…vereinbart wurde, sondern eine Einmalzahlung erfolgte - im Baurechtsvertrag ist der Jahreswert des Bauzinses nicht einmal erwähnt- ist die in der Berufung vorgenommene Bewertung durch Berechnung der Barwerte mit Hilfe des Kapitalwertfaktors nicht anwendbar, da keine wiederkehrende Nutzung oder Leistung gemäß § 15 BewG vorliegt. Dadurch kommt…
…die Anwendbarkeit der Vorschrift nach § 15 BewG ist eine Prüfung dahin erforderlich, ob es sich aufgrund der im Einzelfall gegebenen Tatbestandsmerkmale tatsächlich um eine wiederkehrende Nutzung oder Leistung und nicht um eine in Raten zu begleichende Kapitalforderung handelt, welche nach § 14 BewG zu bewerten ist…
…die Anwendbarkeit der Vorschrift nach § 15 BewG ist eine Prüfung dahin erforderlich, ob es sich aufgrund der im Einzelfall gegebenen Tatbestandsmerkmale tatsächlich um eine wiederkehrende Nutzung oder Leistung und nicht um eine in Raten zu begleichende Kapitalforderung handelt, welche nach § 14 BewG zu bewerten ist…
…die Anwendbarkeit der Vorschrift nach § 15 BewG ist eine Prüfung dahin erforderlich, ob es sich aufgrund der im Einzelfall gegebenen Tatbestandsmerkmale tatsächlich um eine wiederkehrende Nutzung oder Leistung und nicht um eine in Raten zu begleichende Kapitalforderung handelt, welche nach § 14 BewG zu bewerten ist…
…dass ua. die wiederkehrende Nutzung oder Leistung tatsächlich weniger als die Hälfte des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Wertes beträgt und der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten beruht. Diesfalls wäre die Steuerfestsetzung auf Antrag nach der wirklichen Höhe des Nutzungswertes zu berichtigen. Beilage…
…(3) Hat eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Wertes betragen und beruht der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten, so ist die Festsetzung von nicht laufend veranlagten Steuern…
… 16 Abs. 3 BewG normiert wie folgt: "Hat eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Wertes betragen und beruht der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten, so ist die…
…ist. (3) Hat eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Wertes betragen und beruht der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten, so ist die Festsetzung von nicht laufend veranlagten…
…Leistung nichts an der mit Unterfertigung der Urkunde entstandenen Gebührenschuld. Der Gebühr gem. § 33 TP 9 GebG ist das vom Bw für seinen Erwerb der Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechtes geleistete Entgelt, di. das vom Bw dem M eingeräumte Fruchtgenussrecht, zugrundezulegen. Dieses ist als wiederkehrende Nutzung oder…
…Leistung nichts an der mit Unterfertigung der Urkunde entstandenen Gebührenschuld. Der Gebühr gem. § 33 TP 9 GebG ist das vom Bw für seinen Erwerb der Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechtes geleistete Entgelt, di. das vom Bw dem B eingeräumte Fruchtgenussrecht, zugrundezulegen. Dieses ist als wiederkehrende Nutzung oder…
…nach der wirklichen Höhe der Rente Nutzung, Leistung oder Last zu berichtigen, wenn eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des ermittelten Wertes betragen hat und der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten beruht. In dem…
…nach der wirklichen Höhe der Rente Nutzung, Leistung oder Last zu berichtigen, wenn eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des ermittelten Wertes betragen hat und der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten beruht. In dem…
…BewG lautet: "Hat eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Wertes betragen und beruht der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten, so ist die Festsetzung von nicht laufend veranlagten…
…BewG lautet: "Hat eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Wertes betragen und beruht der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten, so ist die Festsetzung von nicht laufend veranlagten…
…auf Antrag nach der wirklichen Höhe der Rente Nutzung, Leistung oder Last zu berichtigen, wenn eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des ermittelten Wertes betragen hat und der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten beruht…
…tatsächlichen Nutzung betrifft, ist auf § 16 Abs. 3 BewG zu verweisen: Hat eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Wertes betragen und beruht der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder…
…nach Steuersubjekten (entweder der Bezieher einer Rente (Nutzung oder Leistung) oder der Erwerber als Fruchtgenusseinräumender) nach Meinung der Berufungsbehörde nicht abgeleitet werden. So spricht der Wortlaut des Gesetzes undifferenzierend vom "Wert von Renten, wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen", die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen…
…Lebenswahrscheinlichkeiten auszugehen ist. Hat eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Wertes betragen und beruht der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten, so ist die Festsetzung von nicht laufend…
…Lebenswahrscheinlichkeiten auszugehen ist. Hat eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Wertes betragen und beruht der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten, so ist die Festsetzung von nicht laufend…
…eine wiederkehrende Nutzung oder Leistung vor, die gemäß § 16 BewG 1955 zu bewerten ist. (versicherungsmathematische Berechnung). Hinsichtlich der Berechnung siehe das Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§16 BewG 1955) auf www.bmf.gv.at. Aufgrund dieser versicherungsmathematischen Berechnungsmethode wurden die in Rede stehenden Nutzungs-und…