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UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…diesen Eingaben jeweils an, dass sich die auswärtige Ausbildungsstätte beider schulpflichtigen Kinder in PLZ xxxx (Anm.: Ort) befinde, in den konkreten Veranlagungszeiträumen keine Internatsunterbringungen stattgefunden hätten, und 100 % der Ausbildungskosten von ihr getragen worden seien. Mit Bescheiden vom 3. Mai 2007, 19. Oktober 2007 bzw…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…zu. Dieser entnahm die Bw., dass das Abgabenkonto am 31. August 2010 nicht nur mit der aus den zugegangenen Bescheiden betreffend Aufhebung des bisherigen Einkommensteuerbescheides 2008 gemäß § 299 BAO und Neufestsetzung der Einkommensteuer 2008 vom 31. August 2010 resultierenden Einkommensteuernachforderung für das Jahr 2008, sondern…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…berechtigt war, ohne wirksame Verfahrenstitel in der gleichen Sache neuerliche Sachbescheide betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 zu erlassen, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit spruchgemäß jeweils mit Berufungsentscheidung ersatzlos aufzuheben gewesen. Aufgrund dieser Bescheidaufhebungen gemäß § 289 Abs. 2 BAO treten wiederum die ursprünglichen Einkommensteuerbescheide für 2005, 2006…

UFSL RV/0879-L/02Nichtbestand einer gepfändeten Geldforderung; mangelhafte Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2004Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat entschieden: I. Die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Mayer GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf a. d. Krems betreffend Pfändung einer Geldforderung gemäß § 65 AbgEO vom 15. März 2000 wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen…

UFSL RV/0879-L/02Nichtbestand einer gepfändeten Geldforderung; mangelhafte Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2004Teil 2/2

… 9 ZustellG. Die Zustellung der Berufungsvorentscheidung an diese im konkreten Verfahren nicht zustellbevollmächtigte Kanzlei erfolgte damit an einen falschen Empfänger und entfaltete deshalb gegenüber der Bw., für die damit dieser Bescheid mangels rechtswirksamer Zustellung rechtlich nicht existent geworden ist, keine Rechtswirkungen. Dies selbst dann nicht…

UFSZ3K ZRV/0322-Z3K/11Gegenstandsloserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.02.2012

Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…

UFSZ3K ZRV/0227-Z3K/11Gegenstandsloserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.04.2012

Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…

UFSI RV/0177-I/071.) Rückerstattung "wirkungsloser" Pensionsversicherungsbeiträge als rückwirkendes Ereignis iS § 295a BAO 2.) Rückerstattung "wirkungsloser" Pensionsversicherungsbeiträge nach vorheriger steuerlicher Berücksichtigung dieser Beiträge als Sonderausgaben in den Vorjahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Steuerberater, vom 12. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, vom 11. bzw. 12. Jänner 2007 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden: Der Berufung betreffend die Einkommensteuer…

UFSS RV/0624-S/07Keine Rechtswirksamkeit eines Bescheides mangels ordnungsgemäßer Zustellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.08.2008

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Bw., vertreten durch Dippold-Haas & Partner Steuerberatungs OEG, 8600 Bruck an der Mur, Koloman Wallisch-Platz 23/II, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1998…

UFSW RV/3135-W/07Bescheidadressat im Konkursverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.01.2008

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft, vom 4. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 4. Juli 2007 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs…

UFSS RV/0426-S/03Ein nicht ordnungsgemäß zugestelltes Schriftstück entfaltet keine rechtlichen Wirkungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.09.2008

…Februar 2003 dementsprechende Haftungs- und Abgabenbescheide für 1999 - 2001. Diese Bescheide waren an die Bw. adressiert und wurden ihr auch direkt zugestellt, obwohl der damalige steuerliche Vertreter nach der im Finanzamtsakt erliegenden Vollmachtsurkunde vom 16.12.1996 die Zustellvollmacht innehatte. Ein Abgabenbescheid ist ausdrücklich als…

UFSK RV/0471-K/08Nichtbescheid bei Einkünftefeststellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.01.2013

…ihrer Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber mit dem Begehren auf bescheidmäßige Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO auftretenden Personengesellschaft einheitlich ergehen, und zwar auch dann, wenn diese Erledigung ausspricht, dass eine Feststellung der Einkünfte unterbleibt. Ein nicht an alle diese Rechtssubjekte gerichteter Bescheid bleibt wirkungslos (vgl…

UFSF RV/0279-F/06Wenn keine Zustellbevollmächtigung vorliegt, ist eine Berufungsvorentscheidung, welche an die Vertretung zugestellt wurde, nicht ergangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.12.2006

  Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Bw, vertreten durch Vt, vom 18. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 19. Juli 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. Juli 2005 entschieden…

UFSL RV/0234-L/05Wirksamkeit einer Zustellung gegenüber einen Prozessunfähigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid26.09.2007

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Sw., vom 10. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch RR ADir. Renate Pfändtner, vom 16. Februar 2005 betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273…

UFSG RV/0027-G/05Rechtsunwirksame Zustellung eines Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.08.2005

…1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Laut Aktenlage und ausdrücklicher Bestätigung durch die steuerliche Vertretung hat die HC die Zustellvollmacht für die Berufungswerberin. Dessen ungeachtet wurde der angefochtene Bescheid vom 25. Mai 2004 aber an die steuerliche Vertretung der Berufungswerberin zugestellt. Gemäß § 9 Abs…

UFSI RV/0779-I/10Bescheidadressierung an die "Verl. nach ....." nach Einantwortung, nicht rechtswirksam ergangener Bescheid, Zurückweisung der Berufung als unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.02.2012

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verl. nach Bw., vertreten durch WT-Ges., vom 2. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 30. April 2009 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der…

UFSI RV/0150-I/12mangelnde Bescheidqualität des bloßen (nicht unterschriebenen) Ausdrucks eines in der Abgabendatenbank archivierten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid19.09.2012

…seinem Vorbringen - offenbar infolge einer unvollständigen Adressierung - aber nie zugegangen. Am 7. Dezember 2010 wurde dem Berufungswerber ein (von einem Organwalter des Finanzamtes erstellter) Ausdruck des in der Abgabendatenbank archivierten Bescheides vom 3. September 2010 zugestellt. Diese Erledigung des Finanzamtes wurde nicht im Sinne des …

UFSZ1W ZRV/0224-Z1W/08Konkursverfahren und Zustellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.06.2009

…zu Handen Herrn Dr.L., Rechtsanwalt gerichteter Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde mit dem Betreff Konkurs B.D. des Masseverwalters wurde in der Sache nichts Neues vorgebracht. Durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Steuerpflichtigen wird das gesamte…

UFSZ3K ZRV/0035-Z3K/10Bescheidzustellung nach Konkurseröffnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.02.2010

…1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die GmbH, hat am 7. Mai 2009 Berufung gegen den Bescheid des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 5. Mai 2009, Zahl: 320000/00000/2008, erhoben. Am 11. Dezember 2009 wurde über das…

UFSZ2L ZRV/0099-Z2L/08Zurückweisung einer Beschwerde wegen eines nichtexistenten Beschwerdeführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2009

…geht die übertragende Gesellschaft unter. Gesamtrechtsnachfolgerin ist die aufnehmende Gesellschaft. Die als Bescheid (Berufungsvorentscheidung) intendierte Erledigung des Zollamtes vom 12. März 2008 war somit an eine nicht mehr existente Person (D-GmbH) gerichtet und vermochte daher keine Rechtswirkungen zu entfalten (vgl. zB VwGH 09.09…