…Kurswert des Wertpapiers. Im Falle des Erwerbs zu einem über dem Nennwert des Papiers liegenden Betrag ist zu unterscheiden: Im Falle einer Begebung zu einem "Überpari"-Preis ist der Überbetrag von den Anschaffungskosten zu trennen und als Zinsenregulativ über die Laufzeit abzugrenzen. Bei Erwerb eines…
… Marktzins ebenfalls 5%). Die Anleihe wird im Jahr 11 zum Kurs von 100 getilgt. Im Jahr 06 veräußert A die Zinsscheine für die Zinsperioden der Jahre 7 bis 10 um den Preis von 17,73 an B. Von den ursprünglichen Anschaffungskosten entfallen 13,23 auf…
…Davon getrennt sind die Anschaffungskosten des Papiers anzusetzen. Diese Anschaffungskosten sind auch Ausgangspunkt für die weitere Bewertung des Papiers. Rz 1345: Wird ein "pari" begebenes Wertpapier am Sekundärmarkt zu einem "Überparipreis" erworben, handelt es sich beim "Überparibetrag" nicht um ein regulierendes Instrument für den Zinsertrag…
…verdeckten) Unterpari-Emission gemäß § 9 Abs. 1 AktG zu betrachten und dürfe der steuerpflichtige Betrag gemäß Art. 11 Abs. 6 der KapAnsRL in keinem Fall unter dem Nennbetrag der jedem Gesellschafter zugeteilten oder gehörenden Gesellschaftsanteile liegen. Bei der Ausgabe von Aktien zu einem Preis in…
…sei, dass die gepachteten Grundstücke Baugrundstücke sind. Für einen außen stehenden Dritten ist es nach den Erfahrungen des täglichen Lebens bei der Preisgestaltung unerheblich, ob der Pächter ein als Baugrundstück gewidmetes Grundstück nur als Wiese nutzt oder ob er tatsächlich darauf ein Gebäude errichtet. Der…
…5: "FB-Auszug CM.pdf" FN 6: "div. Versicherungsdatenauszüge" FN 7: "Protokoll zur Einvernahme vom 29.4.2015 (DD)" FN 8: "Händischer Aktenvermerk ***3***.pdf" FN 9: "Einbringungsmöglichkeit (Status 2009)_IHL004_überarb.xls…" FN 10: "[...].doc", "Homepage p 2007.pdf" FN 12: "Schad- und…
…zu finanzieren seien und erst durch einen höheren Verkaufspreis verdient werden könnten. Es sei daher beim Ankauf der Wohnungen im bezahlten Preis sowohl die Chance auf Wertsteigerung als auch das Risiko der Wertstagnation und Kapitalvernichtung einkalkuliert gewesen. Wie sich jede einzelne Wohnung dann entwickeln würde…
…TP 5 GebG unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, einer Gebühr. Die Gebühren nach dem Gebührengesetz sind nicht Entgelt für eine entsprechende Leistung, sondern öffentliche Abgaben…
…TP 5 GebG unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, einer Gebühr. Die Gebühren nach dem Gebührengesetz sind nicht Entgelt für eine entsprechende Leistung, sondern öffentliche Abgaben…
…TP 5 GebG unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, einer Gebühr. Die Gebühren nach dem Gebührengesetz sind nicht Entgelt für eine entsprechende Leistung, sondern öffentliche Abgaben…
…572 unter Verweis auf Art. 140 B-VG) und entspricht herrschender Lehre (vgl. Öhlinger, Verfassungsrecht, 8. überarb. Aufl., Rz 625). 3. Die Gerichte sind – ebenso wie die Verwaltungsbehörden – verpflichtet, ihre Entscheidungen nur auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen zu treffen. Sowohl die Abgabenbehörden als…
…B-VG ) und entspricht herrschender Lehre (vgl. Öhlinger, Verfassungsrecht, 8. überarb. Aufl., Rz 625). 3. Die Gerichte sind – ebenso wie die Verwaltungsbehörden – verpflichtet, ihre Entscheidungen nur auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen zu treffen. Sowohl die Abgabenbehörden als auch das Bundesfinanzgericht haben daher die…
…572 unter Verweis auf Art. 140 B-VG) und entspricht herrschender Lehre (vgl. Öhlinger, Verfassungsrecht, 8. überarb. Aufl., Rz 625). 3. Die Gerichte sind – ebenso wie die Verwaltungsbehörden – verpflichtet, ihre Entscheidungen nur auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen zu treffen. Sowohl die Abgabenbehörden als…
…572 unter Verweis auf Art. 140 B-VG) und entspricht herrschender Lehre (vgl. Öhlinger, Verfassungsrecht, 8. überarb. Aufl., Rz 625). 3. Die Gerichte sind – ebenso wie die Verwaltungsbehörden – verpflichtet, ihre Entscheidungen nur auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen zu treffen. Sowohl die Abgabenbehörden als…
…vor, denn diesfalls wäre die in der Rechnung behauptete Rechtsabtretung tatsächlich durchgeführt worden, die "Rechte an einem bestimmten Werk" wären diesfalls übergegangen, lediglich zu einem anderen als in der Rechnung behaupteten Entgelt/Preis, nämlich um ATS Null. War hingegen der Übergang der Rechte nicht gewollt…
…die in der Rechnung behauptete Lieferung tatsächlich durchgeführt worden, der Liefergegenstand "Rechte an einem bestimmten Werk" wäre diesfalls übergegangen, lediglich zu einem anderen als in der Rechnung behaupteten Preis, welcher oben in freier Beweiswürdigung mit ATS Null festgestellt wurde. Es läge lediglich eine Überfakturierung vor…
…das Wohnsitzfinanzamt durchzuführen. f) Fremdüblichkeit Als Vorfrage wurde die Fremdüblichkeit der Einkäufe der Grundstücke näher betrachtet. Die durch die ***Bf1*** angeschafften Grundstücke wurden im Gründungsjahr zu marktüblichen Preisen angeschafft. … [Dem Bericht der Außenprüfung angeschlossen sind die Beilagen zu den Fußnoten 1-13 (BFG-Akt…
…Reinverlust mit volatilen Erzeugerpreisen für landw. Güter in einem marktwirtschaftlichen Umfeld (Preisbildungsdeterminante ist Angebot und Nachfrage und nicht bodenreformatorische Parameter)sind im Grünen Bericht 2015 und deren Vorgänger ersichtlich. Dieser wird explizit zum integralen Bestandteil dieser Beschwerde erklärt: http://gruenerbericht.at/cm4/idownload/download/2…
…572 unter Verweis auf Art. 140 B-VG) und entspricht herrschender Lehre (vgl. Öhlinger, Verfassungsrecht, 8. überarb. Aufl., Rz 625). 3. Die Gerichte sind - ebenso wie die Verwaltungsbehörden - verpflichtet, ihre Entscheidungen nur auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen zu treffen. Sowohl die Abgabenbehörden als…