… 25 Abs. 1 Z 4 AlkStG erlischt das Recht eine Verschlussbrennerei zu betreiben, ua. bei einem sonstigen Übergang des Betriebes mit dessen tatsächlicher Übernahme durch eine andere Person oder Personenvereinigung.) Auf Grund eines Freischeins bezogener Alkohol, der sich im Verwendungsbetrieb befindet, gilt gem. § 16 Abs…
…zwei Wochen nach dem Erlöschen in einem anderen Verwendungsbetrieb oder Alkohollager aufgenommen wird (Abs.3 leg.cit.) Gem. § 25 Abs.1 Z.4 AlkStG erlischt das Recht, eine Verschlussbrennerei zu betreiben, u.a. bei einem sonstigen Übergang des Betriebes mit dessen tatsächlicher Übernahme durch eine…
… 25 Abs. 1 Z 4 AlkStG erlischt das Recht eine Verschlussbrennerei zu betreiben, ua. bei einem sonstigen Übergang des Betriebes mit dessen tatsächlicher Übernahme durch eine andere Person oder Personenvereinigung. Auf Grund eines Freischeins bezogener Alkohol, der sich im Verwendungsbetrieb befindet, gilt gem. § 16 Abs…
…16 und 25 AlkStG- mit im Wesentlichen folgender Begründung: Es werde auf die in der Niederschrift über die Bestandsaufnahme vom 9.6.2011 enthaltenen Feststellungen über die Verlegung des Standortes des Verwendungsbetriebes sowie der am 9.10.2010 erfolgten Eintragung der Betriebsverlegung im Firmenbuch hingewiesen…
… 25 Abs. 1 Z 4 AlkStG erlischt das Recht eine Verschlussbrennerei zu betreiben, ua. bei einem sonstigen Übergang des Betriebes mit dessen tatsächlicher Übernahme durch eine andere Person oder Personenvereinigung. Auf Grund eines Freischeins bezogener Alkohol, der sich im Verwendungsbetrieb befindet, gilt gem. § 16 Abs…
…Abs.1 MinStG eine Verpflichtung des Inhabers eines Verwendungsbetriebes herleitbar wäre, solche Umgründungsvorgänge der Behörde bekannt zu geben. Auch sei das Argument verfehlt, dass der Freischein aufgrund von § 17 Abs.1 iVm § 28 Abs.1 Z.4 MinStG infolge Übergangs auf eine andere Person oder…
…binnen zwei Wochen nach dem Erlöschen in einen anderen Verwendungsbetrieb oder Alkohollager aufgenommen wird. Nach § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Z 4 AlkStG erlischt ein Freischein unter anderem bei einem Übergang des Betriebes mit dessen tatsächlicher Übernahme durch eine andere Person…
…25 Abs. 1 Z 4 AlkStG erlischt das Recht eine Verschlussbrennerei zu betreiben u.a. bei einem sonstigen Übergang des Betriebes mit dessen tatsächlicher Übernahme durch eine andere Person oder Personenvereinigung. Auf Grund eines Freischeins bezogener Alkohol, der sich im Verwendungsbetrieb befindet, gilt gem. § 16…
…Nach § 25 Abs. 1 Z 4 AlkStG erlischt das Recht eine Verschlussbrennerei zu betreiben u.a. bei einem sonstigen Übergang des Betriebes mit dessen tatsächlicher Übernahme durch eine andere Person oder Personenvereinigung. Auf Grund eines Freischeins bezogener Alkohol, der sich im Verwendungsbetrieb befindet, gilt gem. …
…den - zulässigen - Gegenstand des Bewilligungsbescheides konstituiert und somit für den Bewilligungsumfang maßgebend ist. In der dem Bf. erteilten Betriebsbewilligung vom 28. November 2006, ist als Ort der Verwendung der Standort H2 festgelegt. Der Standort H1 ist als Verwendungsbetrieb nicht genannt und beschrieben und daher auch…
…der Waren grundsätzlich verzichtet, wenn die Zollbeschau für eine ordnungsgemäße Erhebung der Eingangsabgaben nicht unbedingt erforderlich ist (nationale Weisung). 6.1.1.1. Entrichtung des Teilzollbetrages Werden Waren, die sich im Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben befinden, in ein anderes…
…Österreich zum Gegenstand, sondern den Übergang der (österreichischen) Steuerschuld auf den Abnehmer (vgl. Art. 19 Abs. 1 Ziffer 2 UStG). Da das MinStG die Frage der Steuerschuldner abschließend regelt und somit keine diesbezügliche Lücke besteht, kommt eine analoge Anwendung der Bestimmung des Art. 7 Abs…
…2011) geltend. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung über den Zeitraum 2010 anerkannte die Betriebsprüferin mangels Vorhandenseins des verlustverursachenden Vermögens zum Umwandlungsstichtag 31.12.2009 den Übergang der daraus resultierenden Verlustvorträge auf den Beschwerdeführer bei der Einkommensteuerveranlagung 2010 und 2011 nicht und setzte die Anspruchszinsen 2010…
…218 UZK; Art. 266 UZK-IA Die zuständige Zollbehörde entscheidet, ob eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des UZK erfolgen kann oder nicht. Ist eine solche Übertragung möglich, legt die zuständige Zollstelle die Bedingungen fest, unter denen die Übertragung zulässig ist (Art…
…die vorübergehend ausgeführt werden, werden bei der Rückbringung in das Zollgebiet der Union bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nach der Rückwarenregelung des Zollkodex der Union (Art. 203 ff UZK) behandelt (Arbeitsrichtlinie ZK-2031). Hinweis: Einem Verfahren der vorübergehenden Verwendung steht im Regelfall eine vorübergehende Ausfuhr…
…Jahre) nach der ersten Verwendung zu dem vorgeschriebenen Zweck, wobei der Beginn der ersten Verwendung in der Buchführung des Bewilligungsinhabers einzutragen ist. Beispielsfälle Nachstehende Waren gelten jedoch zum jeweils bestimmten Zeitpunkt als der Endverwendung zugeführt: Waren, die von Luftverkehrsgesellschaften zur Instandhaltung oder Instandsetzung von Luftfahrzeugen…
…ist der Gewinn aus dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 beim Gewinn des letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor der Veräußerung oder Aufgabe zu berücksichtigen. Rz 725: Findet in direktem Zusammenhang mit einem Umgründungsvorgang iSd UmgrStG ein Wechsel der Gewinnermittlungsart (zwingend oder freiwillig) hinsichtlich…
…oder "3" beginnt, eingetragen, wird jeder Anmeldevorgang - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich zu einem so genannten "Rot-Fall"). Die bis zum Inkrafttreten des UZK zulässige mündliche Zollanmeldung für Waren mit geringen wirtschaftlichen Bedeutung sind nunmehr im Lichte von Art. 135 und Art. 137 UZKAuf die…
…legt das Zollamt die Bedingungen fest, unter denen die Übertragung zulässig ist. Die Übertragung von Rechten und Pflichten kann je nach Lage des Falles und Zweckmäßigkeit auch mittels gesondertem Bescheids erfolgen, was im Falle der aV allerdings nur in besonders gelagerten Fällen erforderlich sein wird…
…Vorliegen einer Betriebsaufgabe (VwGH 28.2.1978, 2666/77). Die gleiche Beurteilung gilt für die Beendigung des Fruchtgenussrechtes an einem Betrieb (VwGH 21.7.1998, 98/14/0029). 18.1.5.1.2 Voraussetzungen Rz 5631: Der Tatbestand der Betriebsaufgabe erfordert, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen, …