…des Schuldners auf Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion beziehe. Dem Hinweis auf eine allfällige Bevorzugung des Abgabengläubigers wäre zu entgegnen, dass es sich bei den Verrechnungsvorschriften des § 215 BAO um zwingendes Recht handle, weshalb die Verwendung von Guthaben gemäß …
…das Finanzamt in keiner Weise erkennen. Für Zwecke des Nachweises einer Fremdüblichkeit hätte die Bw die halbjährlichen Annuitäten der geförderten Bankdarlehen vorlegen müssen. Dazu wäre die zwingende Verrechnung eines Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages gemäß den Bestimmungen des Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 notwendig. Insoweit sei nicht einmal der…
…Insolvenzverfahrens die zwingende Verrechnungsvorschrift des § 214 Abs. 1 BAO zu befolgen sei. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet sei, würden die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der Konkursordnung und hier insbesondere die §§ 19 und 20 KO gelten. Im Sinne dieser angeführten gesetzlichen Bestimmungen sei die kontenmäßige Verrechnung durchgeführt worden…
… 7 Abs. 1 BAO) mit der Wirkung begründet, dass die R-GmbH diesen Umsatzsteuerbetrag zur ungeteilten Hand schuldet. Da die zwingende Verrechnungsregelung des § 215 Abs. 1 BAO auch auf jene Fälle anzuwenden ist, in denen ein Abgabepflichtiger auf einem Abgabenkonto über ein Guthaben verfügt und…
…als § 69 Abs. 3 ASVG, der eine zwingende interne Verrechnung zwischen dem zuständigen und dem unzuständigen Versicherungsträger und die Geltendmachung allfälliger Erstattungsansprüche beim zuständigen Versicherungsträger vorsieht, wäre gegenständlich der Erstattungsanspruch in voller Höhe der PVAng gegenüber durchsetzbar gewesen, was auch die Auskunft der PVAng bestätigt…
…vom 13. Juni 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Auf Grund des Antrages vom 5. Jänner 1999 wird festgestellt, dass die Verrechnung der Gutschriften laut Umsatzsteuerbescheid 1994 vom 14. Jänner 1997 in Höhe von S 73.146,00, laut Umsatzsteuerbescheid 1995 vom 23. Juli…
…im Jahr 2004 ähnlich hohe Verbindlichkeiten auf dem Verrechnungskonto ohne Probleme nahezu zur Gänze abgedeckt hatte. Eine solche Vorgangsweise stellt auch nach der Judikatur des VwGH (siehe das Erkenntnis vom 22. Oktober 1991, 91/14/0020) ein gewichtiges Indiz, wenn nicht sogar eine zwingende Vermutung…
…Konzernvertrieb von y in Österreich zuständig. Sie steht im 100%igen Eigentum der Z. Im Zuge einer umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 2001 bis 2005 wurden die konzerninternen Verrechnungspreise mangels Fremdüblichkeit für die Jahre 2001 bis 2004 neu festgesetzt. Die Ergebniskorrekturen wurden als verdeckte Ausschüttungen…
…31. Dezember 2000 sogar eine Verbindlichkeit gegenüber Ing.S.M. bestanden habe und auch im Jahresabschluss ausgewiesen worden sei. Somit sei es einerseits nicht zu einer Uneinbringlichkeit der Verrechnungsforderung gegenüber Ing.S.M. gekommen, zum anderen würden die bisherigen Sachverhaltsfeststellungen auch keinerlei Anhaltspunkte dafür liefern…
…und Körperschaftsteuer...sind...zu verzinsen" bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Festsetzung von Anspruchszinsen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht ins behördliche Ermessen gestellt, sondern zwingend vorzunehmen ist (UFS u.a. RV/0386-L/08, RV/0787-L/05). Anspruchszinsen sollen nach Intention des Gesetzgebers…
…ein. Der Bw bringt vor, der Kleingartenverein sei erst 1998 umgewidmet worden, die "Verrechnung" des Finanzamtes sei aber schon 1995 erfolgt. Die Berufung wurde mit Bescheid vom 21. Juni 2001 als verspätet zurückgewiesen. Fristgerecht wurde gegen den Zurückweisungsbescheid Berufung eingebracht, wobei der Bw wiederum einwendet…
…gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung in gegenüber der bisher bekannt gegebenen Anzahlung verminderter Höhe bekannt gegeben, so wirkt die hieraus entstehende, auf die bisherige Anzahlung zu verrechnende Gutschrift auf den Tag der…
…sämtliche Spezialfragen intern zu lösen. Bereits dies habe die Bw. berechtigt, einen höheren Stundensatz anzuerkennen. Tatsächlich sei nominell ein wesentlich geringerer Stundensatz zur Verrechnung gebracht worden (315/Stunde). Im Rahmen des Geschäftsführungsvertrages zwischen H. und der Bw. sei vereinbart worden, dass ihm im Gegenzug ein…
…11.10.2011, GZ. RV/1801-W/11 werde zum Ausdruck gebracht, dass der in der erstinstanzlichen Erledigung bemängelten mangelnden Publizität sehr wohl Genüge getan ist, wenn die Aufnahme (hier) der selbständigen Erwerbstätigkeit durch zwingende Anzeige gern. § 120 Abs. 2 BAO erfolgt sei. Genau diese…
…bei Forderungswertpapieren auf die Grundsätze der Zinsertragsteuerrichtlinien verwiesen werde, (diese enthalten dieselbe Formel wie nun die KESt-Richtlinien - nämlich eine lineare Berechnung) und solcherart die zwingende Anwendung einer linearen Abgrenzungsmethode in den Bereich der Kapitalertragsteuer übergegangen sei und eine finanzmathematische Abgrenzung ausschließe, wird nicht geteilt…
…des Antrages der Berufungswerberin (Bw.) vom 5. Jänner 1999 gemäß § 216 BAO, dass infolge Verrechnung der Umsatzsteuergutschriften laut Umsatzsteuerbescheid 1994 vom 14. Jänner 1997 in Höhe von S 73.146,00, laut Umsatzsteuerbescheid 1995 vom 23. Juli 1997 in Höhe von S 940.759,00…
…dass es sich bei der Verrechnungsvorschrift des § 214 Abs. 8 BAO laut Gesetzeswortlaut (vgl. "ist zu verrechnen") um eine zwingende Bestimmung handelt. In Insolvenzfällen wie vorliegend kommt nach einschlägiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedoch den insolvenzrechtlichen Aufrechnungsvorschriften Vorrang gegenüber den Verrechnungsregeln der BAO zu (VwGH 29…
…sich auch die Frage nach der Bedienbarkeit dieses Verrechnungskontos gestellt. Vor dem Hintergrund der im § 201 UGB ausdrücklich formulierten GoB und deren gesetzlich normierten Vorsichtsprinzips sei eine Abwertung der Forderung in der Unternehmensbilanz zwingend notwendig gewesen. Diese zwingende Anwendung des Niederstwertprinzips lasse sich für die…
…nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Unter Entrichtung ist dabei die Tilgung der Abgabenschuld durch Zahlung oder sonstige Gutschrift zu verstehen. Ob eine Abgabe spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurde, beurteilt sich aus sachlicher (verrechnungstechnischer) Hinsicht nach den §§ 213 und 214 BAO, in zeitlicher Hinsicht danach…
…2007 ein vollstreckbarer Rückstand iHv. € 3.960.- (bestehend aus Geldstrafe und Kosten) aus. Die Verrechnungsvorschriften der Bundesabgabenordnung sind zwingende Bestimmungen, die der Abgabenbehörde keinen Ermessensspielraum einräumen. Ein auf einem Abgabenkonto bestehendes Guthaben ist zwingend zur Tilgung offener Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Eine Rückzahlung kann erst…