…nunmehr, dass bei einem Darlehen, das im Jahre 1986 zugezählt worden sei und bei welchem mit dem bekämpften Bescheid die Nutzung des zinsenlos zur Verfügung gestellten Kapitals ab dem Jahr 1992 der Gesellschaftsteuer unterworfen wurde, die Vorfrage seitens der Behörde zu untersuchen gewesen wäre, welche…
…16. 7. 1991) und der S.L. (nunmehr S.B., Gesellschafterin seit 23. 9. 1992) die zinsenlose Nutzung unverzinslicher Darlehen in der Höhe von S 5,000.000,-- per 1. 3. 1991 (K.S.), S 2,200.000,-- per 25. 3. 1991 (S.H.), S…
…war. Weiters stellte das Finanzamt eine zinsenlose Nutzung dieser Darlehen in den Jahren 1990 bis 1994 in Höhe von S 4,384.791,67 und in den Jahre 1995 bis 1997 von S 2,148.000,00 fest. Aus dem Arbeitsbogen der Betriebsprüfung ergibt ich…
…30 % des jeweiligen ausschüttungsfähigen Gewinns für die Rückzahlung verwendet werden. Eine bestimmte Ratenhöhe wird ausdrücklich ebenso wenig vereinbart wie bestimmte Rückzahlungstermine; das Darlehen wird grundsätzlich zinsenlos gewährt. Das Darlehen wird als eigenkapitalersetzende Leistung angesehen. 2. Die C-AG hat bis zur vollständigen Tilgung des gegenständlichen…
…Oktober 1990 in die LH.AG umgewandelt wurde. Da die zinsenlose Nutzung dieses Darlehens einen gesellschaftsteuerpflichtigen Tatbestand gemäß § 2 Z. 3 KVG (§2 Z. 4 KVG, wenn die Nutzung nach dem 31.12.1994 erfolgt) und für diesen Vorgang noch keine Gesellschaftsteuer zur Vorschreibung gelangt…
…der Bw. unverzinsliches Kapital zur Verfügung gestellt. Gemäß § 2 Z 3 KVG stellt die zinsenlose Nutzung dieses Kapitals einen gesellschaftsteuerpflichtigen Tatbestand dar. Für diesen Vorgang wurde noch keine Gesellschaftsteuer vorgeschrieben. Eine Urkunde über diese Zurverfügungstellung von Kapital wurde lt. steuerlicher Vertretung nicht errichtet. Eine Vereinbarung…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem berufungsgegenständlichen Bescheid wurde für die zinsenlose Nutzung des von verschiedenen Gesellschaftern in den Jahren 1995 und 1996 zur Verfügung gestellten Kapitals gegenüber der nunmehrigen Berufungswerberin (Bw.) Gesellschaftsteuer mit 1 % der…
…nunmehr, dass bei einem Darlehen, das im Jahre 1986 zugezählt worden sei und bei welchem mit dem bekämpften Bescheid die Nutzung des zinsenlos zur Verfügung gestellten Kapitals ab dem Jahr 1992 der Gesellschaftsteuer unterworfen wurde, die Vorfrage seitens der Behörde zu untersuchen gewesen wäre, welche…
…der Bw. seitens ihrer Gesellschafterin IM. per 11.5.1994 die zinsenlose Nutzung eines unverzinslichen Darlehens in Höhe von S 12,499.200,00 zur Verfügung gestellt wurde. Mit Bescheid vom 18. September 2000 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien der Bw. für…
…A.F. tatsächlich, wie ursprünglich behauptet wurde, ein Darlehen von insgesamt S 3,000.000,00 erhalten hat und somit die Steuerschuld für die zinsenlose Nutzung des Darlehensbetrages entstanden ist. In einem am 4. Oktober 2004 durchgeführten Erörterungsgespräch brachte die Bw. dazu glaubhaft vor, dass…
…von einer Bemessungsgrundlage von S 12.076.658,19 (das entspricht € 877.644,98) = S 120.767,00 (das entspricht € 8.776,48) für die zinsenlose Nutzung des von diversen Gesellschaftern in den Jahren 1995 - 1998 zinsenlos zur Verfügung gestellten Kapitals fest…
…Privatdarlehen" aufgenommen wurden. Diese zinsenlose Überlassung der Nutzung des Kapitals wie sie im gegenständlichen Fall erfolgt ist, unterliegt somit nach dem oben Gesagten im Berufungsfall nach § 2 Z. 3 lit b KVG (idF vor BGBl. 629/1994 für die Nutzung des Kapitals in den Jahren…
…Da der von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gewährte Vorteil, ein Darlehen zinsenlos nutzen zu können, steuerrechtlich kein einlagefähiges Wirtschaftsgut ist, können die durch die Nutzungsüberlassung ersparten Aufwendungen des Gesellschafters bei der Gesellschaft nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Vice versa können beim Gesellschafter keine fiktiven Zinseinnahmen…
…Beginn oder während der Laufzeit des Mietverhältnisses der Leasinggeberin als zinsenloses Darlehen oder Mietvorauszahlung zur Verfügung stellen. Durch die hohen Vorleistungen gehe die Stadt B. eine solche wirtschaftliche Bindung ein, dass eine andere wirtschaftliche Nutzung der Schule als durch sie nicht mehr in Betracht komme…
…€ 4.826,25 (1 % vom Wert der Leistung von € 482.625,00) fest. Zur Begründung führte das Finanzamt Folgendes aus: "Bei der unbaren Entnahme wird von der Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zur Nutzung zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung gem. …
…durch, worüber am 18. November 2002 eine Niederschrift aufgenommen wurde. Demnach werde die Flaschenwaschanlage in A für eigene Zwecke bzw für seinen Bruder C verwendet. Eine gewerbliche Nutzung liege zur Zeit noch nicht vor. Die Flaschensammlung erfolge erst seit ca 8 Monaten. Ab 2003 solle…
…96/16/0241). Im vorliegenden Fall wurde dem Bw. das zinsenlose Darlehen von seiner Mutter gewährt, weshalb aus der Nahebeziehung auf einen (zumindest bedingten) Bereicherungswillen der Darlehensgeberin geschlossen werden kann. Es sind daher hier in subjektiver Hinsicht die Tatbestandsvoraussetzungen einer freigebigen Zuwendung erfüllt. Gegenstand einer…
…58 (Stand 30.9.2007) € 2.385.391,58 : 2 = € 1.192.695,79 x 5,5 % = € 65.598,26 Die Gesamt-BMGL beträgt somit € 191.327,34 (Nutzung vom 16.11.04 bis 30.9.07)" 2.3…
…Der Jahreswert der Nutzung ergibt sich aus dem durchschnittlichen Jahressaldo multipliziert mit dem für die Gesellschafterdarlehen üblichen Zinssatz von 5,5 %. Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich wie folgt: Unverzinste Kapitalnutzung vom 24.11.2005 bis 31.12.2005 : € 4.000.000,-- x 36 Tage/360…
…Im Erkenntnis vom 21.11.1991, 91/13/0183, erfolgte die Gegenleistung des Arbeitgebers - eine zinsenlose Darlehensgewährung - für die vorzeitige Räumung einer Dienstwohnung. In einem anderen Fall (VwGH 16.1.1991, 90/13/0285) hat sich der Arbeitnehmer die "Gegenleistung" vom Arbeitgeber widerrechtlich angeeignet. Im…