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UFSW RV/2634-W/10Nicht nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und begründen keinen Anspruch auf Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2010

…Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Diese nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen (VwGH 17.12.2009, 2009/16/0221). Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrecht zu erhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten…

UFSK RV/0139-K/13§ 5 Abs. 3 FLAG - Vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen nicht den Zustand des "Verweilens" und damit den gewöhnlichen Aufenthalt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2013

…vorübergehend begleitet. Zudem lag auch während der Monate Juli 2011 bis Oktober 2012 kein Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz vor. Der Bw. verweist erneut auf die §§ 5 Abs. 3 FLAG sowie 26 Abs. 2 BAO und unterstreicht, dass keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich sei. Abwesenheiten…

UFSW RV/0005-W/10Ständiger Aufenthalt der Kinder im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2010

…verbringen. Dahingestellt bleiben kann allerdings, ob sich die Kinder gelegentlich in Serbien aufhalten. Das (teilweise) Verbringen der Ferien in Serbien würde nämlich jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen sein, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder im Inland nicht unterbrochen wird (sh. VwGH 27.4.2005…

UFSG RV/0367-G/07Überwiegender Aufenthalt in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2008

…§ 26, S 336). Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Demgegenüber wird der Aufenthalt in einem Land wohl jedenfalls unterbrochen, wenn in einem anderen Land ein gewöhnlicher…

UFSI RV/0271-I/08Familienbeihilfenanspruch bei jahrelangem Aufenthalt des Kindes außerhalb der Wohnung der Beihilfenwerberin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2009

…Österreich verbrachte und dabei "1 1/2 Tage" mit der Berufungswerberin "zum Schifahren" war. Genau derartige vorübergehende Abwesenheiten aus einer (gegenständlich gemeinsamen mit den Großeltern bewohnten) Wohnung werden nämlich von § 2 Abs 5 lit a FLAG 1967 angesprochen und heben die Haushaltszugehörigkeit (gegenständlich zu den…

UFSI RV/0744-I/09Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen mit Hauptwohnsitz im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2012

…dass der Wohnsitz in E seit ca. 2 bis 3 Jahren durchgehend genutzt werde und nur vorübergehende Abwesenheiten gegeben gewesen seien (etwa bei Kuraufenthalten bzw Urlauben), die Kinder an den Wochenenden die Eltern in E regelmäßig besuchen würden und eine vorwiegende Nutzung des Fahrzeuges durch…

UFSI RV/0267-I/12Familienbeihilfe bei mehrjährigem Aufenthalt in den USA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2013

…Vorerst sei vorgesehen, dass die im Ausland verbrachte zeit des Studiums einen Zeitraum von 1 bis 1,5 Jahren nicht übersteigen werde. Die Abwesenheit sei daher nur als eine vorübergehende gewollt. Der Sohn habe auch die Sommerferien in der elterlichen Wohnung verbracht. Zudem werde sich…

UFSI RV/0063-I/06Rückforderung von Familienbeihilfe bei Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006

…leben und dort die Schule besuchen würden. Das Verbringen der schulfreien Zeit in Österreich sei daher als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt in [EU-Ausland] nicht unterbrochen werde. Daraufhin beantragte die Einschreiterin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…

UFSI RV/0118-I/03Anspruch auf Familienbeihilfe einer ausländischen Staatsbürgerin bei Unterbrechung des ständigen Aufenthaltes in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2004

…§ 26, S 336). Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Demgegenüber wird der Aufenthalt in einem Land wohl jedenfalls unterbrochen, wenn in einem anderen Land ein gewöhnlicher…

UFSL RV/0333-L/12Familienbeihilfengewährung an Asylwerber mit offenem Verfahren nach dem 1.1.2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2013

…Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 3 Rz. 18). Dieser verlangt grundsätzlich die körperliche Anwesenheit des Betreffenden, wobei lediglich vorübergehende Abwesenheiten den gewöhnlichen Aufenthalt nicht unterbrechen (vgl. Ritz, BAO4, § 26 Tz 13 und die dort zitierte Judikatur). Während die Bw. in ihrem Berufungsschriftsatz behauptet, dass sie sich…

UFSW RV/2846-W/12Kein Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe, bei ständigem Auslandsaufenthalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…2002/14/0103). Das Tatbestandsmerkmal "gewöhnlicher Aufenthalt" verlangt eine körperliche Anwesenheit. Die Umstände (Absicht hat dabei keine Bedeutung) müssen ferner dafür sprechen, dass Anwesenheiten nicht nur vorübergehend sein sollen, dass also eine gewisse sachlich-räumliche Beziehung zum Aufenthaltsort bestehen soll; die Lebensverhältnisse, geschäftliche Betätigung am…

UFSW RV/3214-W/11Steuerpflicht eines (ausländichen) Steuerpflichtigen, der sich seit Jahren alternierend 28, 29 Tage im Ausland und (zur Berufsausübung) 2 Tage in Österreich aufhält.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…ein subsidiärer Anknüpfungspunkt an die unbeschränkte Abgabenpflicht. Grundvoraussetzung ist eine sachliche sowie räumliche Beziehung zum Aufenthaltsort. Nicht nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen die Aufenthaltsdauer. Sachlich-räumliche Beziehung Die Lohnsteuerrichtlinien (vgl LStR Rz 6) stellen eindeutig klar, dass bei Arbeitnehmern, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im…

UFSS RV/0747-S/09Kein Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe, wenn sich das Kind ständig im Ausland aufhält.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2010

…99/15/0008). Das Tatbestandsmerkmal "gewöhnlicher Aufenthalt" verlangt eine körperliche Anwesenheit. Die Umstände (Absicht hat dabei keine Bedeutung) müssen ferner dafür sprechen, dass Anwesenheiten nicht nur vorübergehend sein sollen, dass also eine gewisse sachlich-räumliche Beziehung zum Aufenthaltsort bestehen soll; die Lebensverhältnisse, geschäftliche Betätigung am…

UFSL RV/0590-L/08Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Türkei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2009

…diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass kurze, nur vorübergehende Abwesenheiten von dem ab Sommer 2006 in die Türkei verlagerten Lebensmittelpunkt der Bw., keine neuerliche Verlagerung des Lebensmittelpunktes (Aufenthalt in Österreich vom 27.11.2006 bis 13.12.2006) zur Folge hat. Warum durch jene Umstände…

UFSK RV/0179-K/07Familienbeihilfe - Unterbrechung des Anspruchs infolge längerem Auslandsaufenthaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2009

…§ 26, S 336). Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Demgegenüber wird der Aufenthalt in einem Land wohl jedenfalls unterbrochen, wenn in einem anderen Land ein gewöhnlicher…

UFSW RV/1102-W/09Ständiger Auslandsaufenthalt in Brasilien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2009

…Brasilien auf. Sollte A. eventuell die Ferien in Österreich verbringen wären diese Aufenthalte in Österreich als vorübergehende Abwesenheiten zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes in Brasilien nicht unterbrochen würde. Ihre Berufung muss aus den genannten Gründen vollinhaltlich abgewiesen werden." Am 16. März 2009…

UFSI RV/0390-I/07Familienbeihilfe - Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2008

…dem Kennenlernen des späteren Ehegatten. Während somit die Aufenthalte im Ausland in den Jahren [JJJ1] bis JJJ3 durchaus den Schluss zulassen, dass es sich dabei um vorübergehende Abwesenheiten handelte, die den Mittelpunkt der Lebensinteressen noch nicht ins Ausland verlagert haben, ist nach Ansicht des unabhängigen…

UFSK RV/0177-K/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn der ständige Aufenthalt im Bundesgebiet 17 Monate unterbrochen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2007

… 26, S 336). Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Demgegenüber wird der Aufenthalt in einem Land wohl jedenfalls unterbrochen, wenn in einem anderen Land ein gewöhnlicher…

UFSW RV/1687-W/06Familienbeihilfe und ständiger Aufenthalt der Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2007

…27.4.2005, 2002/14/0050). Zum anderen ist anzumerken, dass gelegentliche Aufenthalte in Österreich während der Schulferien jeweils als vorübergehende Abwesenheiten zu beurteilen und daher nicht geeignet sind, den ständigen Aufenthalt des B am ausländischen Schulort, wo er bei den Großeltern lebt, zu unterbrechen…

UFSG RV/0659-G/05Kein Beihilfenanspruch wegen überwiegender Kostentragung, wenn das Kind zu einer anderen anspruchsberechtigten Person haushaltszugehörig ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2007

…Tochter auch im Haushalt ihres Freundes lebte, kann keine entscheidungsrelevante Bedeutung zukommen, da es sich ganz offenbar nur um vorübergehende Abwesenheiten handelte. In diesem Zusammenhang muss auch auf die Aussagen der Berufungswerberin in ihrem Schreiben an das Finanzamt vom 11. Jänner 2006 (in einem anderen…