…sei und keine Ansässigkeitsbescheinigung der Muttergesellschaft beigebracht worden sei. Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Mutter-Tochter-Richtlinie sei auch für 1995 der Steuerabzug vorzunehmen gewesen, da offenkundig eine verdeckte Ausschüttung vorläge. Die Voraussetzung für eine Befreiung sei nicht gegeben; eine zeitnahe Ansässigkeitsbescheinigung sei nicht…
…ansässigen Person zugeflossen seien. Dieser Nachweis sei jedenfalls für die bescheidmäßig abgedeckten Zeiten erbracht worden. Darüber hinaus reichten aber nach den Einkommensteuerrichtlinien (EStR Rz 8023) Ansässigkeitsbescheinigungen bis zu einem Jahr vor bzw nach Bezug der Einkünfte aus, die Ansässigkeit des Unternehmens nachzuweisen. In Anlehnung daran…
…hindeuten könnten, ist eine Bescheinigungserteilung innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr noch als zeitnah anzusehen. Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies, dass eine Steuerfreistellung durch den Bw. auf Grund der zitierten Verordnungsbestimmungen nur bei Vorliegen einer entsprechenden zeitnahen Ansässigkeitsbescheinigung für die Einkünfteempfängerin - egal, ob…
…Besteuerungsrecht durch das DBA eingeschränkt wird. Wenn das DBA eine Entlastung von der Abzugsbesteuerung anordnet, muss der Abzugspflichtige einen Nachweis über das Vorliegen der abkommensgemäßen Steuerentlastungsvoraussetzungen erbringen. Die im Prüfungsverfahren abverlangten zeitnahen Ansässigkeitsbescheinigungen der portugiesischen Subfirmen, auch unter Hinweis auf die bei Auslandsbeziehungen erhöhte Mitwirkungspflicht…
…somit zu Recht festgestellt, dass eine offenkundige verdeckte Ausschüttung vorliegt und weiters mangels Vorlage einer zeitnahen Ansässigkeitsbescheinigung eine Befreiung vom Steuerabzug nicht vorzunehmen war. Die Entscheidung hinsichtlich der Festsetzung der Kapitalertragsteuer war somit spruchgemäß zu treffen. Punkt 4) Verspätungszuschlag - Zusammenfassende Meldungen 1995 - 1997 Gem. Art…
…Betriebsprüfung eine Abzugssteuerpflicht festgestellt worden sei, die jedoch strittig wäre. Seitens des Betriebsprüfers sei eine unstrittig vorgelegene Ansässigkeitsbescheinigung, die zur Rechtfertigung des unterbliebenen Steuerabzuges vorgelegen sei, als nicht zeitnah gewertet worden. Mit der Betriebsprüfung sei hinsichtlich dieses Punktes vereinbart worden, dass diese vorerst einzuhebende Abzugssteuer…
…erteilte Ansässigkeitsbescheinigung zu erbringen. ... c) Die Ansässigkeitsbescheinigung muss zeitnah vor oder nach der Zahlung der Kapitalerträge ausgestellt sein. Sind für den Abzugsverpflichteten keine Umstände erkennbar, die auf eine ungerechtfertigte Steuerentlastung hindeuten könnten, ist eine Bescheinigung innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr noch als zeitnah anzusehen…
…Abstand genommen werden, wenn eine von der portugiesischen Steuerverwaltung ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werde, wonach die Firma "M.C.C." in Portugal ansässig sei. Da diese in der Besprechung vom 13. Oktober 2005 angeforderte Ansässigkeitsbescheinigung nicht vorgelegt worden sei, werde die Bw. mit Haftungsbescheid gemäß § 224…
…nach positivem Rückerstattungsverfahren befristet ausgestellt und das Finanzamt behält sich immer wieder nach Ausstellung einiger Befreiungsbescheide vor, auf das Rückerstattungsverfahren zu verweisen. Da die Ausstellung von Befreiungsbescheiden immer zeitnah zum Antrag durchgeführt werden muss und Sachverhalte, die in der Zukunft liegen, nicht überprüft werden können…
…ungerechtfertigte Steuerentlastung hindeuten könnten, ist eine Bescheinigung innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr noch als zeitnah anzusehen. § 5 ... Ausschüttung an die R Die Bw. legte im Prüfungsverlauf nachfolgende hier maßgebliche Unterlagen vor: 1. Eine Ansässigkeitsbescheinigung der luxemburger Finanzverwaltung vom ,19. avril 2001' i.S.d. …
…Bw. seinen Wohnort in X im Sinne des Art. 23 DBA Österreich-CSSR habe und die Steuernummer C aufweise. Auf der Ansässigkeitsbescheinigung vom 1. März 2005 befindet sich der handschriftliche Vermerk: "10 x ausges[tellt]". In seiner Berufung gegen den oa. Bescheid vom 5. September…
- Der Auslandsaufenthalt war nur für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen (vgl. dazu das Schreiben von XY vom 17. März 2010); tatsächlich hat der Aufenthalt in Land1 tatsächlich ca. ein Jahr und zwei Monate angedauert. Das Vorbringen des Berufungswerbers, dass er beabsichtigt habe, deutlich länger…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mitsch Grebner Stb. KEG, Wirtschaftsprüfungskanzlei, 5400 Hallein, Bahnhofstr. 5, vom 2. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 27. September 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…vom 17.1.2006 wurde der Bw. Einkommensteuer von (jeweils) 1.175 € mit der Begründung vorgeschrieben, dass trotz diesbezüglicher Aufforderung "die Ansässigkeitsbescheinigung" des deutschen Finanzamts nicht vorgelegt worden sei. Laut Aktenlage sei der Hauptwohnsitz der Bw. in Österreich (und folglich auch das Besteuerungsrecht für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., CH-Gde X, A-Straße xx, vertreten durch Mag. H Br, Ge Hs, D-Straße hh, vom 30. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 24. September 2009 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2009 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 19. September 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (kurz: Bw.) wandte in seiner Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Manfred Weissinger, 6850 Dornbirn, Steggasse 2, vom a) 2. März 2010 und vom b) 22. Oktober 2010 gegen a) den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 5. Februar 2010 betreffend Abweisung eines Antrags auf…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Mag. Eva Trombitas, Wirtschaftstreuhänder, 1090 Wien, Hahngasse 13/1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Abweisung eines Antrages auf Nullstellung der Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X1, y, vertreten durch X2, z, vom 12. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 13. April 2011 betreffend Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau K.T., B., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. November 2001 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Schenkungsvertrag vom 2…