…zur Mutter/Bf vorgelegen, woran auch die regelmäßig bei der Mutter verbrachten Wochenenden nichts ändern. 2. Unter der Voraussetzung, dass - wie hier - keine Haushaltszugehörigkeit gegeben ist, kommt es nach § 2 Abs. 2 FLAG 1967 subsidiär auf die überwiegende Tragung der Unterhaltskosten an. Hiebei sind nach…
…man aber die Unterhaltskosten überwiegend trage. Der Bf habe von Oktober 2022 bis Dezember 2022 200,00 Euro pro Monat an So überwiesen und von Jänner 2023 bis März 2023 300,00 Euro pro Monat. Andere Kostentragungen habe der Bf nicht nachgewiesen. Der Bf trage…
…Gemeindewohnung in Wien zahlt der Bf monatlich rund € 200 Miete, für Heizung und Warmwasser alle 2 Monate rund € 35, für Strom im Quartal rund € 40. Der Bf trug im Zeitraum Jänner 2011 bis Dezember 2012 die Unterhaltskosten seiner Tochter überwiegend. Von Jänner…
…Abs. 2 FLAG ergibt sich, dass es sich hierbei um tatsächliche Unterhaltsleistungen handeln muss. Das Tatbestandsmerkmal der überwiegenden Tragung der Unterhaltskosten in § 2 Abs. 2 FLAG stellt sohin auf die materiellen Leistungen ab, also in der Regel auf den Geldunterhalt (vgl. VwGH 16.12.2009…
…jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach § 2 Abs. 2 erster Satz FLAG anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs. 4 FLAG 1967 umfassen die Kosten des Unterhalts bei minderjährigen Kindern auch die Kosten der Erziehung…
…sprechen jedoch gerade nicht dafür, dass sie die überwiegenden Lebenshaltungskosten trägt, sondern vielmehr dafür, dass ihre finanziellen Leistungen an die Tochter punktuell bzw. ergänzend erfolgten. Die vorgelegten Unterlagen vermögen daher den erforderlichen Nachweis einer überwiegenden Tragung der Unterhaltskosten nicht zu erbringen. 3. Rechtliche Beurteilung 3…
…1967 die Möglichkeit eines Verzichts nur für den Fall vorgesehen, dass ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern gehört, was gegenständlich nicht zutrifft. Die Beschwerdeführerin hat die Anspruchsvoraussetzungen für die Familienbeihilfe, nämlich die überwiegende Tragung der Unterhaltskosten und den erforderlichen Studienerfolg der Tochter, nicht nachgewiesen…
…Der mit 9.6.2020 datierte Vorlageantrag wurde am 19.6.2020 beim Finanzamt eingebracht. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem vom Finanzamt vorgelegten Akt und dem im Ermittlungsverfahren des Bundesfinanzgerichts erstatteten Vorbringen der Bf. Die überwiegende Tragung der Unterhaltskosten für die…
…unter anderem ein Nachweis, dass die Beschwerdeführerin die überwiegenden Unterhaltskosten für die in Rumänien lebenden Kinder trage. Dazu sprach die Beschwerdeführerin am 14.10.2016 beim Finanzamt vor und gab an, dass die Kinder bei deren Großmutter (Mutter der Beschwerdeführerin) leben würden. Öfters überweise ihr…
…283,00 monatlich, was keinesfalls eine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten des Sohnes darstellt. Somit liegen aber die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe für die Zeit ab Juli 2011 nicht vor. Aus den angeführten Gründen war daher wie im Spruch zu entscheiden. Linz, am 4…
…23.02.1981, 17/1388/80). Überwiegende Tragung der Unterhaltskosten für das Kind Liegt keine Haushaltszugehörigkeit in einem bestimmten Zeitraum vor, dann ist entscheidend, wer im fraglichen Zeitraum zum überwiegenden Teil die laufenden Ausgaben für das Kind getragen hat (BFG 23.03.2020, RV/2100485…
…Höhe der gesamten Unterhaltskosten für das Kind und andererseits die Höhe der von dieser Person tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeiträge maßgebend; die bloße Verpflichtung zur Erbringung bestimmter Unterhaltsleistungen ist hiebei unerheblich. Unter Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zu verstehen. Da Sie im Rückforderungszeitraum weder überwiegend den…
…Treffen geführte Mittelpunkt der Lebensinteressen ist betreffend des Vorliegens einer Haushaltszugehörigkeit irrelevant. 3.1.1.3 Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG 1967 hat eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt…
…In der Begründung wurde unter Zitierung von § 2 Abs. 2 und § 6 Abs. 5 FLAG 1967 ausgeführt: "Da Kind seit 10/2019 nicht mehr bei Ihnen haushaltszugehörig ist, da Sie bei Ihrem Freund in ***1*** lebt, und die überwiegenden Unterhaltskosten nicht von Ihnen getragen werden…
…die überwiegende Tragung der Unterhaltskosten für die Tochter. Die durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten der Tochter in Polen haben laut der vom Bf. vorgelegten Aufstellung 1.015 PLN (umgerechnet rund 234 €) betragen. Nach den Einkommensverhältnissen des Bf. und seiner nunmehrigen Ehegattin ist glaubhaft, dass der Bf…
…von der Höhe der im selben Zeitraum von dieser Person tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeiträge ab (vgl. zB VwGH 21.03.1996, 93/15/0208; VwGH 19.04.2007, 2004/15/0044; VwGH 22.11.2011, 2011/16/0068). Das Gesetz verlangt die überwiegende Tragung der Unterhaltskosten…
…zum Unterhalt Ihres Sohnes beigetragen habe, verhältnismäßig zweifellos mehr als der Kindesvater. Hinsichtlich der ins Treffen geführten Betreuungsleistungen der Bf (Kochen, Waschen, Haushaltsführung) ist anzumerken, dass diese nicht als geldwerte Unterhaltsleistungen zu berücksichtigen sind, da das Tatbestandsmerkmal der überwiegenden Tragung der Unterhaltskosten in § 2 Abs…
…zu den gesamten Unterhaltskosten des Sohnes nicht möglich. Wie bereits oben erwähnt, erscheint aber dem Unabhängigen Finanzsenat eine monatliche Übergabe der Unterhaltsbeträge durch die Berufungswerberin im Hinblick auf deren Auslandsaufenthalte als nicht wahrscheinlich, weshalb schon aus diesem Grund eine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten des Sohnes…
…der unbestrittenen Wirtschafts- und Wohngemeinschaft (Verköstigung, Unterbringung und Pflege) im Haushalt der Kindesmutter nichts zu ändern (vgl. VwGH 16.3.1989 89/14/0002). Deshalb kann es auch dahin gestellt bleiben, ob der Bw. überwiegend die Unterhaltskosten für seinen Sohn trägt (was allerdings nach der…
…Essen, Reinigung der Bekleidung des Kindes, überwiegend aufkommt, ist die Haushaltszugehörigkeit zur Kindesmutter gegeben und diese gem. § 2 Abs. 2 FLAG 1967 anspruchsberechtigt. Eine Entrichtung von gesetzlich vorgeschriebenen Alimentationszahlungen alleine begründet noch keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Maßgebend ist vielmehr die überwiegende Tragung von Unterhaltskosten bzw…