Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat (Wien) 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und KomzlR. Gottfried Hochhauser als weitere Mitglieder des Senates in…
…in zu geringem Ausmaß an die Abgabenbehörde entrichtet wurden, kann nach den Verfahrensergebnissen nicht erbracht werden. Das eventuelle Vorliegen der vom Bw. im Rahmen des Berufungsverfahrens eingeräumten Überwachungsfahrlässigkeit hinsichtlich der von ihm beauftragen Erfüllungsgehilfen wurde, weil nicht tatbestandsrelevant, keiner näheren Überprüfung unterzogen. Mangels Erweisbarkeit bzw…
…welche die Annahme einer vorsätzlichen Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen Lohnabgaben durch den Bw. rechtfertigen würden. Ob dem Bw. eine Überwachungsfahrlässigkeit zum Vorwurf gemacht werden kann, war im gegenständlichen Fall keiner weiteren Überprüfung zu unterziehen, weil die fahrlässige Nichtentrichtung von monatlichen Selbstbemessungsabgaben vom Finanzstrafrecht nicht unter Sanktion…
…dass die tatgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben nicht bis zum 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet wurden. Die auf das Vorliegen einer Überwachungsfahrlässigkeit gerichtete und eine vorsätzliche Handlungsweise in Abrede stellende Rechtfertigung des Bw. kann seitens des Unabhängigen Finanzsenates in Anbetracht der oben festgestellten völligen Negierung sämtlicher…
…vom 8. Juli 2002 ist ersichtlich, dass seitens des Finanzamtes für den 23. Bezirk Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz dabei nicht von einer die Schuld ausschließenden Unzurechnungsfähigkeit des Bw. ausgegangen wurde, sondern vielmehr von einer Überwachungsfahrlässigkeit, welche darin gelegen ist, dass der Bw. die für…
…1 lit. a FinStrG kann daher aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse nicht erwiesen werden. Eine eventuelle Überwachungsfahrlässigkeit des Bw. wäre im Zusammenhang mit dem gegenständlich angeschuldigten Delikt nicht tatbestandsrelevant und war daher nicht näher zu untersuchen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1-Adr*****BF1** wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost D 1 und 4 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf., Wien, vom 17.12.2018, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 03.12.2018, MA67/67/2018, wegen der Verwaltungsübertretung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen Bf1, AdresseBf1, und den belangten Verband Bf2, AdresseBf2, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten und des belangten Verbandes…
Besch.: Mittlerweile sind es 10 Jahre, dass die Gesellschaft keine Tätigkeit ausübt. V.: Das ist der Sachverhalt laut Aktenlage: Säumnisdatum 8.3.2024 Erinnerung 8.3.2024, Nachfrist 29.4.2024, Androhung einer Zwangsstrafe von € 1.000,00, elektronisch zugestellt, gelesen 19.8.2024…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R. über die Beschwerde des Bf. , gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 27.08.2018 , MA 67-PA-xxx, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Franz Großschädl als weitere Mitglieder des Senates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, idF. ABl. der Stadt Wien Nr. Nr. 20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Konrad über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 28. Dezember 2023, gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 28. November 2023, GZ. MA67/Zahl1/2023, wegen einer Verwaltungsübertretung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Josef Graf in der Finanzstrafsache gegen Bf1, AdresseBf1, und den belangten Verband Bf2, AdresseBf2, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten und des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 1. Juni 2021, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 27. Mai 2021, Zl. MA67/Zahl/2021, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des Ing. Bf., Dorf, vom 28. Februar 2020, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, MA 67, als Abgabenstrafbehörde vom 11. Februar 2020, MA67/Zahl/2019, wegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Bf., Graz, vertreten durch Dr. Johannes Eltz, 1090 Wien, Währinger Straße 48, vom 18.11.2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, MA 67, als Abgabenstrafbehörde…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr. Ernst Grafenhofer als weitere Mitglieder des Senates in…