…dieser Möglichkeit und die angeführte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Begründung der Berufungsvorentscheidung vom 17. Mai 2013 die Verneinung der Unbilligkeit unter Zugrundelegung des nunmehr vorgebrachten Sachverhaltes nicht mehr zu tragen vermag. Es ist somit e ine wesentliche Änderung des Sachverhaltes und nicht bloß eine Modifizierung…
…entsprechend obiger Ausführungen in Bezug auf die materielle Rechtskraft eines Bescheides - der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes folgend, nicht neuerlich abschlägig entschieden werden kann. Dies vor allem deshalb, da in den Monaten August 2005 bis April 2008 weder eine Änderung des Sachverhaltes noch der Rechtslage eingetreten ist…
…des § 68 Abs. 1 AVG liegt auch dann vor, wenn sich das neue Parteibegehren von dem mit rechtskräftigem Bescheid abgewiesenen Parteibegehren nur dadurch unterscheidet, dass es in für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache unwesentlichen Nebenumständen modifiziert worden ist. Die bei einer nachträglichen Änderung des Sachverhaltes…
…des § 68 Abs. 1 AVG liegt auch dann vor, wenn sich das neue Parteibegehren von dem mit rechtskräftigem Bescheid abgewiesenen Parteibegehren nur dadurch unterscheidet, dass es in für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache unwesentlichen Nebenumständen modifiziert worden ist. Die bei einer nachträglichen Änderung des Sachverhaltes…
…rechtskräftig abgesprochen wurde und somit über diesen nicht neuerlich abschlägig entschieden werden kann. Dies vor allem deshalb, da in den Monaten Dezember 2008 bis Mai 2009 weder eine Änderung des Sachverhaltes noch der Rechtslage eingetreten ist. Der Bw. wäre es in jedem Fall unbenommen geblieben…
…A B vom 11.11.2015 gegen den Rückforderungsbescheid vom 5.11.2015 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Dazu wurde ausgeführt: Sachverhalt: Im Zuge der Überprüfung des Familienbeihilfeanspruches erfuhr die zuständige Abgabenbehörde vom Schulabbruch der anspruchsvermittelnden volljährigen Tochter (CB)! Die volljährige Tochter der Familienbeihilfebezieherin (Fr…
…Behörde die gegenständliche Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und beantragte die Abweisung der Beschwerde. 1.6. Zur Abklärung des Sachverhaltes wurden seitens des Bundesfinanzgerichtes Internetrecherchen und Recherchen im Firmenbuch sowohl zur firmenmäßigen bzw. beteiligungsmäßigen Zusammensetzung und zum Tätigkeitsbereich der Bf durchgeführt. Dabei wurde festgestellt…
…demnach ein abgabenrelevantes Ereignis bzw. eine Änderung im abgabenrelevanten Sachverhalt (vgl. Beiser in ÖSTZ 7/2005). Ein derartiges rückwirkendes Ereignis kann aber im vorliegenden Fall nicht erblickt werden, da die Grundlagen für die Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2005 vom 29.9.2006, nämlich die beiden in…
…Offenbar waren also alle eingebunden, nur nicht das Gremium, das nach der Gesetzeslage einzig und allein über eine Abänderung des ÖEK (örtliches Entwicklungskonzept) zu entscheiden hat – nämlich der Gemeinderat bzw. der zuständige Ausschuss. Nun nach drei Jahren Geheimniskrämerei für die Abstimmung mit dem Argument zu…
…Begehren des Bw. auf Kürzung des aus dem Verkauf des PKW erzielten Erlöses um den Privatanteil von 20 % nicht stattgegeben werden. Die rechtliche Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes führt somit zum Ergebnis, dass der Berufung gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1996 (Änderung gemäß…
…nicht entnommen werden, dass ein eine Änderung der einmal geschätzten Nutzungsdauer gebietender Ausnahmefall vorliegt (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Tz 41.2 zu § 7). Zusammenfassend bleibt daher festzuhalten, dass nach Auffassung des Berufungssenates das vorliegende Gutachten lediglich allgemein gehaltene Ausführungen, aber keine konkret…
…Instanz wurde sowohl die Ansetzung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 284 BAO als auch die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat verlangt und eine Anregung auf eine mündliche Erörterung des Sachverhaltes. Mit Vorlagebericht vom 01. August 2007 wurde die Berufung für 2005 und mit Vorlagebericht vom 24…
…Erlassung des Bescheides im abgeschlossenen Verfahren bereits vorhanden, aber nicht bekannt. Die vom BW angeführten Ereignisse stellten jedoch keine Ereignisse im Sinne des § 295a BAO dar. Die Kenntnisnahme von der Möglichkeit Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können, bewirke keine nachträgliche Änderung des Sachverhaltes…
…Änderung des Sachverhaltes kann eine Vollstreckung unzulässig machen, wenn bei Vorliegen des neuen Sachverhaltes nicht mehr ein im Spruch gleichlautender Bescheid erlassen werden könnte (VwGH 21.03.2013, 2011/06/0151), wobei Wesentlichkeit in diesem Sinne u.a. dann vorliegt, wenn durch die Änderung des…
…Rechtswidrigkeit darzulegen. Es sei eindeutig klar, dass bei Übermittlung der Unterlagen die Finanzverwaltung zu einer anderen Abgabenfestsetzung kommen müsse. Einem Aktenvermerk vom 18. Februar 2011 im Körperschaftsteuerakt des Finanzamtes ist zu entnehmen, dass die steuerliche Vertreterin der Bw telefonisch zur Berufung ergänzend vorgebracht habe, dass…
…Vermietungen ab dem Jahr 2001 vorliegen. Keinesfalls jedoch bereits im Streitzeitraum. Eine Änderung des Verhältnisses der steuerpflichtigen und damit zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätze und der unecht steuerfreien Umsätze konnte im Streitzeitraum aufgrund der tatsächlichen Umstände noch nicht eingetreten sein, weshalb auch keine weitergehenden Vorsteuerbeträge anerkannt…
…ob der Sohn der Bw. auch ohne Streit mit dem Vater einen Teil seiner Ferien bzw. seines Urlaubs bei bzw. mit seiner Mutter (der Bw.) verbracht hätte. Es liegt kein Gerichtsbeschluss über eine allfällige Änderung des Obsorgerechts für E.K. vor. Insgesamt ist der UFS…
…aus Grundstücksveräußerungen neu geregelt. Von der Neuregelung betroffen sind Grundstücksveräußerungen nach dem 31.3.2012. Gemäß § 2 Abs 3 EStG 1988 idF 1. StabG 2012 unterliegen der Einkommensteuer neben anderen Einkünften auch Sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988. Sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z…
…da die grundsätzliche Wegstecke Wohnort - Arbeitsort - retour mit dem (kleinen) Pendlerpauschale abgegolten ist. Nun stellt sich auf Grund des Sachverhaltes die Frage in welchem Ausmaß die Fahrtkosten durch das kleine Pendlerpauschale abgedeckt sind. Inwieweit das kleine Pendlerpauschale die Fahrtkosten für die Fortbildung abgelten ist im…
…vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt im Streitzeitraum keine Änderung des Sachverhaltes vor…