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UFSG RV/0370-G/12Keine Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Abbruch eines Studiums und Beginn eines anderen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2013

…eine gewisse Zeitspanne bis zur Aufnahme einer neuen Berufsausbildung zu überbrücken gewesen wäre, ist darauf zu verweisen, dass das FLAG einen Beihilfenanspruch nur während "Überbrückungszeiten" in § 2 Abs 1 lit d für drei Monate nach dem Abschluss (nicht jedoch Abbruch, vgl VwGH 21.10.99…

BFG RV/5101218/2018Rückforderung einer Familienbeihilfe (FB) und KG bei Studiumswechsel?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2020

…Verhaltens eines neuen Professors in Linz) . Sie sah sich daher gezwungen, das Instrumentalstudium zu unterbrechen. Auch während des Zwischenzeitraumes (Überbrückungszeitraumes) ab 2015/2016 versuchte sie, ihre praktische Fähigkeiten an der Gitarre zu verbessern (Privatunterricht (Gitarre) bei Frau Prof. Name bzw. an der Musikschule in Ort …

UFSI RV/0350-I/09Familienbeihilfenanspruch in der Zeit zwischen Abbruch einer Berufsausbildung und Aufnahme einer neuen Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Wohnort, Straße, vom 4. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 6. Mai 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für September 2006 und von 1. Dezember 2006 bis 30. September 2007 entschieden…

UFSI RV/0062-I/12Familienbeihilfenanspruch zwischen Abschluss einer Lehre und Beginn einer weiteren Berufsausbildung (Rechtslage ab 1. März 2011)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2013

…19] seine Berufsausbildung beendet. Ab Oktober [JJ+19] werde die Familienbeihilfe wieder gewährt. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung vertrat die Beihilfenbezieherin die Auffassung, ihr Sohn habe in diesen beiden Monate nur als "Überbrückungszeit" weiter gearbeitet. Es sei aber immer klar gewesen, dass er im Oktober…

BFG RV/7105475/2019Familienbeihilfenanspruch für den Zeitraum des Berufsschulbesuchs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2020

…Da die Zeit zwischen Beendigung der 1. Fachklasse für den Lehrberuf „Koch“ und der frühestmögliche Beginn der neuen Lehrstelle im Oktober 2018 eine Überbrückungszeit war, nahm ich diese Zeit als anspruchsbegründend für die Familienbeihilfe und den Kinderabsatzbetrag an. Ich beantrage deshalb die Aufhebung des oben…

UFSI RV/0598-I/11Familienbeihilfenanspruch bei Nichtantreten zum frühestmöglichen Maturanachtermin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2013

…Im März 2011 sei die Wiederholungsprüfung sodann bestanden worden. Die Familienbeihilfe wäre nach ihrer Ansicht auf Grund der Überbrückungszeit "Schulende - Wehrdienst" gewährt worden und nicht auf Grund einer Verpflichtung, im Oktober zur Matura anzutreten. Das Finanzamt legte dem Unabhängigen Finanzsenat die Berufung ohne Erlassung einer…

UFSG RV/0480-G/06Die exekutivdienstliche Grundausbildung ist keine Berufsausbildung im Sinn des FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2007

…Mai begonnen. K. hat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet, und für die Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungen gebührt doch Familienbeihilfe, oder nicht. K. hat die Wartezeit genützt um mit ihrem Studium zu beginnen, welches sie nach der 24-monatigen Ausbildung weiterführen wird. Leider ohne nachweisbaren…

BFG RV/7104065/2017Familienbeihilfenanspruch für die Zeit zwischen Beendigung eines Studiums und Beginn eines weiteren Studiums
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2017

…oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt werde (lit. e). Nur in zwei Fällen normiere das FLAG 1967 einen Anspruch auf Familienbeihilfe für “Zwischenzeiten“ oder “Überbrückungszeiten“. Beihilfenanspruch bestehe gemäß § 2 Abs…

BFG RV/1100336/2025Keine ernsthaft und zielstrebig betriebene Berufsausbildung (HAK-Abendschule)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.04.2026

…Zeiträume ab September 2022 keine Berufsausbildung vorlag, kann auch betreffend den davor liegenden August 2022 mangels entgegenstehender Sachverhaltselemente von keiner ernsthaft und zielstrebig betriebenen Berufsausbildung oder einer entsprechenden der Ausbildung zuzurechnenden Überbrückungszeit gesprochen werden. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass im gesamten beschwerdegegenständlichen Zeitraum eine ernsthafte…

BFG RV/7100572/2023Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen wegen Nichtvorliegens einer Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2023

…Trainerin zu absolvieren. Ab Oktober 2022 wird sie das 5. Semester wiederholen. Die Überbrückungszeit von März bis September begründet jedoch keinen Anspruch auf Familienbeihilfe." Mit Eingabe vom 7.9.2022 stellte die Bf. den Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das BFG und führte hierbei…

BFG RV/7102496/2020Schädlicher Studienwechsel nach drei Semestern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2020

…Es liegt aus unsere Sicht absolut kein schädliches Verhalten vor. Im Gegenteil, in der Überbrückungszeit wurde sorgsam lebensvorbereitend intensive Bildungsarbeit geleistet. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Unstrittig ist, dass der Sohn des Bf. im Wintersemester 2017/2018 mit dem Studium der Humanmedizin an der Universität…

BFG RV/5101018/2018Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich bei Saisonarbeit in der Schweiz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2020Teil 1/2

…Oktober 2016 hätte er für einen Arztbesuch nach Österreich kommen müssen. Für eine bereits 2015 begonnene Führerschein A Prüfung auf Grund der Überbrückungszeit selbstversichern. Das Versicherungsunternehmen überprüfe den gestellten Antrag und hätte für die Vergabe strenge Wohnsitzvorgaben, welche nach Prüfung rechtens gewesen wären. Frühjahr 2017…

UFSW RV/0824-W/11Zugehörigkeit der Tochter zum Haushalt der Kindesmutter?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…nicht verlassen habe, jedoch die Empfehlung der gerichtlichen Entscheidung vom Oktober 2009 wahrgenommen habe, für die Überbrückungszeit (November 2009 bis November 2010) eine andere Übernachtungsmöglichkeit zu finden, um seinem Kind Streitigkeiten zu ersparen. In der Beilage zur Überprüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe, datiert mit 7…

UFSW RV/3768-W/10Aufhebung einer Berufungsvorentscheidung gem. § 299 Abs. 1 BAO betreffend Abweisung eines Antrags auf Familienbeihilfe, wenn Familienbeihilfe bereits ausbezahlt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011

…noch mal anmerken: Ich habe den gemeinsamen Haushalt bis Oktober 2009 nicht verlassen, jedoch die Empfehlung der gerichtlichen Entscheidung vom Oktober 2009 wahr genommen, für die Überbrückungszeit (Nov. 2009 bis Nov 2010) eine andere Übernachtungsmöglichkeit zu finden um unserem Kind Streitigkeiten zu ersparen. (siehe Scheidungsprotokoll)…

UFSG RV/0550-G/06Entgeltserhöhungen im letzten Monat vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind auf Grund des eingeschränkten Aktualitätsprinzips für die Bemessung der Höhe der begünstigt zu versteuernden Abfertigung unbeachtlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2010

…der begünstigt zu besteuernden Abfertigung heranzuziehen ist. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Abfertigung primär dem vom Arbeitnehmer nicht selbst herbeigeführten Bedarf nach Entgelt (=Existenzsicherung) für eine Überbrückungszeit nach Ende des Dienstverhältnisses dient. Es gilt einem aktuellen Versorgungsbedarf abzuhelfen und nicht Jahre oder Jahrzehnte zurückliegende…

UFSF RV/0503-F/08Anknüpfungspunkt für die Besteuerung bei Wohnsitzen in Österreich und der Schweiz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…nach Adr3: 32 Minuten; von M nach AdrFL: 17 Minuten, von M nach Adr3: 22 Minuten). Die Argumentation, mit dem Bezug einer Einzimmerwohnung für eine Überbrückungszeit sparsam sein zu wollen, kann daher nicht zugkräftig sein, zumal ein Bewohnen der inländischen Häuser, die in bequem erreichbarer…

UFSF RV/0409-F/08Anknüpfungspunkt für die Besteuerung bei Wohnsitzen in Österreich und der Schweiz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…R-straße: 17 Minuten, von M nach Adr2: 22 Minuten). Die Argumentation, mit dem Bezug einer Einzimmerwohnung für eine Überbrückungszeit sparsam sein zu wollen, kann daher nicht zugkräftig sein, zumal ein Bewohnen der inländischen Häuser, die in bequem erreichbarer Distanz zu den Zahnlabors in Liechtenstein…

UFSW RV/3242-W/09Steht bei einer täglichen Wegzeit von mindestens 1,5 Stunden in eine Richtung einem Arbeitnehmer bei einem Arbeitsweg von über 60 km das große oder das kleine Pendlerpauschale zu?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2010Teil 1/2

…und die Dienststelle auf die Minute genau verlassen. Eine Überbrückungszeit von einigen Minuten und bei Benützung von öffenlichen Verkehrsmittel von 20 bis 30 Minuten ist bei Arbeitnehmern die öffentliche Verkehrsmittel nutzen üblich und auch im einkommensteuerrechtlichen Sinn zumutbar. Zumal auch mit dem Pkw die Anfahrt…

UFSW RV/1436-W/09Familienbeihilfenbezug nach Ausbildungsende
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2009

…kann § 2 Abs 1 lit d FLAG 1967 dahingehend verstanden werden, dass die drei Monate Überbrückungszeit unmittelbar an das Ausbildungsende anschließen müssen. Ferner kann die Wortgruppe "sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten" dahingehend interpretiert werden, dass der Anspruch nach § 2…

UFSL RV/0281-L/04Familienbeihilfe für die Zeit der Absolvierung des freiwilligen sozialen Jahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2005

…16.12.2004 Folgendes mitgeteilt: "Ziel dieses berufsorientierenden sozialen Jahres ist es einerseits interessierten jungen Menschen einen Einblick in die Arbeitswelt des Sozialbereiches zu verschaffen, andererseits dient das "berufsorientierende soziale Jahr" auch als Überbrückungszeit bis zum Beginn einer Ausbildung. Ausbildungen im Med.-therapeutischen Bereich (PhysiotherapeutIn…