Hat eine österreichische GmbH von einem österreichischen Sportverband dessen Verwertungsrechte an Sportveranstaltungen erhalten, die sie selbst plant, organisiert und durchführt und wird von der GmbH an eine deutsche Televisions-GmbH das Recht übertragen, Bild und Ton von diesen Sportveranstaltungen in einem definierten Lizenzgebiet auszustrahlen, so…
Hat eine deutsche Sportliga (DSL) eine deutsche Kapitalgesellschaft gegründet (D-GmbH), deren Aufgabe darin besteht, die TV-, Rundfunk- und Internetübertragungsrechte der an der DSL teilnehmenden Sportclubs zu verwalten und die vereinnahmten Entgelte an die Clubs zur Verteilung zu bringen, und überlässt die D-GmbH die…
Hat eine deutsche Verwertungsgesellschaft von einem österreichischen Festspielfonds die Aufzeichnungs- und Übertragungsrechte an Festspielveranstaltungen erhalten, so zählen die hierfür gezahlten deutschen Entgelte zu den Einnahmen des in Österreich ansässigen Fonds und fallen unter Artikel 7 bzw. Artikel 21 DBA-Deutschland und sind (nach beiden Bestimmungen…
…durch die Bw erfolgt, weshalb es sich um Eigenproduktionen der Bw. handle. Die den Y-Klub betreffenden Aufwendungen enthielten hingegen nur die Übertragungsrechte an den Veranstaltungen des Y-Klub . Der Aufwand für die Filmerstellung sei in den Honoraren abgebildet, die A.B. für das Filmen…
Wird mit einer ausländischen GmbH ein Vertrag des Inhaltes geschlossen, dass gegen ein Einmalentgelt sämtliche Bilder, die von einem im Ausland ansässigen Sportler innerhalb der nächsten drei Jahre angefertigt werden, einer österreichischen GmbH zur Vermarktung zu überlassen sind, dann liegt nach Auffassung des BM für…
…Steuerabzug vorzunehmen hat, vor allem auf Folgendes Bedacht zu nehmen: Die an die ausländischen Sportklubs geleisteten Zahlungen unterliegen nach österreichischem inländischen Steuerrecht der Steuerabzugspflicht, weil diese Zahlungen als Entgelt für die Überlassung von Rechten (hier: von Übertragungsrechten) anzusehen sein werden (§ 98 Abs. 1 Z 6…
…Rundfunk und Fernsehen gezahlt werden, zB im Fall eines Veranstaltungsmitschnitts durch einen Sender aber auch im Fall einer nicht öffentlichen Auftragsproduktion für Sendezwecke. Erhält der Künstler im Fall der nicht öffentlichen Auftragsproduktion ein einheitliches Entgelt für die Darbietung und die Übertragungsrechte, wird das Entgelt nicht…
…2.4. Beweise 3. Gesetzesstellen 4. Sachverhalt bisher 4.1. Vertrag 4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball 4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag…
…2.4. Beweise 3. Gesetzesstellen 4. Sachverhalt bisher 4.1. Vertrag 4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball 4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag…
…2.4. Beweise 3. Gesetzesstellen 4. Sachverhalt bisher 4.1. Vertrag 4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball 4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag…
…2.4. Beweise 3. Gesetzesstellen 4. Sachverhalt bisher 4.1. Vertrag 4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball 4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag…
…2.4. Beweise 3. Gesetzesstellen 4. Sachverhalt bisher 4.1. Vertrag 4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball 4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag…
…2.4. Beweise 3. Gesetzesstellen 4. Sachverhalt bisher 4.1. Vertrag 4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball 4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag…
…Konsultationsgesprächen am 30. Mai 2008 auch von Deutschland geteilt (siehe dazu AÖF Nr. 192/2008 vom 05.09.2008). b) Entgelte für Übertragungsrechte Fließen Einkünfte aus der Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen von künstlerischen Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen gemäß Art. 17 Abs. 1 letzter…
…unter das Abzugsverbot, weil es keine Urheberrechte an "sportlichen Werken" gibt. Umsatzsteuerlich begründet eine Rechteüberlassung gegen Entgelt grundsätzlich einen Leistungsaustausch. Werden Medienrechte (insbesondere TV-Übertragungsrechte) von der Profi-Körperschaft über den Verein an einen Verband (bzw. über diesen wiederum an einen Zentralvermarkter) übertragen, kommt es…
…Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte, Weitergabe-Übertragungsrechte an Dritte sowie die Rechtseinräumung für zukünftig entstehende bzw. über derzeit noch völlig unbekannte zukünftige technische und rechtliche Möglichkeiten. Die Verpflichtung der Bf bestehe in den Verträgen regelmäßig darin, für die Leistung der Darstellung vor laufender Kamera einerseits und…
…wirtschaftlichen Zweck zu beurteilen. Nach dem vereinbarten Vertragsgegenstand auch im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten des Grundstückseigentümers, der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten sowie der Übertragungsrechte- bzw. pflichten etc. der Vertragsparteien kann von einem Mietvertrag nicht mehr gesprochen werden." Dagegen wurde unter Hinweis auf die Argumentation in der…
…Punkt 2.1 des Vertrages), die in Punkt 13.2 und Punkt 13.5 sowie Punkt 15 des Pachtvertrages festgehaltenen Übertragungsrechte des Verpächters und der Pächterin gewährten jedoch sowohl der Verpächterin als auch der Pächterin das Recht , den Pachtvertrag durch Übertragung auf eine andere Gesellschaft…
…Angabe, dass sechs internationale Boxveranstaltungen jährlich durchgeführt würden, sei übertrieben. Die Gewinne aus diesen Veranstaltungen seien immer für karitative Zwecke gespendet worden. Für Übertragungsrechte von Fernsehsendern habe der Verein kein Geld erhalten. Im September 2004 sei der Bw. in den A. Bezirk in Wien übersiedelt…
…Begriff der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen ist eng auszulegen. Er umfasst weder die Abtretung von Sende- oder Übertragungsrechten noch die Miete von bei der Übertragung eingesetztem Gerät und technischer Ausrüstung oder sonstige Nebentätigkeiten. Ein Rundfunk- und Fernsehprogramm, das nur über das Internet oder ein ähnliches elektronisches…