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BFG RV/7500024/2019Parkometerabgabe: Nichterteilung der Lenkerauskunft begründet mit dem "nemo tenetur"-Prinzip (allfälliger Zwang zur Selbstbezichtigung sei verfassungswidrig)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.09.2019

…nicht gegen das Recht verstößt, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen (siehe auch Reiter, Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst beschuldigen zu müssen gemäß Art 6 EMRK ("Nemo tenetur se ipsum accusare"), RZ 2010, 103): In seinem Grundsatzurteil EGMR 29…

BFG RV/7500491/2016In einem anhängigen Verwaltungsstrafverfahren kann ein Beschuldigter nach dem Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare" nicht gezwungen werden, einer Aufforderung gemäß § 2 Parkometergesetz 2006 Folge zu leisten, da er das Recht hat zu schweigen und sich nicht selbst zu beschuldigen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.06.2016

…beschuldigen, ist kein absolutes Recht und kann aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden. Die Verletzung des Grundsatzes „nemo tenetur se ipsum accusare“ ist in der Rechtsprechung des EGMR nach Art eines beweglichen Systems beurteilt worden, wobei Kriterien wie Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das…

BFG RV/7500656/2020Parkometerabgabe; Einholung der Lenkerauskunft erst nachdem die Lenkereigenschaft bestritten wird; Nemo tenetur Grundsatz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2021

…nicht gegen das Recht verstößt, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen (siehe auch Reiter, Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst beschuldigen zu müssen gemäß Art 6 EMRK ("Nemo tenetur se ipsum accusare"), RZ 2010, 103): In seinem Grundsatzurteil EGMR 29…

BFG RV/7500317/2016Unterlassene Lenkerauskunft in einem anhängigen Verwaltungsstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.11.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R über die Beschwerde des Bf, Adr, gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (Magistratsabteilung 67) vom 27.01.2016, MA 67-PA-GZ2, betreffend Verwaltungsübertretung nach § 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien…

BFG RV/7500488/2016Parkometer - Die Einholung einer Lenkerauskunft (§ 2 Wiener Parkometergesetz) in einem anhängigen Verwaltungsstrafverfahren stellt einen Verstoß gegen das Recht gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK, zu schweigen und sich nicht selbst zu bezichtigen, dar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2016

…beschuldigen, ist kein absolutes Recht und kann aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden. Die Verletzung des Grundsatzes „nemo tenetur se ipsum accusare“ ist in der Rechtsprechung des EGMR nach Art eines beweglichen Systems beurteilt worden, wobei Kriterien wie Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das…

BFG RV/7501122/2015Lenkeranfrage und Verstoß gegen Art. 6 MRK
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.06.2017

…2015 brachte der Bf. vor, die Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers vom 10.3.2015 verstoße gegen den Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare“ und damit gegen Art. 6 EGMRK. Der Schuld- und Strafausspruch des in der Folge ergangenen und dem Bf. nachweislich mittels eingeschriebener…

BFG RV/7501150/2015Lenkerauskunft nach rechtzeitigem Einspruch gegen die Strafverfügung: faires Verfahren iSd Art 6 EMRK?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.07.2016

…konnte dem Bf. nachgewiesen werden. Ein Einstellungsgrund nach § 45 Abs 1 Z 1 VStG liegt daher nicht vor. II. „Nemo tenetur se ipsum accusare“ ist das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu be­zichtigen. Wird dieses Recht in einem Verfahren nicht verletzt, ist dieses…

BFG RV/7104732/20201. Übertragung der Verfügungsmacht 2. Frage des Vorliegens einer Lieferung 3. Vorsteuerkürzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.04.2026Teil 2/3

…VwGH 7. 9. 1990, 89/14/0261, ÖStZB 1991, 206). Der Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare" gilt im finanzgerichtlichen Verfahren nicht (Ehrke-Rabel , Rechtsmittelverfahren im Abgabenrecht, 2.Auflage, Rz 3.138) Nach § 166 BAO kommt als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des…

BFG RV/5300022/2019Abgabenverkürzung bei Geltendmachung privater und betriebsfremder Aufwendungen als abzugsfähige Aufwendungen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2026

…der Verfahrensergebnisse. Die ordnungsgemäß geladene Beschuldigte hat einer Vorladung zu einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich Folge zu leisten, allerdings steht es ihr in Ansehnung des Grundsatzes "nemo tenetur se ipsum accusare" frei, sich zu dem zur Last gelegten Finanzvergehen zu äußern oder zur Sache nichts auszusagen…

BFG RV/7500010/2023Parkometerabgabe - Selbstbezichtigungsverbot ist kein absolutes Recht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2023

…Verkehrsdelikts gelenkt hatte, nicht gegen das Recht verstößt, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen (siehe auch Reiter, Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst beschuldigen zu müssen gemäß Art 6 EMRK ("Nemo tenetur se ipsum accusare"), RZ 2010, 103; EGMR 08…

BFG RV/7400030/2022Verbleiben eines verkehrsuntüchtig gewordenen Kraftfahrzeugs in einer Kurzparkzone
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2022Teil 2/2

…Abschleppunternehmen zeigt, war diesem innerhalb weniger Stunden nach Auftragserteilung ein Abschleppen des Fahrzeugs möglich und wurde die Schlüsselübergabe durch den Ehegatten des Bf organisiert. Wenn sich die Bf auf den Rechtsgrundsatz "Nemo tenetur se ipsum accusare" ("Niemand kann gezwungen werden sich selber anklagen") beruft, ist…

BFG RV/2100364/2020Zwangsstrafenfestsetzung (§ 111 BAO) im AP-Verfahren (Bankunterlagen) trotz KontRegG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2021Teil 1/2

…4 FinStrG) verbunden sei. Der Grundsatz des "Nemo tenetur se ipsum accusare" schließe die Festsetzung einer Zwangsstrafe nicht erst ab der förmlichen Einleitung eines Strafverfahrens aus, sondern bereits ab dem Hervorkommen eines strafrechtlichen Verdachts (FA-Vorlagebericht OZ 1- OZ 3). In einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung (BVE…

BFG RV/5300047/20181. Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden, weil er trotz erfolgtem Verzicht durch den Beschuldigten die mündliche Verhandlung nicht abberaumen wollte 2. Vorsatz eines Steuerberaters zur Unterlassung einer Schenkungsmeldung nach § 121a BAO und einer dadurch bewirkten Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.09.2020Teil 1/2

…in der mündlichen Verhandlung bestehen. Einer Vorladung zur mündlichen Verhandlung habe der Beschuldigte grundsätzlich Folge zu leisten, wobei ihm allerdings im Hinblick auf den Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare" freistehe, sich zur Anschuldigung zu äußern oder zur Sache nichts auszusagen. Der Beschuldigte könne daher…

BFG RV/7500342/2020Parkometerabgabe im Lenkerauskunftsersuchen wurde unter Verweis auf Art. 6 EgMR keine konkrete Person angegeben Grunddelikt (nicht erwiesene Parkscheinmanipulation) ist bei der Strafbemessung nicht zu berücksichtigen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020

…nicht gegen das Recht verstößt, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen (siehe auch Reiter, Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst beschuldigen zu müssen gemäß Art 6 EMRK ("Nemo tenetur se ipsum accusare"), RZ 2010, 103). Die Erteilung der Lenkerauskunft gemäß…

BFG RV/7500338/2020Nichterteilung einer Lenkeranfrage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.07.2020

…brachte auch nicht vor, sie sei der geforderten Lenkerauskunft innerhalb der zweiwöchigen Auskunftsfrist nachgekommen, erblickt aber in der Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers einen Verstoß gegen den Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare" und damit gegen Art. 6 EMRK. Mit der Frage, ob die Einholung…

BFG RV/7501199/2016Lenkererhebung, Art. 6 EMRK
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2016

…beschuldigen, ist kein absolutes Recht und kann aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden. Die Verletzung des Grundsatzes „nemo tenetur se ipsum accusare“ ist in der Rechtsprechung des EGMR nach Art eines beweglichen Systems beurteilt worden, wobei Kriterien wie Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das…

BFG RV/7501337/2016Parkometer, Nichterteilung der Lenkerauskunft, Stattgabe mangels Verschuldens, weil die Beschwerdeführerin auf die zu diesem Zeitpunkt bestehende (mittlerweile revidierte) Judikatur des BFG vertrauen durfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2017

…auf das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 24.5.2016, RV/7500488/2016, das der diesbezüglichen Beschwerde mit umfangreich begründetem Hinweis auf den Grundsatz des „nemo tenetur se ipsum accusare“ stattgab, vertrauen habe dürfen. Dazu ist festzustellen, dass die Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers am 2…

BFG RV/7501259/2016Keine Unzulässigkeit der Einholung einer Lenkerauskunft unter Strafandrohung bei bereits anhängigem Verwaltungsstrafverfahren gegen den Fahrzeughalter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.11.2016Teil 3/4

…beschuldigen, ist kein absolutes Recht und kann aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden. Die Verletzung des Grundsatzes „nemo tenetur se ipsum accusare“ ist in der Rechtsprechung des EGMR nach Art eines beweglichen Systems beurteilt worden, wobei Kriterien wie Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das…

BFG RV/7500431/2016Lenkererhebung nach ergangener Strafverfügung, Art. 6 EMRK
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.11.2016

…beschuldigen, ist kein absolutes Recht und kann aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden. Die Verletzung des Grundsatzes „nemo tenetur se ipsum accusare“ ist in der Rechtsprechung des EGMR nach Art eines beweglichen Systems beurteilt worden, wobei Kriterien wie Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das…

BFG RV/7500005/2016Lenkerauskunft, Verletzung der Auskunftspflicht, Art. 6 EMRK
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2016

…beschuldigen, ist kein absolutes Recht und kann aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden. Die Verletzung des Grundsatzes „nemo tenetur se ipsum accusare“ ist in der Rechtsprechung des EGMR nach Art eines beweglichen Systems beurteilt worden, wobei Kriterien wie Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das…