…542.323,--. Die Bw. erhob am 27.8.1999 gegen den in Folge der Betriebsprüfung zur Umsatzsteuer 1997ergangenen Bescheid rechtzeitig Berufung und beantragte die Anerkennung als Erwachsenenbildungseinrichtung, die eine mit öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausübt, sowie die Festsetzung der Umsatzsteuer für 1997 gem. § 6 Abs…
…1997, 95/14/0126). Eine Steuerbefreiung in Sachgebieten, die in öffentlichen Schulen nicht oder nur am Rand angeboten werden, ist im Interesse einer Wettbewerbsneutralität nicht zu gewähren. Nach der Rechtsprechung nicht anwendbar ist die Befreiungsvorschrift auf persönlichkeitsfördernde Kurse (VwGH 15.9.1976, 519/75), Eurhytmieschulen…
…den I. nicht als öffentliche Schule anzuerkennen, Stellung zu nehmen. Der Vorhalt wurde binnen der gesetzten Frist nicht beantwortet. Im Einzelnen handelte es sich dabei um folgende Punkte: Der Interessenverband verfüge zwar über gewisse organisatorische Voraussetzungen wie Schulungsräume oder angemietete Räume. Lt. Statuten liege das…
…festgestellt, dass die Verpflegung und Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Schulen gegen Einhebung von Unkostenbeiträgen von den Eltern nach den jeweiligen Schulorganisationsgesetzen der Länder keinen Betrieb gewerblicher Art begründe. Aus diesem Grund werden die erklärten Horteinnahmen 2002 bis 2006 nicht der Umsatzsteuer unterzogen und können die damit…
…steuerfrei behandelten Beträge zu bestimmten Umsätzen und Leistungsempfängern war aufgrund des Akteninhaltes nicht möglich. Zur exakteren und umfassenden Abklärung der Leistungen der Bwin sowie der Lehrinhalte und zur Beurteilung der Vergleichbarkeit mit der Tätigkeit öffentlicher Schulen wurde die Bwin in einem Vorhalteverfahren eingeladen, hinsichtlich Lehrinhalte…
…sind. Der Begriff Privatlehrer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. b UStG 1994 umfasst nicht angestelltes Lehrpersonal, das Unterricht an öffentlichen Schulen erteilt, wobei sich dieser Begriff im Sinne einer richtlinienkonformen Interpretation (Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. j der 6…
…1997, 95/14/0126). Eine Steuerbefreiung in Sachgebieten, die in öffentlichen Schulen nicht oder nur am Rand angeboten werden, ist im Interesse einer Wettbewerbsneutralität nicht zu gewähren. Nach der Rechtsprechung nicht anwendbar ist die Befreiungsvorschrift auf persönlichkeitsförderne Kurse (VwGH 15.9.1976, 519/75, ÖStZB…
…mehrmals ausdrücklich aus, der Seniorentrainer dürfe keine pflegende Tätigkeit wie ein diplomierter Altenbetreuer ausüben. Den Nachweis einer an einer öffentlichen Schule nach Maßgabe einer Berufsausbildung angebotenen Tätigkeit hat er somit nicht geführt, sondern lediglich auf eine im Auslegungsbehelf des BMF genannte Bildungseinrichtung, die ähnliche Kurse…
…Randnr. 47) und Ruppe/Achatz UStG, 4. Aufl., § 6 Tz 302 nicht eng auszulegen ist und es nicht darauf ankommt, ob die Bildungsmaßnahmen von einer öffentlichen Schule auch tatsächlich angeboten werden. Der Berufung war daher vollinhaltlich stattzugeben. Beilage: 2 Berechnungsblätter Wien, am 30. März 2012
…ist die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 für den jeweiligen Umsatz unabhängig vom Vorliegen einer mit öffentlichen Schulen vergleichbaren Tätigkeit anzuwenden (vgl. VwGH 14.9.2017, Ro 2017/15/0017). Die Dauer der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung ist…
…entgeltliche Tagesbetreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Familie und der Nachbarschaftshilfe, soweit sie nicht unter das NÖ Kindergartengesetz 1996 bzw. 2006 fällt und es sich nicht um Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen (zB Ganztagesschule bzw. Schule mit Ganztagesbetreuung) handelt. Diese Tagesbetreuung kann nach § 1 Abs…
…in den Fällen, in denen eine öffentliche Schule am Wohnort des Steuerpflichtigen (oder in dessen Einzugsbereich) besteht, besondere Gründe, die einen auswärtigen Schulbesuch als geboten erscheinen lassen. Der Berufungsführer hat im Vorlageantrag - vom Finanzamt unbestritten - ausgeführt, dass in Vorarlberg keine Schule existiert, an der sämtliche…
…und Jugendlichen außerhalb der Familie und der Nachbarschaftshilfe, soweit sie nicht unter das NÖ Kindergartengesetz 1996 bzw. 2006 fällt und es sich nicht um Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen (zB Ganztagesschule bzw. Schule mit Ganztagesbetreuung) handelt. Diese Tagesbetreuung kann nach § 1 Abs 2 Z 3 NÖ…
…ob die Gleichwertigkeit eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen eines Schüleraustauschprogramms in den USA mit inländischen Ausbildungsmöglichkeiten gegeben ist oder nicht, die folgende Aussage getroffen: „Die Judikatur verlangt im gegebenen Zusammenhang in den Fällen, in denen eine öffentliche Schule am Wohnort des Steuerpflichtigen (oder in dessen Einzugsbereich…
…Zur Gleichwertigkeit der Schulabschlüsse etwa mittlerer oder höherer Schulen (zB Gymnasium-Realgymnasium) hat sich der VwGH bisher nicht geäußert. Aus dem Erkenntnis 22.12.2004,2003/15/005, dürfte abzuleiten sein, dass der VwGH jedenfalls Sonderformen öffentlicher Schulen als mit deren Stammform vergleichbar erachten wird…
…und keine öffentliche Schule besuchen, stehen Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung im Ausmaß des Pauschbetrages von 110,00 Euro zu. Diese Regelung gilt nicht für Lehrer, die an einer Schule in Österreich…
…Ausbildungsverordnung, BGBI. II Nr. 250/2003). Das Vorliegen einer solchen gesetzlichen oder mittels Verordnung geregelten Ausbildung wurde nicht behauptet. Da eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit nicht vorliegt und auch keine gesetzlich oder mittels Verordnung geregelte Ausbildung gegeben ist, kommt die Steuerbefreiung des § 6 Abs…
…0058). Der Verwaltungsgerichthof hat nach ständiger Judikatur ausgesprochen, die Sittenordnung gebiete es nicht, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öffentlichen Schule mit vergleichbarem Lehrziel, wenn auch anderen Unterrichtsmethoden, möglich ist (vgl. VwGH 24.10.1990…
…wenn eine öffentliche Schule am Wohnort (bzw. im Einzugsbereich) des Steuerpflichtigen besteht, besondere Gründe vorliegen, die einen auswärtigen Schulbesuch geboten erscheinen lassen. Solche besonderen Gründe liegen nach Ansicht des Referenten im konkreten Fall zwar vor, jedoch ist die Ablehnung des Sohnes an der Schule in…
…das andere das »präventive. Die Gegensätze werden verständlich, wenn man den Kontext bedenkt. Die «öffentliche Institution Schule begann sich zu entwickeln und stand vor der Frage nach einem pädagogische Konzept: Familie oder Militär? Jene, die Unruhen und politische Revolutionen fürchteten, die sich für das Althergebrachte…