…3 Abs. 2 EStG 1988 die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10 EStG 1988) auf einen Jahresbetrag umzurechnen sind, ist auch die freiwillige Abfertigung in die gemäß § 3…
…zum laufenden Tarif zu versteuernde Einkünfte der Bw. aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen und ob diese für eine Hochrechnung gem. § 3 Abs 2 heranzuziehen sind. Überdies wird von der Bw. die Verfassungskonformität dieser Hochrechnung in Frage gestellt 1. Ausführungen zum Ausmaß der Besteuerung der gesetzlichen Abfertigung…
…sowie B.V. - zu einer Pflichtveranlagung führt. § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG spricht jedenfalls nur davon, dass "zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte" bezogen worden sind. Dass es sich dabei um zum laufenden Tarif zu versteuernde Einkünfte handeln muss, wird vom Gesetzgeber…
…an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit. Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 2. August 2011 erhöhte die (zum Tarif zu versteuernden) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit um "Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug" von 40.800,00 €, woraus eine Abgabennachforderung von 20.014,23 € resultierte…
…geltenden Arbeitsordnung zu leisten ist. Gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 sind mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern : Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen "wie zB freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der…
…a ... nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4 ) für Zwecke der Ermittlung…
…zum Geschäftsführer der AM GmbH bestellt. Als Vorstandsmitglied der AG erhielt der Bw. neben seinen regelmäßigen Bezügen einmal jährlich eine "unternehmungszielerreichungsabhängige" Bonifikation. Anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses zur AG erhielt der Bw. beendigungskausale Bezüge (gesetzliche und freiwillige Abfertigung) von in Summe S 6.712.891…
…oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen), mit den Steuersätzen des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen. Für die über dieses Ausmaß hinausgehenden freiwilligen Abfertigungen trifft Abs…
…die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von MV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen. Hingegen gilt…
…laufenden Tarif zu versteuern. Da es sich unbestritten um eine Jubiläumszuwendung handelte und die Regelungen des § 67 Abs. 1 und 2 des EStG keinen Interpretationsspielraum offen lassen, blieb für den Unabhängigen Finanzsenat kein Raum für eine analoge Anwendung der Bestimmungen für die Besteuerung von Abfertigungen…
…bereits zu berücksichtigen. ... ... Abs. 6: Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von MV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), sind mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge…
…Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von MV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), sind mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen…
…anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von MV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), mit dem Steuersatz des Abs. 1 (6%) zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen (sogenannte "Viertelregelung"). Soweit freiwillige Abfertigungen die Viertelgrenze des…
…312/1992 sind sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen), mit dem Steuersatz des § 67 Abs. 1 EStG 1988 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen; …
…Selbstbehaltes die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhöht um die sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 anzusetzen. Begräbniskosten einschließlich der Kosten für die Errichtung eines Grabmales können insoweit eine außergewöhnliche Belastung sein, als sie durch das zum Verkehrswert bewertete…
…Satz EStG 1988). Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen), sind mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen (§ 67 Abs…
…Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von MV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), sind mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen…
…Arbeitsordnung zu leisten ist. Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen), sind nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der…
…Abgangsentschädigung, die steuerlich als freiwillige Abfertigung eingestuft wurde, da es steuerlich keine Abgangsentschädigung gibt, wurde von der Lohnverrechnung irrtümlich ein Viertel steuerfrei abgerechnet. Im gegebenen Fall ist jedoch der volle Betrag nach Tarif zu versteuern, da eine Begünstigung nicht zusteht (Dienstbeginn 2009, neues Abfertigungssystem). Der…
…dem Jahressechstel für sonstige Bezüge in Höhe eines eigenen zusätzlichen Jahressechstels mit einem Steuersatz von 6 % zu versteuern. Ist eine Diensterfindungsvergütung zur Gänze nach dem Tarif zu versteuern, weil dem Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Auszahlung keine laufenden Bezüge aus dem früheren Dienstverhältnis mehr zugeflossen sind…