…eines Personalgestellungsunternehmens ist in der Regel von einem Dienstverhältnis zu demjenigen auszugehen, der die Dienste verschafft (VwGH 15.9.1999, 97/13/0164). Bei der Überlassung von Arbeitskräften im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG, BGBl. Nr. 196/1988) treffen daher die steuerlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber den…
…3.2003, Vergabe Steuernummer 8.3.2003, Schreiben des Magistrats: Gewerbe: Überlassung Arbeitskräfte - Frau ***29*** (GF: zu Vertragsabschluss: ***L***). Die Rechnungen des Bauunternehmens weisen jeweils bestimmte Stunden von Facharbeitern aus, die einzelnen Baustellen zugeordnet werden können. Das Finanzamt hat die Leistungserbringung deshalb angezweifelt, weil es…
…12.2009 mit Regiesatz: 27,00 Euro, kopierte, für das Finanzamt nicht aussagekräftige Kalenderaufstellungen, Schreiben der MA63: Gewerbeberechtigung, Überlassung Arbeitskräfte 21.6.2004 ***R***, Schreiben der MA63: Gewerbeberechtigung Baumeister v. 3.9.2008 ***46***, Firmenbuchauszug vom 27.10.2009, UID-Bescheid vom 3.8.2004…
…Herr D, der seit 4.5.1998 bei der Berufungswerberin als Personalleiter tätig sei, besitze seit 5.3.1997 die Bewilligung zur Überlassung von Arbeitskräften (§ 257 GewO 1994) und seit 13.12.2002 die Berechtigung zur Arbeitsvermittlung. Mit diesen idealen Voraussetzungen hätten sie ab Mitte…
…am Bauwerk verbunden (siehe Beispiel 2), liegt noch keine Bauleistungen vor. Auch die Überlassung von Arbeitskräften ist auf Grund der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung als Bauleistung anzusehen, wenn die überlassenen Arbeitskräfte für den Entleiher Bauleistungen erbringen. Bestehen im Einzelfall Zweifel, ob eine Bauleistung vorliegt (zB Einbau…
EAS 3284, EAS 3041 und EAS 3305 stehen in einem engen Zusammenhang mit einer im Jahr 2009 gestellten Anfrage. EAS 3041 erläutert, dass ein deutsches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen mit Vergütungen für die Überlassung polnischer Arbeitskräfte der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 unterliegt. Hierzu wurde die Rechtsauffassung vertreten…
…Lohnsteuerprüfungen wurde jedoch die Feststellung getroffen, dass es sich bei der von der Berufungswerberin ausgeübten Tätigkeit in Wahrheit um eine Überlassung von Arbeitskräften handle und ihr daher hinsichtlich dieser Arbeitskräfte die Stellung eines Arbeitgebers mit den entsprechenden steuerlichen Verpflichtungen zukomme. Das Finanzamt schloss sich dieser…
…und abnahmefähigen Werkes lag. Vielmehr erschöpfte sich die Tätigkeit der ***2*** nach dem Gesamtbild der festgestellten Umstände in der Überlassung von Arbeitskräften zur Durchführung laufender Bewehrungsarbeiten auf den Baustellen der Beschwerdeführerin. Die Bezeichnung der Verträge als Werkverträge vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern. Nach …
…Der Gesteller bleibt daher Arbeitgeber. Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung arbeitsbereiter Arbeitskräfte und nicht deren Verpflichtung, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen oder einen bestimmten Leistungserfolg herbeizuführen. Der Verleiher schuldet die Überlassung der Arbeitskraft zum Zweck der Arbeitsleistung und nicht zur Ausführung einzelner Arbeiten. Der Gesteller schuldet kein…
…verfügt über Gewerbeberechtigungen für den Bereich Anbieten persönlicher Dienstleistungen bzw. persönlicher Dienste, Schlosserei, Elektrotechnik und für den Bereich Überlassung von Arbeitskräften. Bei der Bf. wurde im Zuge einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben festgestellt, dass sie Leistungen, die Herr ***1*** und Herr ***2*** erbracht haben…
…der ***22*** nicht vorliegen, sondern die Leistungen im Rahmen der Gestellung (Überlassung) von Arbeitskräften erbracht wurden. Es kann daher keine Rechtswidrigkeit erkannt werden, wenn die belangte Behörde die abgerechneten Fremdleistungen als Arbeitskräftegestellung qualifizierte und die Bf. zur Haftung für die Abzugsteuer in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen…
…Mietwohnhäuser, Arbeiterwohnstätten, Erholungsheime und dergleichen als Betriebsstätten gelten. Wie oben dargestellt bestand die Vertragsbeziehung zwischen der Bf. und der ***2***. bzw. der ***1***. in der Überlassung von Arbeitskräften. Hinsichtlich der ***2***. bestand eine inländische Betriebstätte iSd § 4 Abs. 1 KommStG, weshalb insoweit § 2 lit. b…
…§ 144 BAO stellte der Prüfer sinngemäß Folgendes fest: Die Bw habe in den geprüften Jahren an ein deutsches Personalgestellungsunternehmen grundsätzlich abzugssteuerpflichtige Vergütungen für die Überlassung von Arbeitskräften bezahlt. Auf Antrag des deutschen Unternehmens habe das zuständige Finanzamt zeitlich befristet eine Entlastung an der Quelle gestattet…
…vorgelegte gemeint sein, sodass jede neue Baustelle auch mit einem eigenen Werkvertrag abgedeckt wird." Der Vertreter der Bf. beantragte 5 auf diesen Baustellen tätige Arbeiter als Zeugen einzuvernehmen, dass sie nicht als überlassene Arbeitskräfte, sondern als Dienstnehmer der 2. tätig gewesen seien. Ein Dolmetsch für…
…Die Bf hat trotz Kenntnis der Rechtsansicht der belangten Behörde und trotz ausdrücklichen Hinweises auf die Voraussetzungen für eine Befreiung keinerlei dahingehende Vorbringen erstattet oder Unterlagen vorgelegt (Nachweis der Richtigkeit der Unterlassung des Steuerabzuges, Ansässigkeitsbescheinigung des Empfängers, Erklärung über operativen Betrieb, eigene Arbeitskräfte und Betriebsräumlichkeiten…
…und führte aus: "Für die Beurteilung, ob eine Überlassung von Arbeitskräften vorliegt, ist der wahre wirtschaftliche Gehalt des Sachverhaltes maßgebend. Im gegenständlichen Fall sprechen gegen eine Arbeitskräfteüberlassung folgende Sachverhaltselemente: der Subunternehmer haftete für den Erfolg der Werkleistungen, die Arbeitsleistungen wurden nicht im Betrieb des Werkbestellers…
…zur Firma EM CZ - die Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte vorgelegen ist. Bei Gesamtbetrachtung des Falles liegt der behauptete Werkvertrag zwischen dem Berufungswerber und der Fa. EM CZ nicht vor, sondern wurden die Leistungen im Rahmen der Gestellung (Überlassung) von Arbeitskräften erbracht. Die vom Einzelunternehmer D ausbezahlten…
…Zurverfügungstellung arbeitsbereiter Arbeitskräfte und nicht in der Verpflichtung, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen oder einen bestimmten Leitungserfolg herbeizuführen, ist. Der Verleiher schuldet die Überlassung der Arbeitskraft selbst zum Zweck der Arbeitsleistung und nicht zur Ausführung einzelner Arbeiten. Im vorliegenden Fall sind die ausländischen Arbeitskräfte organisatorisch in…
…Zurverfügungstellung arbeitsbereiter Arbeitskräfte besteht und nicht in der Verpflichtung, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen oder einen bestimmten Leitungserfolg herbeizuführen. Der Verleiher schuldet die Überlassung der Arbeitskraft selbst zum Zweck der Arbeitsleistung und nicht zur Ausführung einzelner Arbeiten. Im vorliegenden Fall sind die ausländischen Arbeitskräfte organisatorisch in…
…26-4923/2014-64 Seite 11). B war innerhalb der s.r.o. dafür verantwortlich, die formalen Erfordernisse für die Aufnahme, Beschäftigung und Überlassung von Arbeitskräften abzuklären, zu veranlassen und abzuwickeln (OZ 81 LVwG Verhandlungsprotokoll vom 4.11.2015, GZ. 33.13-5228/2014-84…