Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen A.M., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. November 2003 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DC, vom 16. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vom 7. August 2007 betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt…
…das Vermögen der Gesellschaft ebenso frei verfügen könne wie über das eigene. Somit seien die Einkünfte auch diesen Personen zuzurechnen, insbesondere wenn ein Recht auf Widerruf und Änderungsbefugnisse vorliegen, was gegenständlich gemäß Stiftungsstatuten eindeutig der Fall sei. Jede dem wirtschaftlichen Stifter zur Verfügung stehende Möglichkeit…
…Gesellschaft ebenso frei verfügen könne wie über das Eigene. Somit seien die Einkünfte auch diesem zuzurechnen insbesondere, weil die Stiftungsstatuten eindeutig ein Recht auf Widerruf und Änderungsbefugnisse vorsähen. Jede dem wirtschaftlichen Stifter zur Verfügung stehende Möglichkeit, die Geschicke der Stiftungsverwaltung zu lenken und mit Hilfe…
…Gesellschaft ebenso frei verfügen könne wie über das Eigene. Somit seien die Einkünfte auch diesem zuzurechnen, insbesondere weil die Stiftungsstatuten eindeutig ein Recht auf Widerruf und Änderungsbefugnisse vorsähen. Jede dem wirtschaftlichen Stifter zur Verfügung stehende Möglichkeit, die Geschicke der Stiftungsverwaltung zu lenken und mit Hilfe…
… 276 Abs. 1 BAO idF vor 1.1.2014 kommen dem Finanzamt im Rahmen einer Berufungsvorentscheidung diesselben Änderungsbefugnisse zu und entfalten im Fall der Erlangung der Rechtskraft diesselben Wirkungen wie eine Berufungsentscheidung (VwGH 29.9.2010, 2010/13/0101). Die Aufhebung der Bescheide erfolgte im…
… 276 Abs. 1 BAO mit Berufungsvorentscheidung, so bestehen diesbezüglich dieselben Änderungsbefugnisse wie bei der Erlassung einer Berufungsentscheidung und entfaltet diese im Falle der Erlangung der Rechtskraft dieselben Wirkungen wie eine Berufungsentscheidung (VwGH vom 29. September 2010, 2005/13/0101). Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungs- (und…
… 276 Abs. 1 BAO idF vor 1.1.2014 kommen dem Finanzamt im Rahmen einer Berufungsvorentscheidung dieselben Änderungsbefugnisse zu und entfalten im Fall der Erlangung der Rechtskraft dieselben Wirkungen wie eine Berufungsentscheidung (VwGH 29.9.2010, 2010/13/0101). Die Aufhebung der Bescheide erfolgte im…
… 276 Abs. 1 BAO mit Berufungsvorentscheidung, so bestehen diesbezüglich dieselben Änderungsbefugnisse wie bei der Erlassung einer Berufungsentscheidung und entfaltet diese im Falle der Erlangung der Rechtskraft dieselben Wirkungen wie eine Berufungsentscheidung (VwGH 29.9.2010, 2005/13/0101). Ebenso wie bei einer Berufungsentscheidung darf eine…
… 276 Abs. 1 BAO mit Berufungsvorentscheidung, so bestehen diesbezüglich dieselben Änderungsbefugnisse wie bei der Erlassung einer Berufungsentscheidung und entfaltet diese im Falle der Erlangung der Rechtskraft dieselben Wirkungen wie eine Berufungsentscheidung (VwGH 29.9.2010, 2005/13/0101). Ebenso wie bei einer Berufungsentscheidung darf eine…
…Tz 10). Dagegen ergeben sich keine Grenzen aus den Beschwerdepunkten oder der Beschwerdevorentscheidung (Ritz, aaO Tz 17). § 263 BAO normiert für die Beschwerdevorentscheidung die gleichen Änderungsbefugnisse, die auch für das Verwaltungsgericht (§ 279 BAO) gelten. Daraus ergibt sich, dass die belangte Behörde ebenso wie das Bundesfinanzgericht…
… 276 Abs. 1 BAO mit Berufungsvorentscheidung, so bestehen diesbezüglich dieselben Änderungsbefugnisse wie bei der Erlassung einer Berufungsentscheidung und entfaltet diese im Falle der Erlangung der Rechtskraft dieselben Wirkungen wie eine Berufungsentscheidung (VwGH 29.9.2010, 2005/13/0101). Ebenso wie bei einer Berufungsentscheidung darf eine…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache RIA, vertreten durch KAT, gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 14.04.2014, betreffend Körperschaftsteuervorauszahlung 2014 beschlossen: Das Bundesfinanzgericht stellt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 10. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 18. Juni 2015, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2014 zu Recht…
…der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen (VwGH Ro 2017/13/0016). Die Änderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes, die auch die Berechtigung einschließt, den Bescheid der Abgabenbehörde zu Ungunsten der beschwerdeführenden Partei abzuändern (sogenannte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 10.07.2018 gegen den Bescheid des seinerzeitigen ***Finanzamtes A*** vom 04.07.2018, betreffend Einkommensteuer 2017, zu Recht erkannt: Der…
…hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Die Änderungsbefugnis ("nach jeder Richtung") des Verwaltungsgerichts ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, über die Beschwerde vom 10. Februar 2019 gegen den Bescheid des damaligen Zollamtes ***ZA*** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 11. Jänner 2019, Zahl: ***000***, betreffend die Änderung von Zollanmeldungen zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende MMag. Elisabeth Brunner, den Richter Mag. Gerhard Konrad sowie die fachkundigen Laienrichterinnen Mag. Petra Ibounig und Mag. Gertraud Lunzer in der Beschwerdesache BF, BF Adresse, vertreten durch WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6…
…der Beschwerdeführer Lohnsteuer anstatt Kapitalertragsteuer schuldet, bzw. dass im zweiten Fall Herr ***Ges.-GF-Zuname*** anstatt des Bf. die gegenständliche Kapitalertragsteuer schuldet. Die Änderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes gem. § 279 BAO ist jedoch durch die "Sache" begrenzt, also durch die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster…