…der Bw. nicht erfüllt wurden, war dem Argument, wonach sich der Anspruch auf Familienbeihilfe im streitgegenständlichen Zeitraum auf die Bestimmungen des Wiener Übereinkommen über diplomatischen Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) gründet, näher zu treten. Entgegen dem Vorbringen der Bw. besagt nämliche Rechtsquelle allerdings, dass Mitglieder…
…mit ihren von der brasilianischen Botschaft bezogenen Einkünften der österreichischen Einkommensbesteuerung unterliegt. Der festgestellte Sachverhalt ist in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung bestehen für ausländische Diplomaten in Österreich Sonderregelungen auf Basis des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (BGBl 66/1966)…
…österreichische StaatsbürgerInnen noch ständig in Österreich ansässig sind oder auf sie die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 vorrangig anzuwenden sind. Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals einer Mission haben gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) keinen Anspruch auf Familienbeihilfe…
…wie folgt entschieden habe: Gem. Art 37 Abs. 2 des Wiener Übereinkommens über die diplomatischen Beziehungen vom 18. 4. 1961, BGB1 1966/66, genießen Mitglieder des verwaltungs- und technischen Personals der Mission und die zu ihrem Haus gehörenden Familienmitglieder, wenn sie weder Angehörige des Empfangsstaates…
…Zuerkennung des Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten an den zusammenführenden Fremden geboren werden. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen BGBl. Nr. 66/1966 lautet auszugsweise: Artikel 1 Im Sinne dieses Übereinkommens haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung: a) der Ausdruck „Missionschef“ bezeichnet die Person…
…Beschwerde ein. In der Rechtsmittelschrift bringt sie vor, die Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) und konsularische Beziehungen (BGBl. Nr. 318/1969) gäben in puncto soziale Sicherheit eine Befreiung von der sozialen Sicherheit vor. Diese erläuterten jedoch des Weiteren die freie Entscheidung…
…Einkommensteuerbefreiung der Angehörigen der ausländischen diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in Österreich 3.4.2.1 Wiener Übereinkommen Rz 314: Nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, BGBl. Nr. 66/1966, gilt für die Mitglieder ausländischer diplomatischer Missionen in Österreich sowie für…
… 133 ff leg. cit. 2.4. Die Einwendungen des Beschwerdeführers, der für sich den Status eines Diplomaten im Sinn des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (BGBl Nr. 66/1966) in Anspruch nimmt, sind nicht nachvollziehbar, weil es keinen Staat "Germanitien" gibt. Vielmehr handelt es sich…
…37 Abs. 2 WDK ( Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK) BGBl. Nr. 66/1966) beschäftigt. Ob er im streitgegenständlichen Zeitraum noch die Privilegien der Art. 33 Abs. 1 WDK (Befreiung von den österreichischen Vorschriften über soziale Sicherheit) und Abgabebefreiung der Bezüge nach Art. 37 Abs…
…FPG). Nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen BGBl 1966/66 sowie verschiedenen Abkommen mit internationalen Organisationen und Institutionen und verschiedenen bilateralen Abkommen genießen Diplomaten und bestimmte andere Personen Immunitätsrechte und verschiedene Privilegien. Die Artikel 33 und 37 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen lauten: …
…den diplomatisch bzw. berufskonsularisch privilegierten Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften, Berufskonsulate und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (Art. 34 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl Nr. 66/1966 und…
…Begründend wurde ausgeführt, die zum Haushalt eines Diplomaten gehörenden Familienmitglieder hätten gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie weder österreichische Staatsbürger seien noch auf sie die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 vorrangig…
…Juni 1987 verwirklicht werden, nicht mehr anzuwenden. Von dieser Bestimmung bleiben jedoch nach dem dritten Satz dieser Gesetzesstelle die auf völkerrechtlichen Verträgen beruhenden sowie internationalen Organisationen eingeräumten grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen unberührt. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. 1966/66. enthält ua. folgende Befreiungsbestimmung: Artikel 23…
…II Nr 137/2010, vom 17.05.2010, werden Lichtbildausweise in roter Farbe für Personen, die in Österreich Träger diplomatischer Privilegien und Immunitäten sind, ausgestellt. Gemäß des somit anwendbaren Art 34 des Wiener Übereinkommens vom 18.04.1961, BGBl Nr 66/1966, über diplomatische Beziehungen…
…Asylgesetz 2005 Asyl gewährt wurde." Artikel 31 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1996, lautet: "(1) Vorbehaltlich des Absatzes 3 ist ein Diplomat in bezug auf seine Dienste für den Entsendestaat geltenden Vorschriften über soziale Sicherheit befreit. (2) Die in Absatz 1…
…beziehe aus dieser früheren Tätigkeit Pensionseinkünfte, die von der Schweizer Botschaft auf ein Schweizer Bankkonto gutgeschrieben worden seien. Diese Bezüge seien gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18.04.1961, BGBl Nr 66/1966, in Österreich steuerbefreit. Gemäß EAS-Auskunft des BMF vom…
…Betracht. Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals einer Mission und deren haushaltszugehörige Familienmitglieder haben gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBI. Nr. 66/1966) keinen Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie weder Österreichische Staatsbürgerinnen noch in Österreich ständig ansässig sind oder auf sie die Verordnungen (EG) Nr…
…oder auf diesen haftende Forderungen beziehen. Darüber hinaus finden sich Befreiungen von Abgaben für bestimmte Gesandte ausländischer Staaten in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) sowie in Artikel 49 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (BGBl. Nr. 318/1969).
…offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Artikel 37 Abs. 2 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen BGBl 66/1966 lautet (auszugsweise): (2) Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der Mission und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder genießen, wenn sie weder Angehörige des Empfangsstaats noch in demselben…
…gegeben. Es besteht Streit darüber, ob ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Sohn der Beschwerdeführerin besteht. Rechtliche Würdigung Gem Art 37 Abs 1 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966), dessen Geltungsbereich sich auch auf A*** erstreckt, genießen die zum Haushalt eines…