10 Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 15 und 16 EStG 1988) 10.1 Einnahmen (§ 15 EStG 1988) 10.1.1 Allgemeines Rz 4001: Einnahmen liegen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis…
3.3. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht Rz 14: Das in § 1 Abs. 1 LVO vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht ist nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1 LVO) darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben…
10.3 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Überschussrechnung Rz 4043: Die Umsatzsteuer kann im Rahmen der Überschusseinkünfte nach der Brutto- oder Nettomethode behandelt werden (vgl. Rz 4008). Im Rahmen der Umsatzsteuer-Bruttomethode (vgl. Rz 745) ist die abziehbare Vorsteuer, die auf Ausgaben entfällt, die verteilt…
9. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 15 und 16 EStG 1988) Rz 484: Die §§ 15 und 16 EStG 1988 sind auch für den Bereich der Körperschaften anzuwenden, soweit die betroffenen Körperschaften nicht unter § 7 Abs. 3…
11 Gewinn- bzw. Überschussermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 17 EStG 1988) 11.1 Basispauschalierung (§ 17 Abs. 1 bis 3 EStG 1988) 11.1.1 Pauschalierungsvoraussetzungen Rz 4100: Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Pauschalierung erfüllt, steht es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich frei, diese Form der Einkünfteermittlung…
…in jenem Umfang, in dem die Anlage der Einspeisung in das öffentliche Netz (dem Stromverkauf) dient, Betriebsausgaben. Da der produzierte Strom bei Überschusseinspeisung immer auch unmittelbar der Eigenverwendung dient, ist die Anlage insoweit der Privatsphäre zuzuordnen, als der produzierte Strom eigenen privaten Zwecken dient, bzw.…
2.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 42: Durch Wind-, Solar- oder Wasserkraftwerke gewonnene Energie stellt kein Urprodukt im Sinne des § 21 EStG 1988 dar; dementsprechend stellt die Energieerzeugung grundsätzlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit dar. Wird die erzeugte…
…2 lit. a UStG 1994 zur Gänze nicht zu. Eine Besteuerung der Stromlieferungen kann diesfalls unter den oben genannten Voraussetzungen unterbleiben. Beispiel 18: Mit einer netzgekoppelten 20 kWp-Anlage (Überschusseinspeisung) werden insgesamt 20.000 kWh Strom produziert. Der Kaufpreis beträgt 30.000,00 €, die…
2.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 60: Die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erfolgt nach den unter Abschnitt 2.2.1.3. dargestellten ertragsteuerlichen Kriterien. Bei Zurechenbarkeit der gesamten Anlage zur Land- und Forstwirtschaft sind die Vorsteuerbeträge…
10. Gewinn und Überschussermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 17 EStG 1988) Rz 485: Körperschaften, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, können ihren Gewinn im Wege der Gewinnpauschalierung ermitteln, wenn die Basispauschalierung in Anspruch genommen wird oder…
3.7.3. Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen (§ 2 Abs. 1 Z 2 LVO) Rz 50: Dabei ist zu untersuchen, ob Gewinne (Überschüsse), die nach oder während der Verlustphasen anfallen, in Relation zur Höhe der Verluste von wirtschaftlicher Bedeutung sind. Ist dies…
…EStG 1988 durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt worden sei. Wenn sich ein Steuerpflichtiger für die Überschussrechnung entschieden habe, könne er allein durch eine nachträglich erstellte Buchführung seine zunächst getroffene Wahl nicht mehr ändern. Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger habe erst dann sein Wahlrecht auf…
…März 2018 stellte die vormalige steuerliche Vertreterin den Antrag auf Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO auf Basis der beiliegenden korrigierten Überschussrechnung 2015, in der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 2015 nunmehr mit EUR 29.415,40 (anstatt: EUR 30.475,83) ermittelt worden seien…
…401,03 € abgedeckt. Diese Voranmeldung wurde jedoch erst am 6.2.2017 elektronisch beim Finanzamt eingereicht und die aus dem Überschuss resultierende Gutschrift am 7.2.2017 am Abgabenkonto gebucht. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist ein vorangemeldeter Überschuss gutzuschreiben (sofern nicht § 21 Abs…
…vor, dass die Höhe des Säumniszuschlages für ihn nicht nachvollziehbar sei. Der Bw. habe die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Überschüsse) 5/2003, 6/2003 und 7/2003 jeweils termingerecht eingereicht und eine Berichtigung der Voranmeldung 4/2003 vorgenommen. Dazu sei dem Bw. anlässlich einer telefonischen Anfrage über…
…erteilt. Die Beschwerdeführerin nutzt die Photovoltaikanlage einerseits zur Versorgung ihres privaten Haushaltes mit Strom. Andererseits wird der mit der Anlage produzierte und nicht im privaten Haushalt verbrauchte Strom gegen Entgelt ins öffentliche Netz eingespeist (sogenannte "Überschusseinspeisung"). Betreffend den eingespeisten Strom erhält die Beschwerdeführerin monatliche Abrechnungen…
…worden. Die AfA sei als Fixbetrag wie in allen Jahren angenommen worden. Nach dieser Berechnung ergebe sich für die Jahre 1979 bis 1989 ein Überschuss von 30.662,61 Euro. Wenn die Berechnung auf Grund der tatsächlichen Einnahmen und Werbungskosten bis zum Jahr 2003, dh…
…z. B. VwGH 25.2.2010, 2009/16/0311). Der von der Bw. für den Zeitraum April 2011 ermittelte Überschuss wirkte nach der Bestimmung des § 21 Abs. 1 UStG 1994 auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, somit auf den 22.6.2011 zurück. Entgegen…
…am 9. Oktober 1998 festgesetzte Nachforderung an Umsatzsteuer 1989 in Höhe von S 10,709.173,00, welche aus der Verminderung (Rückgängigmachung) des Überschusses in Höhe von S 10,723.630,00 aus der Veranlagung der Umsatzsteuer 1989 am 22. Februar 1991 resultiert, wurde somit…
…einer Fotovoltaikanlage, deren Ausgangsstrommenge nicht über dem Eigenbedarf des Betreibers liege, keine unternehmerische Tätigkeit zu sehen. Dies gelte sowohl für Voll- als auch für Überschusseinspeiser. Eine Unternehmereigenschaft des Anlagenbetreibers könne nur dann vorliegen, wenn dieser deutlich mehr Strom erzeugen, als er verbrauchen würde. In diesem…