…Beförderung mit einem Werkverkehr vergleichbar sei, stehe das Pendlerpauschale nicht zu. Im Vorlageantrag vom 2. Mai 2008 beantragte der Berufungsführer im Wesentlichen die Berücksichtigung der 900,00 € pauschaler Werbungskosten bei den Funktionsgebühren, sowie des Pauschales für die Beförderung durch die ÖBB und der Bus…
…Mitarbeiter meinte, das ich Pendlerpauschale erhalte, Bescheid wird in nächsten Tagen erfolgen 22.10.2015 ANV 2014 erhalten. Pendlerpauschale nicht berücksichtig, Begründung Werksverkehr ÖBB. Ersuche Info max. Bearbeitungszeit des Finanzamtes, da ANV 2014 und ANV 2013 mehr als 6 Monate gedauert hat. Da unterschiedliche und…
…Begünstigung hinauslaufen würde. Laut Zeichenerklärung der ÖBB handelt es sich bei einem Werktag um einen Tag, der nicht auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Obwohl vom Beschwerdeführer kein Nachweis darüber erbracht werden konnte, ist davon auszugehen, dass er - mangels Werkverkehrs - an Sonntagen und Feiertagen die…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Revision ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, als das Bundesfinanzgericht in der Frage, für welche Fahrtstrecke das große Pendlerpauschale bei Vorhandensein des ÖBB-Werkverkehrs zu berücksichtigen ist, der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgt (vgl. VwGH 29.7.2010…
…Bei den Schichtnummern: 03, 63, 50 und 51 ist dies: PLZC OrtC, GasseC1. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab: "ÖBB-Bedienstete, die im Werkverkehr gemäß § 26 Z. 5 EStG/88 befördert werden, besteht zusätzlich Anspruch auf ein Pendlerpauschale für Wegstrecken zwischen…
…berücksichtigt, weil auf dieser Teilstrecke kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Auf der verbleibenden Strecke werde er als Bediensteter der ÖBB im Werkverkehr befördert, weshalb insofern kein Anspruch auf das Pendlerpauschale bestehe. In den jeweils am 25.6.2007 eingebrachten Berufungen wendete der Abgabepflichtige ein…
…Servicerechnungen, sowie ein allfällig - ohne Verpflichtung durch die Finanzverwaltung - geführtes Fahrtenbuch in Frage. Der Werkverkehr (Züge der ÖBB) steht von ***3*** Hbf bis ***1*** Bahnhof/Bahnhaltestelle zur Verfügung. Nur für die Wegstrecke vom Bahnhof in ***1*** bis zu Ihrer Wohnung in ***1*** ist zu prüfen…
…weshalb ihm dafür eine Pendlerpauschale zustehe. Für die Strecke PP Bahnhof bis zur Arbeitsstätte in O Bahnhof sei es dem Abgabepflichtigen demgegenüber möglich, öffentliche Verkehrsmittel („Werkverkehr“ der ÖBB) zu benützen. Das Finanzamt stellte daher den Antrag, im Wege einer teilweisen Stattgabe der Beschwerde für die…
…dass die Bw. im Zeitraum 2008 bis 2010 im Werkverkehr der ÖBB (Freifahrten) befördert wurde. Weiters wurde die Höhe des vom Dienstgeber einbehaltenen Betrages für die Freifahrten erhoben: | Ganzes Jahr 2008 bis 30. Juni 2009 | € 2,15 | pro Monat | 1…
…Entsprechend dieser Bestimmung wurde auch die unentgeltliche bzw. verbilligte Beförderung des Bw durch die ÖBB auf der Strecke zwischen L und C-Bahnhof bzw. I von der Arbeitgeberin steuerfrei belassen. 7) Auch wenn im gegenständlichen Fall kein Werksverkehr nach § 26 Z 5 EStG 1988 vorliegt…
…die außertarifliche Fahrbegünstigung (Werkverkehr gemäß § 26 Z 5 EStG). Diese wurde im Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2021 sowie 1.1.2022 bis 31.12.2022 in Form der Pauschalversteuerung vom Bf. in Anspruch genommen (siehe Bestätigung Werkverkehr der ÖBB vom 22.8…
…können. In seinen Beschwerden brachte der Beschwerdeführer vor, er müsse seinen Dienst überwiegend um 5:00 Uhr beim Arbeitgeber antreten. Daher sei ihm die Inanspruchnahme des Werkverkehrs der ÖBB nicht möglich. Die Begünstigung im Sinne des § 26 Z 5 EStG 1988 könne daher von ihm…
…Pendlerpauschale erfüllen muss. Auf einer Bestätigung als Beilage zu L 34 mit dem Aufdruck ÖBB zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales, die der Bf. selbst unterzeichnete, gibt der Bf. an, dass er den Werkverkehr der ÖBB nutzt. Hinsichtlich der Bahnstrecken bei Nutzung von Werkverkehr gibt der Bf…
…nutzte der Beschwerdeführer in den beschwerdegegenständlichen Jahren den Werkverkehr. Da der Beschwerdeführer Bediensteter bei den ÖBB ist, handelt es sich beim Werkverkehr um deren Massenbeförderungsmittel. Aufgrund des teilweisen Dienstbeginns und Dienstendes zu Randzeiten war dem Beschwerdeführer die Nutzung des Werkverkehrs tatsächlich nicht immer möglich. Im…
…entsprechenden Pauschales als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, auch auf den Fall der begünstigten Beförderung eines ÖBB-Mitarbeiters durch seinen Arbeitgeber auf der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (auch wenn dies nach der Verkehrsauffassung nicht als Werkverkehr im engen Sinn des § 26 Z 5 EStG bezeichnet…
…| Stpfl. Bezüge Kz 245 lt. Lohnzettel der ÖBB | 37.422,16 | abz. Pauschbetrag für Werbungskosten | -132,00 | abz. Kosten für Werkverkehr | -143,28 | Gesamtbetrag der Einkünfte | 37.146,88 | Topfsonderausgaben | -704,73 | Zuwendungen gem. §…
…aus, dass dem Bw. als ÖBB-Bediensteten die Zurücklegung der Fahrtstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor allem über einen kostenfreien Werkverkehr (ohne zusätzlichen Eigenkostenanteil) möglich gewesen sei und diesem daher mangels des Erwachsens von Beförderungskosten im Werkverkehr kein Pendlerpauschale im Sinne des § 16 Abs. 1…
…Wechselschicht - Teilzeiträume, ist für den Lohnzahlungszeitraum auf das Überwiegen abzustellen. Im berufungsgegenständlichen Fall konnte der Bw den Werkverkehr (Benützung der Einrichtungen der ÖBB) - für den ihm auch Kosten erwachsen sind - nicht immer in Anspruch nehmen, da zur erforderlichen Zeit kein "Werksverkehr" bzw. Massenbeförderungsmittel zur Verfügung…
…das Pendlerpauschale sowie der Pendlereuro nach einem Vorhalteverfahren nicht anerkannt. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass der Arbeitnehmer (Bf.) im Lohnzahlungszeitraum überwiegend im Werkverkehr (hier begünstigte Beförderung durch ÖBB) befördert worden sei, daher ihm das Pendlerpauschale nicht zustehe, soweit er öffentliche Verkehrsmittel benützten könne. Da aus…
…5 EStG 1988 liegt Werkverkehr vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördern lässt. Der VwGH hat nun in seinem Erkenntnis vom 9. Mai 1995, 92/14/0092, zum Ausdruck gebracht, dass bei ÖBB-Bediensteten…