…Putzfrau angestellt - reichen nicht aus, um der Kindesmutter die überwiegende Haushaltsführung abzusprechen. Genauso wenig kann auf Grund der Tatsache, dass sich der Bw. in Pension befindet, automatisch davon ausgegangen werden, dass er sich überwiegend um den Haushalt kümmert. Der Bw. konnte jedenfalls keinerlei Beweise erbringen…
…Kinder des Berufungswerbers nach den eigenen, mehrfach getätigten, Angaben der Kindsmutter spätestens Anfang Juni 2006 aus ihrem Haushalt ausgeschieden sind und daher in diesem Monat jedenfalls nicht mehr überwiegend ihrem Haushalt angehört haben, kann als nicht entscheidungsrelevant dahin gestellt bleiben, ob die drei Kinder dem…
…hat, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf FB, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. § 2 Abs 5 bestimmt, dass…
…Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt." § 2a FLAG 1967 regelt den "Konkurrenzfall", der vorliegt, wenn das Kind dem gemeinsamen Haushalt beider Elternteile angehört, und stellt dabei auf die überwiegende Haushaltsführung ab. Auf die Rechtsfrage, welcher…
…in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (vgl. VwGH 16.12.2009, 2009/15/0207). Das BFG hat in diesem Erkenntnis ausgeführt: "Unionsrechtlich ist die Beihilfe entweder der den Unterhalt (überwiegend) leistenden Person oder der haushaltsführenden Person zu gewähren (vgl. EuGH 26.11.2009, C-363/08…
… 2 Abs. 3 FLAG 1967 geht gemäß § 2a Abs. 1 Satz 1 FLAG 1967 der Anspruch des überwiegend haushaltsführenden Elternteils dem Anspruch des anderen Elternteils vor. "Eltern" ist im Sinne von Anspruchsberechtigter nach § 2 Abs. 3 FLAG 1967 zu verstehen ("Der Begriff der Eltern leitet…
……§ 2a FLAG regelt den "Konkurrenzfall", der vorliegt, wenn das Kind dem gemeinsamen Haushalt beider Elternteile angehört, und stellt dabei auf die überwiegende Haushaltsführung ab. Auf die im Beschwerdefall anstehende Rechtsfrage, welcher Beihilfenanspruch vorgeht, wenn das Kind innerhalb eines Monates zeitlich hintereinander unterschiedlichen Haushalten angehört…
…seine eigene Einvernahme. 3.3 unzureichende Begründung: Der angefochtene Bescheid sei lediglich lapidar damit begründet worden, dass der im erstinstanzlichen Verfahren nicht vertretene Antragsteller offenbar den Beweis für die überwiegende Haushaltsführung nicht erbracht habe, und die Kindesmutter auf die Gewährung der Familienbeihilfe nicht verzichtet habe…
…Kinder in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (vgl. VwGH 16. 12. 2009, 2009/15/0207). Das BFG hat unter anderem ausgeführt: „Unionsrechtlich ist die Beihilfe entweder der den Unterhalt (überwiegend) leistenden Person oder der haushaltsführenden Person zu gewähren (vgl. EuGH 26. 11. 2009, C-363/08…
Unionsrechtlich ist die Beihilfe entweder der den Unterhalt (überwiegend) leistenden Person oder der haushaltsführenden Person zu gewähren (vgl. EuGH 26.11.2009, C-363/08, Romana Slanina; EuGH 13.6.2013, C-45/12, Radia Hadj Ahmed), es gebührt aber nach nationalem Recht pro Monat…
…2010, aus, dass L zwei Mal pro Woche bei ihm und fünf Mal bei der Mutter genächtigt hätte. Daraus ist aber für den Unabhängigen Finanzsenat erkennbar, dass die überwiegende Haushaltsführung bzw. -zugehörigkeit nicht nur vor Oktober 2009, sondern auch danach bei der Mutter gegeben war…
…Kinder in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (vgl. VwGH 16. 12. 2009, 2009/15/0207). Das BFG hat unter anderem ausgeführt: "Unionsrechtlich ist die Beihilfe entweder der den Unterhalt (überwiegend) leistenden Person oder der haushaltsführenden Person zu gewähren (vgl. EuGH 26. 11. 2009, C-363/08…
…0120). § 2a FLAG regelt den "Konkurrenzfall", der vorliegt, wenn das Kind dem gemeinsamen Haushalt beider Elternteile angehört, und stellt dabei auf die überwiegende Haushaltsführung ab. Auf die Rechtsfrage, welcher Beihilfenanspruch vorgeht, wenn das Kind innerhalb eines Monates zeitlich hintereinander unterschiedlichen Haushalten angehört, kann diese Wertungsentscheidung…
… 2 Abs. 3 FLAG 1967 geht gemäß § 2a Abs. 1 Satz 1 FLAG 1967 der Anspruch des überwiegend haushaltsführenden Elternteils dem Anspruch des anderen Elternteils vor. Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind gemäß § 2 Abs. 5 FLAG 1967 dann, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung…
…Konkurrenzfall", der in § 2a FLAG 1967 geregelt ist (vgl. VwGH 18.04.2007, 2006/13/0120). Dabei stellt das Gesetz auf die überwiegende Haushaltsführung ab. Auf die im Beschwerdefall anstehende Rechtsfrage, welcher Beihilfenanspruch vorgeht, wenn das Kind innerhalb eines Monates zeitlich hintereinander unterschiedlichen Haushalten angehört…
…kennt das Familienlastenausgleichsgesetz einen "Konkurrenzfall, der in § 2a geregelt ist. § 2a FLAG 1967 stellt auf die überwiegende Haushaltsführung ab. Auf die Rechtsfrage, welcher Beihilfenanspruch vorgeht, wenn das Kind innerhalb eines Monats zeitlich hintereinander unterschiedlichen Haushalten angehört, kann diese Wertungsentscheidung des Gesetzgebers nach der Rechtsprechung des…
…Kinder in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (vgl. VwGH 16. 12. 2009, 2009/15/0207). Das BFG hat unter anderem ausgeführt: "Unionsrechtlich ist die Beihilfe entweder der den Unterhalt (überwiegend) leistenden Person oder der haushaltsführenden Person zu gewähren (vgl. EuGH 26. 11. 2009, C-363/08…
…angehört, sieht das Bundesfinanzgericht ebenfalls dies überwiegende Haushaltsführung bei der Bf.. § 2a Abs. 1 FLAG 1967 regelt, wenn ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern gehört, soll nach dem Gesetz jener vorrangige Anspruch auf den Bezug der Familienbeihilfe (FB) haben, der den Haushalt überwiegend führt…
… 2 Abs. 3 FLAG 1967 geht gemäß § 2a Abs. 1 Satz 1 FLAG 1967 der Anspruch des überwiegend haushaltsführenden Elternteils dem Anspruch des anderen Elternteils vor. "Eltern" ist im Sinne von Anspruchsberechtigter nach § 2 Abs. 3 FLAG 1967 zu verstehen ("Der Begriff der Eltern leitet…
…festgehalten: "§ 2a FLAG regelt den "Konkurrenzfall", der vorliegt, wenn das Kind dem gemeinsamen Haushalt beider Elternteile angehört, und stellt dabei auf die überwiegende Haushaltsführung ab. Auf die Rechtsfrage, welcher Beihilfenanspruch vorgeht, wenn das Kind innerhalb eines Monates zeitlich hintereinander unterschiedlichen Haushalten angehört, kann diese Wertungsentscheidung…