…in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens nicht rechtswidrig vorgegangen, woran auch der Hinweis des Bw. auf seine schlechte wirtschaftliche Lage nichts zu ändern vermag. Diese Ansicht wird vom Verwaltungsgerichtshof in weiteren Erkenntnissen vertreten, indem er ausführt, dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden…
…VwGH 15.3.2001, 98/16/0167; VwGH 16.10.2002, 99/13/0060). Bei der Ermessensübung sind beispielsweise auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen zu berücksichtigen (siehe Ritz, Kommentar zur BAO, RZ 7 zu § 7 unter Hinweis auf VwGH 24.9.1993…
…Gesellschaft oblag. Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bw. konnte die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.5.1989, 89/14/0044) auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. Bezüglich der eingewendeten wirtschaftlichen Lage der Bw…
…bzw Haftungspflichtige sind nämlich dazu verhalten, zur Entrichtung einer Abgaben- bzw Haftungsschuld alle vorhandenen Mittel einzusetzen, und dazu gegebenenfalls auch vorhandene Vermögenssubstanz anzugreifen (VwGH 14.1.1991, 90/15/0060). Die im Nachsichtsansuchen geschilderte, äußerst schlechte wirtschaftliche Lage wurde damit begründet, dass aufgrund des Gesundheitszustandes…
…der offenen Abgabenschuldigkeiten nicht bestehe. Nach dem durchgeführten ergänzenden Untersuchungsverfahren beruhend auf weiteren Ermittlungen der Abgabenbehörde zur Vermögenslage des Bf. steht nach Abhaltung der mündlichen Verhandlung vor dem BFG am 27.10.2016 fest, dass er nach Haftungsinanspruchnahme unvollständige Auskünfte zu seiner wirtschaftlichen Lage getätigt…
…daher die Ansicht, dass eine Einschränkung des Haftungsbetrages auf 50% gerechtfertigt erscheint, weshalb die Haftung im Rahmen des Ermessens - abgerundet - auf € 53.420,00 eingeschränkt wird. Sofern der Bw. in der eingewendeten schlechten wirtschaftlichen Lage einen Fehler in der Ermessensübung erblickt, ist dem entgegenzuhalten…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber betrieb ab 1987 als Einzelunternehmer ein Asphaltfräsunternehmen. Bis zum Jahr 1996 verschlechterte sich die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Dem Berufungswerber wurde daher von seiner Hausbank ein Kreditrahmen von zuletzt rund ATS 8 Mio. eingeräumt…
…Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen, dessen Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften stünden somit für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung. Vor diesem rechtlichen Hintergrund sei die Haftungsinanspruchnahme des Bf nicht rechtswidrig. Mit Schreiben vom 24.11.2022 stellte…
…dies nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit führen können. Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Eine allfällige persönliche…
… ebenso VwGH 2.9.2009, 2008/15/0139). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Eine allfällige persönliche Unbilligkeit in der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben ist…
…das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 28.05.2008, 2006/15/0089 mit Hinweis auf VwGH 16.10.2002, 99/13/0060). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein…
…97/13/0177; VwGH 14.12.2006, 2006/14/0044). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Der Umstand, dass eine Haftungsschuld letztlich nur zum Teil…
…0044). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Die Heranziehung des Beschwerdeführers zur Haftung erweist sich daher auch unter diesen Gesichtspunkten als nicht rechtswidrig, weshalb spruchgemäß…
…den Ausführungen zur geltend gemachten derzeitigen schlechten Einkommens- und Vermögenslage des Bf., die eine Einbringlichkeit der Haftungsschuld als zweifelhaft darstellen, ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die wirtschaftliche Lage eines Haftungspflichtigen in keinen erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung steht…
…Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen, dessen Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften stünde für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142; VwGH 28.5.2008, 2006/15/0089). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Aufbringung einer Finanzierung für die Erfüllung der Ausgleichsquote seitens der Gesellschafter-Geschäftsführer stelle jedoch unter Umständen einen empfindlichen Einschnitt in die finanzielle Lage des Haftungspflichtigen dar und dürfe nicht unberücksichtigt bleiben. Schließlich handle es sich im vorliegenden Fall um eine gleichzeitige Inanspruchnahme von zwei in…
…nicht Bezug genommen worden sei. Die Aufbringung einer Finanzierung für die Erfüllung der Ausgleichsquote seitens der Gesellschafter-Geschäftsführer stelle jedoch unter Umständen einen empfindlichen Einschnitt in die finanzielle Lage des Haftungspflichtigen dar und dürfe nicht unberücksichtigt bleiben. Die erwähnte Stellungnahme vom 19. September 2012 lautet:…
…Aufbringung einer Finanzierung für die Erfüllung der Ausgleichsquote seitens der Gesellschafter-Geschäftsführer stelle jedoch unter Umständen einen empfindlichen Einschnitt in die finanzielle Lage des Haftungspflichtigen dar und dürfe nicht unberücksichtigt bleiben. Schließlich handle es sich im vorliegenden Fall um eine gleichzeitige Inanspruchnahme von zwei in…
…nicht Bezug genommen worden sei. Die Aufbringung einer Finanzierung für die Erfüllung der Ausgleichsquote seitens der Gesellschafter-Geschäftsführer stelle jedoch unter Umständen einen empfindlichen Einschnitt in die finanzielle Lage des Haftungspflichtigen dar und dürfe nicht unberücksichtigt bleiben. Schließlich werde eingewendet, dass dem Grundsatz der Sparsamkeit…
… ebenso VwGH 02.09.2009, 2008/15/0139). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.04.2008, 2004/13/0142). Eine allfällige persönliche Unbilligkeit in der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben ist…