…in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens nicht rechtswidrig vorgegangen, woran auch der Hinweis des Bw. auf seine schlechte wirtschaftliche Lage nichts zu ändern vermag. Diese Ansicht wird vom Verwaltungsgerichtshof in weiteren Erkenntnissen vertreten, indem er ausführt, dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden…
…VwGH 15.3.2001, 98/16/0167; VwGH 16.10.2002, 99/13/0060). Bei der Ermessensübung sind beispielsweise auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen zu berücksichtigen (siehe Ritz, Kommentar zur BAO, RZ 7 zu § 7 unter Hinweis auf VwGH 24.9.1993…
…Gesellschaft oblag. Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bw. konnte die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.5.1989, 89/14/0044) auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. Bezüglich der eingewendeten wirtschaftlichen Lage der Bw…
…daher die Ansicht, dass eine Einschränkung des Haftungsbetrages auf 50% gerechtfertigt erscheint, weshalb die Haftung im Rahmen des Ermessens - abgerundet - auf € 53.420,00 eingeschränkt wird. Sofern der Bw. in der eingewendeten schlechten wirtschaftlichen Lage einen Fehler in der Ermessensübung erblickt, ist dem entgegenzuhalten…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber betrieb ab 1987 als Einzelunternehmer ein Asphaltfräsunternehmen. Bis zum Jahr 1996 verschlechterte sich die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Dem Berufungswerber wurde daher von seiner Hausbank ein Kreditrahmen von zuletzt rund ATS 8 Mio. eingeräumt…
…97/13/0177; 14.12.2006, 2006/14/0044). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen, dessen Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünfte stehen somit für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142; VwGH 28…
…0044). Eine angespannte wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein daher einer Geltendmachung der Haftung nicht entgegen (vgl. VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142), sodass insgesamt gesehen die Heranziehung des Berufungswerbers zur Haftung zweckmäßig und somit spruchgemäß zu entscheiden war. Linz, am 11…
…13/0177; VwGH 14.12.2006, 2006/14/0044). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen, eine allfällige Vermögenslosigkeit oder selbst das Fehlen von Einkünften stehen für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142; VwGH…
…97/13/0177; VwGH 14.12.2006, 2006/14/0044). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen, dessen Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften stünde für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142; VwGH 28…
…werden habe müssen, zumal die Banken laufend über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert worden wären. Die Buchhaltung sei gesetzmäßig geführt und sämtliche Abgabenerklärungen pünktlich eingereicht worden. Aufgrund des im Insolvenzverfahren der Gesellschaft abgeschlossenen Zwangsausgleiches (Quote 20 %) sei es überdies nicht nachvollziehbar, warum der Berufungswerber…
…Geschäftsführung bemüht gewesen sei, offene Forderungen, soweit die Liquidität dies zugelassen habe, zu tilgen und die vom Finanzamt gesetzten Zahlungsfristen einzuhalten. Die weiteren Ausführungen betreffen die wirtschaftliche Lage des Bw. sowie dessen Gesundheitszustand. Mit Schreiben vom 26. Februar 2009 teilte das Finanzamt dem Bw. mit…
…In Anbetracht des Alters der Vermögenslosigkeit und der Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld beim Berufungswerber selbst, würden die negativen Folgen des Haftungsbescheides sowohl dem berechtigten Interesse des Bescheidadressaten als auch dem öffentlichen Interesse widersprechen. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen für sich…
…der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bw. konnte die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.5.1989, 89/14/0044) auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. Bezüglich der eingewendeten wirtschaftlichen Lage des Bw. ist darauf hinzuweisen…
…Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfe. Die Geltendmachung der Haftung könne auch dann zweckmäßig sein, wenn die Haftungsschuld im Zeitpunkt der Geltendmachung uneinbringlich sei, da dies nicht ausschließe, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit führen. Die wirtschaftliche Lage des…
…13/0177; VwGH 14.12.2006, 2006/14/0044). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein daher noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Der Berufungswerber ist 37 Jahre alt (geb. 6.1…
…Derartige Billigkeitsgründe wurden, mit Ausnahme der schlechten wirtschaftlichen Situation nicht vorgebracht. In diesem Zusammenhang wird aber bemerkt, dass die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen für sich allein ohnehin noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung steht (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142…
…VwGH 14.12.2006, 2006/14/0044). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Schließlich erweist sich die Geltendmachung der Haftung als zweckmäßig, weil damit ein…
…Sinn des Gesetzes erfordere. Eine Begründung für eine Ermessensentscheidung fehle im Übrigen bereits im Haftungsbescheid zur Gänze. Laut Erlass des Bundesministeriums für Finanzen, BMF-010103/0050-IV/2006, vom 12. Juni 2006, Pkt. 2.10, wären in der Ermessensentscheidung die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen und…
…Zudem steht die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Der Bw. (Jahrgang 1962) ist laut Vorhaltsbeantwortung erwerbsfähig. Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des erwerbsfähigenHaftenden stehen der Geltendmachung der Haftung…
…0177; VwGH 14.12.2006, 2006/14/0044). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein somit noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 9. März…