den anderen ziehenden Kraftfahrzeugen die anderen Anhänger gegenüber gestellt werden, schließt die Bw., dass bei der Ermittlung der überzähligen Anhänger eine weitere Differenzierung in Richtung technischer Zusammengehörigkeit zu beachten sei. Dazu ist grundsätzlich auszuführen…

UFSL RV/0573-L/04Behandlung von angemieteten Anhängern bei der Ermittlung der "überzähligen" Anhänger gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG 1992.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…Kraftfahrzeugsteuer für gemietete Anhänger (Auflieger) bei der Monatskraftfahrzeugsteuer des eigenen "zugewiesenen" Aufliegers abgezogen. - Bei ganzmonatiger Anmietung sei für den eigenen Auflieger keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet worden, da dieser nicht im Einsatz gewesen sei und in Anbetracht der Anwesenheit des angemieteten Aufliegers als überzähliger Anhänger anzusehen sei…

UFSL RV/0708-L/08Behandlung von angemieteten Anhängern bei der Ermittlung der "überzähligen" Anhänger gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG 1992.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2009

…31/2004, S 889) habe das Bundesministerium für Finanzen zur streitgegenständlichen Thematik die Ansicht vertreten, dass "aufgrund der Rechtslage der Vermieter die auf ihn zugelassenen vermieteten Anhänger aus der Berechnung der überzähligen Anhänger auszuscheiden und für den Kalendermonat, in dem die Verwendung erfolge, die Kraftfahrzeugsteuer…

UFSL RV/0709-L/08Behandlung von angemieteten Anhängern bei der Ermittlung der "überzähligen" Anhänger gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2009

…31/2004, S 889) habe das Bundesministerium für Finanzen zur streitgegenständlichen Thematik die Ansicht vertreten, dass "aufgrund der Rechtslage der Vermieter die auf ihn zugelassenen vermieteten Anhänger aus der Berechnung der überzähligen Anhänger auszuscheiden und für den Kalendermonat, in dem die Verwendung erfolge, die Kraftfahrzeugsteuer…

UFSI RV/0042-I/06Sind an ausländische Unternehmer vermietete Anhänger in die Berechnung der "überzähligen Anhänger" einzubeziehen und damit von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2007

…Tage = € 28,79, Steuer gesamt = € 1.929,15 Zusammenfassung: Für den Fall, dass - entgegen der Rechtsansicht der Bw - von der Steuerpflicht der als "überzählig" deklarierten Anhänger auszugehen wäre (vgl. VwGH 18.5.2006, 2005/16/0282), würde sich unter Bedachtnahme auf…

UFSL RV/0609-L/03Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Behandlung von "überzähligen" Anhängern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2005

…seien nicht als Steuerschuldner im Sinne des § 3 KfzStG 1992 anzusehen, folglich könnten nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut die betreffenden Sattelauflieger auch bei der Ermittlung der "überzähligen" Anhänger berücksichtigt und letztendlich auch als solche qualifiziert werden. Eine abweichende Rechtsauslegung zu § 1 Abs 2 KfzStG 1992 sei…

UFSG RV/0406-G/05Feststellung der Anhänger, für die keine Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten ist. Hinterlegung der Kennzeichentafeln bei der Wirtschaftskammer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.04.2010

…A 8, Kennzeichen a hzG 2 Tonnen, int. Nr. A 13, Kennzeichen b hzG 2 Tonnen. Andererseits wurden Anhänger mit einem hzG von 16 Tonnen steuerlich als überzählig behandelt. Beispiele dafür: Int. Nr. A 28, hzG 16 t, Steuer laut Erklärung Null, Steuer laut Betriebsprüfung…

UFSL RV/1311-L/07Kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung von gemieteten "überzähligen" Anhängern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2009

…dazu entschlossen, die eigentlich auf die tatsächliche Einsatzmöglichkeit der Fahrzeuge für Güterbeförderungen gerichtete und damit systemfremde Begünstigungsbestimmung auch in das KfzStG aufzunehmen: Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (1821/XVIII GP) sollte zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Steuerlast für überzählige Anhänger eine ähnliche Begünstigung gelten, wie beim…

BFG RV/7102208/2013Kraftfahrzeugsteuer - Dauer der Steuerpflicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2017

…unverhältnismäßigen Steuerlast für überzählige Anhänger eine ähnliche Befreiung gelte, wie bisher beim Straßenverkehrsbeitrag. Der Steuergegenstand des Straßenverkehrsbeitragsgesetzes war zwar anders als bei der Kfz-Steuer nicht das Kraftfahrzeug selbst, sondern die Beförderung von Gütern im Inland mit Fahrzeugen (sowohl Zugfahrzeugen als auch Anhänger) mit in…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…mit solchen Kraftfahrzeugen gezogene Anhänger; ausländische Kraftfahrzeuge, die nach den jeweiligen nationalen Zulassungsvorschriften keinem Zulassungsverfahren unterliegen; Kraftfahrzeuge, die ausschließlich anders als auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden, wie z.B. Kraftfahrzeuge, die auf einem Anhänger durch Österreich durchgeführt werden). Überzählige Anhänger (siehe Rz 1358…

GK-09001. Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…2 KfzStG 1992 gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes auch Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Die im § 1 Abs. 2 KfzStG 1992 enthaltene Regelung für "überzählige Anhänger" ist allerdings eine Sonderregelung im Rahmen der Monatsbesteuerung und daher…

UFSL RV/0611-L/11Grobes Verschulden bei unvertretbarer Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…ab 9/2006 wurden den Abmeldungen entsprechend mehr Auflieger als überzählig behandelt, obwohl sie noch tlw. bis 5/2007 in Österreich zugelassen waren und an die TBT vermietet wurden. Gemäß § 1 (2) KfzStG ist für überzählige Anhänger aber dann schon eine Kfz-Steuer zu erheben…

UFSK RV/0295-K/05Anknüpfungspunkt für die Kraftfahrzeugsteuer - einzelnes Kraftfahrzeug und nicht Fahrzeugkombination
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.09.2006

…der Prüfer die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer getrennt nach Zugfahrzeugen und Anhängern (Auflegern) unter Heranziehung der jeweils in den Typenscheinen eingetragenen höchsten zulässigen Gesamtgewichte (Hinweis auf § 1 Abs. 2, erster Satz sowie § 5 Abs. 2 KfzStG 1992) vorgenommen. Bei Ermittlung überzähliger Anhänger sei von der Bw…

BFG RV/2100096/2021Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen für unternehmerische Interessen durch eine inländische GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2023Teil 1/2

…Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes. 2. Übersteigt die Anzahl der Anhänger die Anzahl der ziehenden steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen desselben Steuerschuldners (überzählige…

UFSL RV/0412-L/10Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG (Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2013Teil 1/2

…werde. Außerdem bestünden seitens der Berufungswerberin keine Einwendungen gegen die Berücksichtigung der Feststellungen der letzten Außenprüfung betreffend überzählige Anhänger/Auflieger. In der Sache erläuterten die Parteien nochmals ausführlich ihre Standpunkte: Nach Ansicht der Berufungswerberin definiere das KFG den Vor- und Nachlaufverkehr als die kürzeste, verkehrsübliche…

UFSL RV/0412-L/10Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG (Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2013Teil 2/2

…sich eindeutig aus dem festgestellten und soweit unstrittigen Sachverhalt. Dem Berufungsbegehren konnte aus den dargelegten Erwägungen sohin nicht entsprochen werden und es war spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: Auszug aus dem Bericht über die Außenprüfung vom 10. April 2013 betreffend überzählige Anhänger/Auflieger Linz, am 17…

BFG RV/5200108/2012Zollschuldentstehung für einen LKW-Lenker durch vorschriftswidriges Verbringen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.02.2018

…€, EUSt 6.441,00) fest. Im Spruch dieser Entscheidung heißt es zusammengefasst, dass der Bf. die im Anhang des Bescheides näher genannten Waren anlässlich seiner Einreise am 12.2.2012 vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbracht habe. Dadurch sei gem. Art. 202 Abs…

UFSW RV/1304-W/03Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Behandlung von überzähligen Anhängern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2006

…ist, ob solche ziehenden steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, mit welchen keine Anhänger gezogen werden, weil sie ausschließlich Kranarbeiten durchführen, bei der Berechnung der "überzähligen Anhänger" zu berücksichtigen sind oder nicht. Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen gemäß § 1 Abs…

BFG RV/5100413/2020Auch bei vermieteten Sattelanhängern ist das kraftfahrrechtlich höchste zulässige Gesamtgewicht um die Sattellast zu verringern.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.09.2020

…wurde festgestellt, dass die überzähligen Anhänger vermietet werden. Im Zuge der Nachschau wurde eine berichtigte Kraftfahrzeugsteuererklärung 2018 eingereicht und die Kraftfahrzeugsteuer 2018 mit 19.345,68 € ermittelt. Im Bescheid über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 1-12/2018 vom 5. Dezember 2019…