…durch Abgabenbehörden des Bundes zu erhebende Abgaben) liegt auch die Zuständigkeit für den von der Bw. begehrten "Nachlass" der Grundsteuer bei der Gemeinde. Der von der Bw. angesprochene "öffentliche Gebrauch" eines Grundbesitzes bewirkt nur dann eine Befreiung von der Grundsteuer nach § 2 Z. 1 GrStG…
…darunter seien nur die Umbauarbeiten zu verstehen. Zum Vorhalt des Richters, ob die Vermeidung des Gedenkens an Adolf Hitler nicht schon als öffentlicher Gebrauch anzusehen sei, verneinte dies der Vertreter der belangten Behörde. Der Richter hielt zentrale Ausführungen im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 30.6…
…und Strassenfluchtlinie liege und wo der öffentliche Grund beginne. Es sei auch davon auszugehen, dass der Gebäudesockel am Grundstück ***2*** befindlich sei. Die Beleuchtungskörper seien jedenfalls von sehr kleinem Volumen und würden keineswegs über den Sockel hinausragen. Die Grundlage der Gebrauchsabgabe sei daher nicht gegeben.…
…2024, Ra 2024/13/0058). Im konkreten Verfahren ging es um die Festsetzung einer Gebrauchsabgabe für den Gebrauch öffentlicher Flächen an zwei exakt bestimmten Orten für den Zeitraum 1.3.2024 bis 31.12.2024. Im Rahmen dieser "Sache" ist es Aufgabe des Bundesfinanzgerichts, allfällige…
…Gebrauchsabgabegesetz 1966 (GAG) für schuldig erkannt, er habe 1) Datum: 16.11.2018 Ort: Adresse1 Funktion: handelsrechtlicher Geschäftsführer Firma: X-GmbH mit Sitz in Adresse2 Er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Fa. X-GmbH im März 2018 vor der oben anführten Liegenschaft auf dem öffentlichen…
…dem öffentlichen Verkehr diene, durch die angeführten Taten ohne Erlaubnis widmungswidrig in Anspruch genommen worden sei, indem zu den im Spruch genannten Zeiten ein Ladenvorbau, ein Wetterschutz und drei Lampen an der angeführten Adresse vorhanden gewesen seien, ohne dass zuvor eine Genehmigung nach dem Gebrauchsabgabegesetz…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Schreiben vom 29.03.2021 setzte der Magistrat der Stadt Wien, Abteilung 46 für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten für den Gebrauch des öffentlichen Grundes bzw. des darüber befindlichen Luftraumes von der Liegenschaft in 1160 Wien…
…tragen, dass ihm vor der Ingebrauchnahme des öffentlichen Grundes ein Nachweis, dass dazu eine Bewilligung vorliegt, erbracht/übermittelt wird. Da auch der Beschuldigte, als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange der Haftenden Beauftragter, verpflichtet war vor dem Abstellen der Mulde eine Gebrauchsbewilligung zu erwirken, bzw…
…allen anderen Fällen grundsätzlich die Bf als Mieterin in erster Linie als Schuldnerin der Gebrauchsabgabe in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme war auch zweckmäßig, da die Bf als Mieterin des Geschäftslokales die Nutzerin des öffentlichen Grundes war. Darüber hinaus war bei der Bf keine Uneinbringlichkeit der…
…Nutzer der öffentlichen Fläche iSd § 9 Abs. 1a GAG sowohl der Besitzer der Mulden wie auch ein etwaiger Auftraggeber in Betracht kommt (VwGH 19.10.2023, Ro 2022/13/0010). Die Bf. 2 beantragte unstrittig die erste Verlängerung der Bewilligung, wobei die Gebrauchserlaubnis nur für…
…Nutzer der öffentlichen Fläche iSd § 9 Abs. 1a GAG sowohl der Besitzer der Mulden wie auch ein etwaiger Auftraggeber in Betracht kommt (VwGH 19.10.2023, Ro 2022/13/0010). Die Bf. 2 beantragte unstrittig die erste Verlängerung der Bewilligung, wobei die Gebrauchserlaubnis nur für…
…für den im Betrieb dieser Gesellschaft in der Zeit von Jänner 2020 bis Jänner 2021 entstandenen Gebrauchsabgaberückstand im Betrag von 1.456,60 Euro herangezogen. In der Begründung wurde angeführt, dass der Abgabenanspruch aus dem Gebrauch des öffentlichen Grundes vor der Liegenschaft in ***Standort*** resultiere. …
…bestritten, dass die Mitbeteiligte ihre Leistungen im "Auftrag" der (ehemaligen) Erlaubnisträger erbracht habe und diesen gegenüber verrechnete. Damit sei der Gebrauch (oder die Benutzung) des öffentlichen Grundes auf Rechnung und Gefahr dieser ehemaligen Erlaubnisträger erfolgt. Die Mitbeteiligte als deren Erfüllungsgehilfe sei nicht als "Benutzer" iSd …
…Abgabepflichten oder Gebrauchserlaubnisse des GAG sind nicht auf Auftraggeberinnen, Bauführerinnen oder Bauwerberinnen beschränkt, der relevante Personenkreis ist nach der Nutzung in den Tarifen umschrieben. Im Sinne einer der BAO inne liegenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise kommen all jene, denen die Aufstellung der Mulde auf öffentlichen Grund einen…
…Straferkenntnisses ***2***). Die Entgeltlichkeit des Vertragsverhältnisses zwischen der ***3*** und der Bauführerin/dem Bauherrn vermögen nichts an der Tatsache zu ändern, dass der Gebrauch des öffentlichen Guts auf Rechnung und Gefahr des Bauführers bzw. des Bauherrn erfolgt. Entgeltlichkeit eines Muldenmietvertrags mit der Pflicht zum Aufkommen…
…auf öffentlichem Grund in PLZ X, S-Straße 38, ohne Vorliegen einer Gebrauchserlaubnis abgestellt. Der Mieter bzw unmittelbare Benutzer der verfahrensgegenständlichen Baustoffmulde wurden weder von der Bf bekanntgegeben noch von der belangten Behörde ausgeforscht oder festgestellt. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt gründet sich auf den Inhalt…
…auf öffentlichem Grund in PLZ X, M-Straße gegenüber HNr. 24, ohne Vorliegen einer Gebrauchserlaubnis abgestellt. Der Mieter bzw unmittelbare Benutzer der verfahrensgegenständlichen Baustoffmulde wurden weder von der Bf bekanntgegeben noch von der belangten Behörde ausgeforscht oder festgestellt. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt gründet sich auf…
…der Magistratsabteilung 46 wurde mit diesem Ladenvorbau (Portal) öffentlicher Grund zumindest seit dem Jahr 1983 in Anspruch genommen. Die Bf nutzt seit 14. Juli 2016 das Geschäftslokal an der Liegenschaftsadresse in Grundstücksadresse samt dem damit verbundenen Ladenvorbau. Mit Bescheid vom 29. September 2015, GZ. Gebrauchserlaubnis…
…habe zugestanden, Mieter des Geschäftslokals zu sein; als solcher habe er aus den Portalen und dem Vordach im öffentlichen GAG-Grund Nutzen gezogen. Die einmalige Gebrauchsabgabe für diesen Zeitraum sei daher zu Recht festgesetzt worden, sie sei aber - dem Einwand des Beschwerdeführers folgend, dass es…
…und somit das öffentliche Interesse an der Abgabeneinbringung am effizientesten wahrte. Die Inanspruchnahme der ***Bf1*** und der ***Bf2*** zur ungeteilten Hand erweisen sich somit zweckmäßig und verstoßen auch nicht gegen die Billigkeit. Da die Wendung "wer … benutzt" lediglich eine Umschreibung des Begriffes "Gebrauch" darstellt…