…wobei die genaue Höhe des Geldbetrages bei Vertragsunterfertigung noch nicht festgestanden sei, erfolgt. Demgemäss sei am 21. März 2002 ein Übergabsvertragsnachtrag abgeschlossen worden, in dem als weitere Gegenleistung ein Betrag von 14.600,-- € ausbedungen (Punkt 16) und eine Forderung der Bw für Haushaltsführung und…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…
17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…
Da der "Zweck der Gesellschaft" nicht mit dem "Gegenstand des Unternehmens" gleichzusetzen ist, ist es nämlich nicht zwingend, dass sich der Betriebsgegenstand der GmbH mit jenem des fortzuführenden Unternehmens (vollständig) deckt (vgl. etwa OGH 23.1.2003, 6 Ob 81/02h). Auch ein Betrieb, der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich, Dienststelle für Sonderzuständigkeiten) vom 15. Juni…
87. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück) 8.17.1. Mehrfachumgründungen auf einen Stichtag (§ 39 UmgrStG) 8.1.17.1.1. Zweck Rz 1874: Sollen mehrere Umgründungsschritte, die ganz oder teilweise dasselbe Vermögen betreffen, auf einen Stichtag erfolgen, kann dies mit ertragsteuerlicher Wirkung nur mittels eines in…
Selbst wenn man nun - entgegen der oben dargestellten zutreffenden Ansicht - den Vertrag als rechtsgeschäftliche Einigung über die Zession der Außenstände verstünde, kann eine solche - entsprechend der eben dargestellten Grundsätze - zu keiner (gebührenrechtlich relevanten) Zession führen. Nach Punkt 4.6 des Vertrages gingen nach diesem Verständnis…
…000,00 S und für YP von monatlich 6.000,00 S, sowie die Reallast der Pflege und Betreuung vereinbart. Hiezu haben die Vertragsparteien am 13. Oktober 2005 einen Übergabsvertragsnachtrag geschlossen, welcher im wesentlichen (Punkt Zweitens, dritter und vierter Absatz) wie folgt lautet: Festgestellt wird…
…2004 | 162,65 € Mit Schreiben vom 17. Oktober 2005 wurden Folgende weitere Unterlagen vorgelegt: 1) Kaufvertrag vom 3. März 2004 über den Verkauf der streitgegenständlichen Wohnung 2) Übergabsvertragsnachtrag vom 4. Februar 2003 3) Übergabsvertrag vom 29. Jänner 1998 4) diverse Zahlungsbestätigungen 5) Grunderwerbssteuerbescheid…
…und im übrigen den Übergebern ordentlich zu begegnen. c) Reallast der Versorgung: d) Übergabspreis: Am 22. Oktober 2004 haben die beteiligten Personen einen Übergabsvertragsnachtrag dahingehend abgeschlossen, dass die Punkte Drittens b) Reallast der Betreuung und Drittens c) Reallast der Versorgung ersatzlos gestrichen und im Grundbuch…
…von Notar Dr. Helge F. errichteten Notariatsakt vom 9. Juni 1993 haben DI Josef Y. und Stanislaus Y. einen Übergabsvertragsnachtrag vereinbart. Darin haben die Vertragsparteien in Punkt "Erstens" aus Anlass der Übertragung des Herrn Stanislaus Y. zustehenden Vermögens auf die "Y. Forstgut V. & Co. KEG"…
…€ die Gegenleistung von 18.000,00 € in Abzug brachte. Am 16. Oktober 2002 errichteten die Vertragsparteien einen "Übergabsvertragsnachtrag" mit im Wesentlichen nachfolgenden Inhalt: Einleitung: Mit Übergabsvertrag vom 1. August 2002 hat Frau BR die ihr allein gehörige Liegenschaft EZ 621 Grundbuch S an…
…Eltern des Bf und dem Bf 4. Der Übergabevertrag vom 25.3.2010 zwischen den Eltern des Bf und dem Bf 5. Den Übergabsvertragsnachtrag vom 1.2.2012 6. Zwei Bestätigungen betreffend die Wertanpassung eines Versicherungsvertrages per 1.8.2010 bzw. per 1.8.2011…
…zu nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1) Sollten dem Übergabsvertrag vom 19. Dezember 2003 bzw. dem Übergabsvertragsnachtrag vom 18. Juni 2004 Besprechungen vorausgegangen und darüber schriftliche Protokolle aufgenommen worden sein, mögen diese zur Einsichtnahme vorgelegt werden. 2) Stellen Sie die zeitliche Abfolge der Handlungen und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. Februar 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BGmbH als RNF der BGmbH & Mitges., C, Dstraße1, vertreten durch StbGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes E betreffend das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 1994 entschieden: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Ilse Rauhofer, die Richterin***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***L1*** und KR ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- gesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***** in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch PKF Corti & Partner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Neubaugasse 55 /1, 8020 Graz, vertreten durch Dr. Kotschnigg Michael Wirtschaftstreuhänder / Steuerberater, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der X * GmbH, ADR, vertreten durch BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, Sterngasse 13, 1010 Wien über die Beschwerden 1. vom 02.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren…